Frisch verheiratet: Steuerklasse während Mutterschutz und Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

leider blicken mein Verlobter und ich überhaupt nicht mehr durch.
Wir werden im Februar heiraten und im April kommt unsere Tochter zur Welt.

Grundsätzlich ist es so, dass ich mehr verdiene als mein Verlobter und ich auch bei dem Elterngeld den maximalen Betrag erhalte.

Ab Ende Februar bin ich im Mutterschutz und erhalte Mutterschaftsgeld, welches sich ja aus den letzten durchschnittlichen Gehältern zusammensetzt. Kurz vorher heiraten wir.

Eigentlich ist es ja bekannt, dass der Besserverdienende die Lohnsteuerklasse 3 wählt und der Partner dann die 5.

Wie würde das in unserem Fall aussehen?
Ist es sinnvoll die Steuerklasse auf 4 zu belassen und erst ab Geburt in 3 (mein Verlobter) / 5 (ich) zu wechseln?

Wichtig ist, dass nicht durch eine falsche Angabe beim Finanzamt, das Mutterschaftsgeld geringer ausfällt, oder mein Zukünftiger zu viel Abzüge erhält.

Meine Elternzeit werde ich für zwei Jahre beantragen.

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Ich würde es bei 4-4 belassen. Es geht ja nur um die monatliche Vorauszahlung. Bei der Steuererklärung kommt es dann am Ende aufs gleiche raus.

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"Eigentlich ist es ja bekannt, dass der Besserverdienende die Lohnsteuerklasse 3 wählt und der Partner dann die 5. "


Wieso ist das "bekannt"? Das ist häufig gewählte Option unter der irrigen Annahme, dass man damit Steuern spart. Sinnvoll ist das nur in wenigen Fällen tatsächlich.

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Mein Mann und ich sind in einer ähnlichen Situation. Ich verdiene etwas besser als er und werde auch den Maximalbetrag beim Elterngeld bekommen, trotzdem haben wir uns entschieden bei Steuerklasse 4-4 zu bleiben.

Das hat mehrere Gründe:

1. 3-5 und 4-4 geben im Endeffekt das gleiche Geld. 3-5 nur früher und zwingt euch dazu Steuererklärung zu machen und wenn ihr zuviel erhalten habt, müsst ihr zurückzahlen. Es ist leichter zu planen, wenn man nicht mit Steuerrückzahlungen planen muss.

2. Bei 4-4 bekommt ihr nach Steuererklärung Steuern zurück. Diese wird mir 6% pa verzinst. Wo bekommt man aktuell sonst so eine gute sichere Verzinsung her :) Wenn ihr die zusätzliche 200/300 Euro monatlich durch den Steuerklassenwechsel nicht direkt braucht (und ich glaube, ihr braucht die nicht), würde ich mit 4-4 die Steuer bei dem deutschen Staat anlegen.

3. Psychologischer Effekt: Dein Mann arbeitet Vollzeit. Wenn er mit Stkl 5 auf einmal 300 Euro weniger Netto auf seinem Konto sieht, mag das vielleicht etwas frustriert sein. Ich wollte, dass mein Mann genau das auf seinem Konto sieht, was er verdient, weshalb ich nicht Stkl 3 für mich in Anspruch genommen habe.

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>>>3-5 nur früher und zwingt euch dazu Steuererklärung zu machen<<<

Wenn du Elterngeld beziehst, müsst ihr sowieso eine Steuererklärung machen.

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Ja, das macht Sinn. Wir machen aufgrund von 4-4 immer eine Steuererklärung für die Rückzahlungen.

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Steuerklasse 3 lohnt sich für dich nicht, wenn du sowieso den Höchstsatz erhältst.

Unabhängig davon würde ich im Leben nie die Kombination 3/5 wählen, auch wenn mein Mann mehr verdient als ich.
Dafür bin ich einfach viel zu sehr Ossifrau (im Westen lebend) und dementsprechend anders sozialisiert. Auf das Jahr gerechnet zahlt ihr als Familie immer die gleiche Summe an Steuern, egal welche Steuerklasse ihr wählt. Stkl.5 ist immer für denjenigen Mist, der sie hat, denn dieser hat das Gefühl, arbeiten lohne sich nicht. Ich kenne genug Frauen, an deren Selbstbewusstsein der geringe Nettoverdienst nagt. Das sorgt nur für Konfliktpotential zwischen dir und deinem Mann. Warum also Streit, wenn ihr mit 4/4 am Jahresende den gleichen Betrag raushabt?

Damit sich die Steuerklasse für das Elterngeld auswirkt, müsste man zudem lange vorher wechseln. Irgendwie habe ich was von 7 Monaten vor Geburt im Kopf, kann aber auch anders sein.

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Hi, Danke für deine Antwort.

Es geht eher um die Zeit, in der ich in Elternzeit bin bzw. Elterngeld erhalte.
Das Elterngeld an sich kann ich nicht mehr erhöhen, da ich beim Höchstsatz bin und dafür wäre es meines Wissens nach sowieso zu spät.

Wir sind am Überlegen, ob ich in die 5 gehe und er in die 3 - da ich während der Elternzeit nicht arbeite und somit nicht steuerpflichtig bin.

Alternative wäre die 4 / 4

Weiß eventuell jemand wie es mit dem Mutterschaftsgeld aussieht?
Kann sich das auch mindern, wenn wir schon von Beginn an in 5 / 3 wechseln?
Es werden ja die letzten Gehälter zur Berechnung herangezogen..

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Ok, verstanden :)
Normalerweise müsstet ihr wohl trotzdem spätestens 7 Monate vor Beginn des MuSchu die Steuerklasse wechseln, aber durch die Heirat ist das anders.
Dann gilt mit der Gehaltsabrechnung für Februar die neue Steuerklasse.

Mutterschaftsgeld sind die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Du meinst vermutlich den Arbeitgeberzuschuss dazu.
Der bestimmt sich nach deinem bisherigen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn des MuSchu. Wenn du also StKl 5 für dich wählst, ist er geringer.

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