Was steht mir finanziell zu?

Ich bin seit 4 Wochen Mama einer kleinen Tochter. Mit ihrem Vater bin ich nicht zusammen, sodass ich alleinerziehend sein werde. Er zahlt mir pro Monat freiwillig Unterhalt in Höhe von 800€, allerdings trägt er auch die Kosten für einen Kitaplatz und zahlt Extras (Impfungen, Urlaube, etc.) Er kauft meiner Tochter auch Geschenke, zahlt auf ihr Sparkonto ein und bringt ihr Kleinigkeiten mit. Das ist alles nicht nur Gerede, er hat die komplette Babyausstattung (mehrere Tausend Euro) bezahlt und mich in der Schwangerschaft finanziell unterstützt. Meine Tochter und ich leben zudem mietfrei in einer Wohnung von ihm. Ich habe beim Jugendamt nicht angegeben wie viel Unterhalt ich erhalte, da ich dort noch gar nicht war. Stehen mir noch staatliche Gelder zu? Meine Tochter bekommt definitiv Kindergeld in Höhe von 204€ und ich meine, dass mir evtl. Elterngeld zusteht. Ich war zuletzt Studentin und habe nur gejobbt, noch nicht Vollzeit gearbeitet. Ich möchte meine Tochter mit 18 Monaten in die Kita geben, um mein Studium fortzusetzen. Anschließend würde ich mich gerne selbständig machen.
Lohnt es sich überhaupt Bafög und Hartz IV zu beantragen? Ich müsste dort jeweils angeben, dass ich 800€ Unterhalt bekomme und mietfrei wohne. Da würde mir doch sicherlich kein Bafög oder Hartz IV mehr zu stehen, oder? Wobei der Unterhalt ja für meine Tochter gedacht ist.
Was wäre wenn, ich keinen festen Unterhalt vom Vater bekommen würde und er einfach nach Bedarf alles zahlen würde? Dann würde ich doch offiziell keinen Unterhalt bekommen und könnte die ganzen Gelder beantragen. Wäre ich denn dann noch alleinerziehend?

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Du bist aktuell vollkommen abhängig von der Gunst des Vaters. Für mich wäre die einzige Lösung:
Lass dir den dir zustehenden Unterhalt zahlen.
Zahle eine angemesse Miete und bestehe auf einen Mietvertrag.
Geh zum Amt und beantrage Hartz 4.
Zu allen Forderungen kannst du dich auch bei pro familia beraten lassen.

Und lass die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen!!!!

Bafög sehe ich aktuell nicht, du scheinst ja nicht wirklich zu studieren und da die Förderdauer begrenzt ist, du zu gewissen Zeitpunkten Leistungsnachweise einreichen und am Ende 50% zurückzahlen musst, ist das ja aktuell totaler Unsinn.

Euer aktuelles Arrangement wirkt vielleicht kurzfristig vorteilhaft, aber das kann für dich echt ungut ausgehen. Mach dich unabhängig!

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"Wobei der Unterhalt ja für meine Tochter gedacht ist."
Irrtum. In Deutschland ist er auch dir zu Unterhalt verpflichtet bis das Kind drei Jahre alt ist! Das Geld ist also durchaus auch für dich!

"Dann würde ich doch offiziell keinen Unterhalt bekommen und könnte die ganzen Gelder beantragen."
Beantragen kannst du immer alles mögliche - nur am bekommen wird es allerdings scheitern.
Der Vater wird eine Aufforderung bekommen sein Gehalt offenzulegen und entsprechend Unterhalt zu bezahlen. Du kannst dir nicht aussuchen von wem du Geld bekommst!

"Wäre ich denn dann noch alleinerziehend?"
Alleinerziehend hat nix damit zu tun ob er zahlt oder nicht.

Wie viel verdient er überhaupt? Je nachdem kann es dann auch sein, dass du gar keinen Anspruch auf ALG ii hast.

LG

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Selbstverständlich steht dir Elterngeld zu, dass solltest du schleunigst beantragen, sind Mindestsatz 300 Euro im Monat und zwar ab Geburt, wird aber maximal, ich meine 4 Monate rückwirkend gezahlt, also Füll den Antrag aus und weg damit.

Und wir die anderen auch schon schrieben. Ich würde mich niemals in so eine Abhängigkeit begeben, die auf den guten Willen des Vaters beruht.
Falls noch nicht geschehen: Vaterschaft anerkennen lassen, Beistandschaft Jugendamt, Unterhalt für s Kind und Betreuungsunterhalt für dich ausrechnen lassen, Mietvertrag machen und Miete zahlen.

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PS: Alleinerziehend bist du, solange kein zweites volljähriges Haushaltsmitglied mit dir zusammen wohnt.

PPS: als Alleinerziehende hast du Anspruch auf 14 statt 12 Monate Basiselterngeld.

