Steuern und Alg (verheiratet)

Hallo ihr Lieben,
Ich weiß, dass die Steuern sowieso erst ab dem 15.03. Bearbeitet werden vom Finanzamt.
Aber bis jetzt habe ich keinen beim Finanzamt erreicht, und beim amt konnte man mir dies nicht beantworten.

So zu der situation:
Mein Mann und ich sind zusammen angelegt beim Finanzamt.
Ich habe bis November noch Elterngeld bekommen, ab dem 21.11. Dann ALG 1.
Da ich mehr als 410€ ALG 1 bekommen habe in 2020 bin ich ja abgabeverpflichtet.

Ich kann unsere Steuern ja trotzdem zusammen machen, oder? Ich muss jetzt nicht extra für mich eine extra Steuererklärung machen?
Das ist das erste mal in meinem Leben, dass ich Geld vom Amt bekomme, deswegen habe ich keine Ahnung.
Die Dame beim amt meinte nur, dass sie nicht das Finanzamt sei und davon keine Ahnung hat.

Liebe Grüße

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Natürlich könnt ihr die Steuer zusammen machen. Übrigens bist du auch durch den Elterngeldbezug bereits zur Abgabe verpflichtet (Lohnersatzleistung!)
Da du vermutlich 2019 schon EH bezogen hast, wart ihr auch da bereits zur Abgabe verpflichtet.

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EG nicht EH

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Ich habe 2019 noch kein Elterngeld bekommen, da ich den antrag erst anfang/mitte dezember abgeschickt hatte. Ich habe dafür eine Nachzahlung am 09.01.2020 bekommen.
Daher habe ich das nicht angegeben gehabt. Oder war das falsch?

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Ihr seid verheiratet. Ich nehme an, dass ihr Steuerklasse 3/5 habt. Dann müsst ihr eh eine Erklärung machen.
Elterngeld, Mutterschutzgeld, ALG, zählen zum Progressionsvorbehalt.

Ihr habt immer die Wahl zwischen :
A) Zusammenveranlagung und
B) Einzelveranlagung der Ehegatten.

Du musst das prüfen, was für dich günstiger ist. Einmal gewählt, kann man nicht wieder die Möglichkeit wählen.

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"Du musst das prüfen, was für dich günstiger ist. Einmal gewählt, kann man nicht wieder die Möglichkeit wählen. "

Hast du dazu eine Quelle? Wäre mir, auch aus eigener Steuererklärung, komplett neu.

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Ja. § 26 EStG

Jedes Jahr dürft ihr Euch entscheiden.

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