Elterngeld Frage - etwas ungewöhnlich

Hallo in die Runde,
Vielleicht hat jemand von euch eine Idee zu meiner Frage.
Ich erwarte im April 2021 mein drittes Kind. Da ich im Jahr 2020 in sehr geringem Umfang selbstständig tätig war, ist der Berechnungszeitraum ja das letzte vollständige Jahr, also eigentlich der 01.01.2020-31.12.2020. Nun habe ich auch das ganze Jahr gearbeitet, im Zeitraum 01.01.2020-27.02.2020 aber zudem noch Elterngeld plus für meine Tochter (Lebensmonat 13/14) erhalten. Das ist, wenn ich das richtig verstehe, ein sogenannter Verschiebetatbestand. Eine Verschiebung würde dazu führen, dass der Zeitraum sich auf den 01.01.2017-31.12.2017 verändern würde.

Es steht aber immer mal etwas davon, dass eine Verschiebung schriftlich beantragt werden müsste. Nun ist mein Einkommen dieses Jahr aber insgesamt wesentlich höher als im Jahr 2017, sodass ich eigentlich keine Verschiebung wollen würde. Aber... Ist das so möglich oder habe ich da einen Denkfehler und die Verschiebung muss stattfinden?

Hat jemand dazu eine Idee?

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Bei so komplexen Fragen würde ich mich nicht auf gefährliches Halbwissen aus einem Forum verlassen, sondern direkt bei der Elterngeldstelle anrufen

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Klar, das eh. Da erreiche ich im Moment nur niemanden und hatte gedacht, vielleicht war schon mal jemand in der Situation.

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Der Berechnungszeitraum verschiebt sich nur dann, wenn du es beantragst.

Ich denke deine Frage wird sich erledigen sobald du die passenden Zeilen dazu im Elterngeldantrag gefunden hast.

Also:
- du füllst den Elterngeldantrag ganz normal aus
- unter Punkt 12 gibst du deine Selbstständigkeit an

- zusätzlich druckst du dir die Erklärung für Selbstständige aus
- unter Punkt C kannst du den Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraumes stellen

-> solltest du das nicht wollen, lässt du den letzten Punkt einfach weg. Dies erfolgt nämlich nur auf Antrag, und somit nur wenn du die erforderlichen Angaben unter Punkt C machst.


Ich hoffe ich konnte dir helfen. Alles Gute!

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Oh danke. Sollte das so sein, wäre das wirklich super. Ich schaue es mir auf jeden Fall im Antrag nochmal an.

Ich hatte dazu im Internet nämlich unterschiedliche Informationen gefunden und auch der Elterngeldrechner war nicht hilfreich.

Das wäre wirklich toll, wenn es so wäre, wie du sagst.
Danke und schöne Feiertage.