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Hallo Feenstaubi,

Möchtest Du ihn denn jetzt als Vater angeben oder nicht? Davon hängt das Finanzielle mit ab - Siehe Dein Post im Alleinerziehenden Forum.

Ich glaube Du musst Dich grundsätzlich entscheiden zwischen als Vater angeben und ggf das gesetzlich vorgegebene an Unterhalt bekommen und diesen über die Jahre dann auch fordern können

und

der Alternative ihn nicht als Vater angeben (was er ja will wg seiner Partnerin, und damit ER entscheiden kann, wann er was zahlt) möglichst viel Kohle jetzt mitnehmen inkl aller Sozialleistungen, nach denen Du hier fragst und ggf, wenn er kein Bock mehr hat, in ein paar Jahren ohne Geld dazustehen, weil er nicht mehr zahlen will.
;-)

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Hey, falls er tatsächlich 30.000 Euro im Monat verdient (wie du es in einem anderen Beitrag geschrieben hast) steht dir deutlich mehr Betreuungsunterhalt zu! Gib das mal in einem online Rechner rein..
Und ich würde da nichts privat unter der Hand regeln, sondern ganz offiziell auch mit eingetragener Vaterschaftsanerkennung. Sonst kann er die Zahlung einstellen wann ihm danach ist und du stehst ohne was da. Ich glaube kaum dass dir da Hartz4 zusteht bei dem Einkommen vom Kindsvater..

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Erstmal kannst Du nicht Bafög UND ALG2 beantragen. Wenn Du prinzipiell Bafög-Anspruch hast(dabei spielt es keine Rolle ob Du nach Prüfung Deines Einkommens auch Bafög bekommst), dann wird Dein ALG2 Antrag nicht mal bearbeitet.

Wenn Du ALG2 beantragst wird erwartet, dass Du den Kindsvater angibst. Der ist nämlich in erster Linie Dir und Deinem Kind unterhaltsverpflichtet und nicht die Allgemeinheit. Wenn Du keine überzeugende, nachprüfbare Geschichte vorlegst, warum der Kindsvater unbekannt ist, wirst Du keinerlei Sozialleistungen bekommen. Bedenke auch, dass das Jobcenter Kontoauszüge verlangt.

Ausserdem solltest Du bedenken, dass Du mit dem Plan 'Vater nicht angeben, obwohl bekannt / Geld vom Vater kassieren ohne es dem Jobcenter mitzuteilen' Sozialbetrug begehst. Und zwar vorsätzlichen. Das ist eine Straftat und kann mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden. Das passiert zwar selten, aber schon bei einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen bist Du vorbestraft.

Grüsse
BiDi

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Wie bist Du denn aktuell krankenversichert? Kannst Du nach Deinem Plan das Studium pausieren und trotzdem als Studentin krankenversichert bleiben?



Elterngeld solltest Du baldmöglichst beantragen. Dabei kann Dein Studentenjob durchaus den Mindestbetrag von 300 Euro noch erhöhen, also definitiv mit angeben, wenn es die 12 Monate vor Mutterschutz betrifft.


Mit dann mindestens 1300 € Einkommen stehst Du zumindest im ersten Jahr gar nicht so schlecht da, da Du ja keine Miete zahlst. Dass der Kindsvater Dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist, wurde ja schon geschrieben. Ggf könnte man das Wohnrecht anrechnen. Was ich Dir aber dringend raten würde: Alle seine Absichtserklärungen, sowie Dein kostenfreies Wohnrecht sollten vertraglich (und notariell) geregelt sein. Darauf würde ich bestehen. Sonst bist Du immer auf sein Wohlwollen angewiesen.

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"Meine Tochter und ich leben zudem mietfrei in einer Wohnung von ihm."

Noch am Montag hast du geschrieben, dass er möchte (!), dass ihr in seine Wohnung einzieht. Und nichtmal eine Woche später wohnt ihr schon dort?

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Und das Posten in unterschiedlichen Foren mit Inhalt, der durchaus zum Diskutieren anregt 🤪

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Ja genau, z.B. der Gedankengang, dass es ihr nichts ausmachen würde, wenn ihr Kind in eine Pflegefamilie käme.

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Klingt für mich, als wärd ihr ein ganz normales Paar. Ob ihr nun "zusammen seid" oder nicht, lässt sich so und so nicht beweisen.

Warum geht ihr dann nicht den eigentlich normalen Weg übers Jugendamt (wenn ihr tatsächlich "nicht zusammen" seid)?

Dann erklären DIE ihm, WIEVIEL er WEM zu zahlen hat und ob du noch "Anrecht auf staatl. Gelder" hast, lässt sich dann auch leicht klären.

Das ist ja keine Kriegserklärung ihm gegenüber.#gruebel