Elternteilzeit nachträglich ändern

Ich hoffe, jemand kennt sich super aus und kann mir helfen:

Nach der Geburt meines Sohnes am 06.07.2020 habe ich wie folgt Elternzeit beantragt (gemeldet):
nach dem Mutterschutz Elternzeit (06.09.2020 bis 08.08.2021), im Anschluss Resturlaub vom 09.08.2021 bis 27.08.2021 auf Verlangen meines Arbeitgebers, sodass ich ohne Resturlaub zurückkehre. Vom 28.08.2021 bis 30.03.2022 habe ich Elternzeit bei einer Teilzeitbeschäftigung von 30h und der Bitte um eine Arbeitszeitverteilung von höchstens einem Früh- oder Spätdienst wöchentlich während dieser Zeit.

Mein Antrag wurde soweit fristgerecht genehmigt, die Arbeitszeitverteilung wurde allerdings abgelehnt. Begründung: Als Sozialpädagogin zählt es zu meinen Aufgaben, den Früh- und Spätdienst abzusichern. Ist dies tatsächlich eine Begründung? Vor meiner Schwangerschaft habe ich selbst nur 2 Dienste übernommen, der Großteil wurde durch eine externe Kraft abgedeckt und ich habe Kolleginnen, die bisher keine oder, wie auch von mir gewünscht, ausschließlich beschränkte Dienste antreten, da sie alleinerziehend sind oder eben aufgrund ihrer Familienstruktur eingeschränkt sind. Bezüglich der Stundenverringrung habe ich bereits eine Arbeitsvertragsänderung unterschrieben.

Meine Fragen zum Sachverhalt:
1. Habe ich Anspruch auf die Verteilung der Arbeitszeit nach meiner Vereinbarkeit? Muss mein Arbeitgeber mir die Genehmigung einer Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber erteilen, wenn er sich mit mir auf keine Arbeitszeit einigen kann? Ist bei einer Ablehnung die Begründung, dass etwas zu meinem Aufgabenfeld gehört zulässig, wenn ich nicht alleinige Fachkraft dafür bin?

2. Kann ich am oben genannten Antrag noch Änderungen vornehmen? Falls ja, welche Änderungen wären mein Recht, welche würden nur im Ermessen meines Arbeitgebers liegen?

a) Ich möchte gern die Elternteilzeit vom 28.08.2021 bis 30.04.2022 auf lediglich 25h ändern. Die Verteilung der Arbeitszeit soll nun nur noch bei einer 4-Tage-Woche stattfinden. Habe ich einen Rechtsanspruch zumindest auf die Anpassung der Arbeitszeit von 30h auf 25h?

b) Vom 01.05.2022 bis 05.07.2022 werde ich, wie vor der Geburt, voll arbeiten müssen, da dies in die ersten 24 Monate fällt und ich zu Beginn hier Elternzeit hätte melden müssen. Diesen Zeitraum kann nur mit Zustimmung meines Arbeitgebers genehmigt werden. Habe ich dies richtig verstanden?

3. Ab dem zweiten Geburtstag meines Sohnes am 06.07.2022 möchte ich ein weiteres Jahr Elterzeit in Teilzeit in Anspruch nehmen.
a) Habe ich hier ein Rechtsanspruch, auch wenn ich, wie unter 2. a) den Antrag auf Veränderung der Elternteilzeit (Ausmaß und Verteilung) erfolgreich geändert habe?

b) Muss ich den Antrag hierzu im Zusammenhang mit dem unter 2. a) genannten Antrag auf Veränderung der Elternteilzeit (Ausmaß und Verteilung) stellen oder reicht es aus, wenn ich diesen spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn beantrage?

4. Muss ich, wie unter 2. gefragt, überhaupt eine Änderung beantragen? Mein Arbeitgeber hat ja meinem Antrag auf Elternzeit in Teilzeit nur zum Teil stattgegeben. Auf die Verteilung der Arbeitszeit haben wir uns nicht geeinigt, dies aber auch nicht weiter verhandelt. Habe ich eine Frist verpasst oder könnte ich einfach auf das Schreiben antworten und einen erneuten Vorschlag unterbreiten? Wie ist dann aber meine bereits unterschriebene Arbeitsvertragsänderung auf 30h zu bewerten?

Ich finde es schade, dass man hier so allein gelassen wird und vieles kompliziert (zumindest für mich) erlesen muss. Ich hätte vieles so sehr anders gemacht, wenn ich es vorher gewusst hätte. Auch das mit dem Urlaub ist doof. Hätte ich nicht machen müssen. So habe ich nur sinnlos meine Elternzeit geteilt und nur noch Anspruch auf einen Abschnitt.

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„Ich finde es schade, dass man hier so allein gelassen wird und vieles kompliziert (zumindest für mich) erlesen muss. Ich hätte vieles so sehr anders gemacht, wenn ich es vorher gewusst hätte. Auch das mit dem Urlaub ist doof. Hätte ich nicht machen müssen. So habe ich nur sinnlos meine Elternzeit geteilt und nur noch Anspruch auf einen Abschnitt.“

So ist das leider in einem Rechtsstaat. Es gibt Gesetze und jeder ist selber dafür verantwortlich, dass er sie liest und einhält. Aber Gott sei Dank gibt es in Deutschland Rechtsberatungen, die einem da fachlich weiterhelfen können.

Ich gebe zu, dass mir dein Sachverhalt viel zu kompliziert (geschrieben) ist, als dass ich darauf eine verlässliche Antwort geben kann. Lediglich zu 2b kann ich dir sagen: ja das hast du richtig verstanden.
Also daher mein ernstgemeinter Tipp: lass dich rechtlich beraten!

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Du hast da tatsächlich vollig verquere Zeiten auch angemeldet, warum hast du denn 1 Jahr, 1 Monate und 2 Tage als ersren Abschnitt angemeldet? Elternzeit wird mit der Mutterschutzzeit verrechnet falls du dachtest dass du erst mal nur 1 Jahr gemeldet hast?

Das ist alles so schief und krumm mit einzelnen Tagen dass ich auch drindend empfehlen würde zum einen eine genaue (Excel) Tabelle anzulegen wie viele Tage Elternzeit du schon verbraucht hast (da kennst sich doch keiner mehr aus im Nachhinein) und dann einen Termin in einer Beratungsstelle zu vereinbaren (was bei dir vor Ort ist, proFamilia, Diakonie) oder noch besser Geld in die Hand zu nehmen und eine Rechtsberatung aufsuchen.

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So "schiefe" Daten entstehen, da ich an einer Schule arbeite und ein wenig auf die Ferien achten muss. Ausrechnen kann ich das ja im Nachhinein bzw möchte ich das ja nur bis höchstens 3. Geburtstag, sodass ich in der gegebenen Zeit bleibe.

Hauptsächlich geht es mir um die Frage, ob ich nachträglich von Elternteilzeit 30h auf Elternteilzeit 25h wechseln kann.

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"Hauptsächlich geht es mir um die Frage, ob ich nachträglich von Elternteilzeit 30h auf Elternteilzeit 25h wechseln kann."

Ja, kannst du!

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Warum hast du nicht einfach Elternzeit bis 30.03.2022 beantragt, mit dem Zusatz ab 28.08.2021 Teilzeit in der Elternzeit arbeiten zu wollen?

"Bezüglich der Stundenverringrung habe ich bereits eine Arbeitsvertragsänderung unterschrieben."

Du hast deinen bisherigen Vollzeit?-Vertrag aufgegeben? Oder wie lautet die Änderung genau?

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Nein, nur eine Ergänzung unterschrieben, dass ich während der Elternteilzeit nur 30h arbeiten möchte bis 30.04.2022.

Das habe ich erklärt. Ich sollte, bevor ich aus der Elternzeit zurück komme, mein Resturlaub zuerst nehmen. Deshalb die Unterbrechung der Elternzeit. Hätte ich dies nicht eingewilligt, hätten sie mich in der Schwangerschaft in Zwangsurlaub geschickt vor meinem Beschäftigungsverbot.

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Und wo wäre das Problem gewesen? Du kommst am 30.04.2022 aus der Elternzeit und nimmst dann den Resturlaub.
Und mit Verlaub:
"Hätte ich dies nicht eingewilligt, hätten sie mich in der Schwangerschaft in Zwangsurlaub geschickt vor meinem Beschäftigungsverbot."
Auf welcher Grundlage hätten sie (wer ist damit gemeint?) das durchsetzen wollen?

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