Geburt zwischen Referendariat und Planstelle

Hallo,
Mein Referendariat geht bis zum 30.04., ET ist 16.06., Planstelle beginnt zum 18.08.

Frage 1) Erhalte ich im Mutterschutz vor und nach der Geburt ganz normal meine Besoldung bzw. Mutterschutzzulage in Höhe meiner Besoldung? Wenn ja, auch den Verheirateten- und Kinderzuschlag für unser erstes Kind?
Frage 2) Die Schule hat gesagt, dass sie mich auch evtl. zum 01.05. schon einstellen würde. Geht das überhaupt wenn ich zu der Zeit schon im Mutterschutz bin? Und wenn ja, würde ich dann meine Referendariatsbesoldung als Mutterschutzgeld erhalten oder meine Lehrerbesoldung? Das wären etwa 2000€ mehr jeden Monat 🤔

Frage 3) je nach Geburtstermin würden ja einige sehr wenige Tage weder Mutterschutz noch neuer Job sein. Bin ich dann trotzdem normal privat Kranken- und Behhilfeversichert?

Frage 4) ich würde eigentlich sehr gerne ab August nach dem Mutterschutz noch nicht Vollzeit, sondern nur 75/80% bis Februar arbeiten. Faktisch würde sich das aber laut Elterngeldrechner nicht wirklich lohnen, weil bei ElterngeldPlus ich ja selbst mit 50% Arbeiten immer noch meh Sold hätte als im Ref. Da bei Elterngeld plus aber der Einkommensverlust berechnet wird, würde ich faktisch nur 150€ im Monat bekommen, wenn überhaupt. Stimmt das und wenn ja, gibt es da irgendwelche Tricks, wie der Einkommensverlust dann doch von meiner aktuellen Vollzeitbesoldung dann gerechnet werden könnte? Weil ohne Baby würde ich ja auf jeden Fall in VZ einsteigen. Und eigentlich ist Elterngeld ja genau dafür da🤨

Frage 5) Gibt es den Säuglingserstausstattungszuschuss auch, wenn ich schon ein Kind habe(bei Geburt 4 Jahre)?

Sorry für die vielen speziellen Fragen, aber vielleicht hat da ja jemand Antworten drauf. Unser erstes Kind haben wir im Studium bekommen und dadurch verwirrt mich dieses Elterngeld in Mischung mit Beamtenstatus und Jobwechsel jetzt komplett 😫😣 also danke für jede Antwort!

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Wenn dein Mutterschutz beginnt, wirst du bei planmäßigem ET keine Referendarin mehr sein, also auch keine Referandariatsbezüge mehr beziehen können (auch nicht als Mutterschutzgeld) und natürlich auch keine beihilfeberechtigung mehr haben.
Du fällst aus dem gesamten Beamtenverhältnis raus und musst dich gesetzlich versichern, bis du zu der neuen Stelle wieder verbeamtet wirst. In welchem Bundesland bist du? In BW werden Lehrer immer nur im September verbeamtet und man müsste dazu mindestens 50% arbeiten.

Was die Einstellung angeht, wird das eine Privatschule sein? Ansonsten stellt dich ja nicht die Schule an, sondern Land. Dass dich eine Privatschule während dem Mutterschutz anstellt bezweifle ich sehr und auch beim Regierungspräsidium glaube ich das eher nicht. Und wenn, dann würdest du zumindest in BW bis zum regulären Schuljahresbeginn als angestellte Lehrerin arbeiten und das macht gehaltsmäßig ziemlich viel aus, vor allem auch weil Kinder- und Verheiratetenzuschlag wegfallen. Wenn du das Kindergeld für eure erstes Kind beziehst, dann musst du übrigens auch das Kindergeld neu bei der Familienkasse beantragen und ein paar Monate später mit der Verbeamtung wieder beim LBV beantragen.

Dein Elterngeld berechnet sich nach dem Geld, dass du vor der Geburt verdient hast und nicht nach dem, was du nach der Geburt verdienen könntest. Klar, das macht einen großen Unterschied aus, aber so ist es eben.

Ich hab das alles ca vor zwei Jahren ungefähr genau so erlebt, nur dass mein ET deutlich im Referandiat lag. Durch Mutterschutz und Elternzeit endete das Referandariat bei mit mitten im Schuljahr und ich musste ein paar Monate als angestellte Lehrerin arbeiten, versichert in der GKV und Kindergeld von der Familienkasse. Kurz darauf alles wieder zurück 🤷🏼‍♀️

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Aber man darf doch Die Zeit vor der Geburt arbeiten, wenn man möchte. D.h. das arbeiten ab 1.5. Sollte gehen.

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Wenn du meinst, dass dich jemand für die paar Tage bis zum Mutterschutz einstellt, ich habe da wie gesagt Zweifel.

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Hi!

Ich bin Beamtin, juristischer Hintergrund.

Leider ist die Antwort richtig ungünstig: Sobald das Referendariat endet, endet auch der Mutterschutz. Du gilst als arbeitslos und hast keine Einkünfte.
Das ist analog zu befristeten Arbeitsverhältnissen.

Eingestellt werden dürftest Du, da Schwangere grundsätzlich nicht zu benachteiligen sind. Der Mutterschutz richtet sich dann nach der entsprechenden Besoldung.
Bedenke aber, dass nicht planbar ist, wie es Dir geht, ob Du wirklich arbeiten kannst und ob das Land der Schule tatsächlich bewilligt eine im Mutterschutz befindliche Kollegin einzustellen.

Viele Grüße!

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zu 1)

Ab dem 1.5. bekommst du keine beamtenrechtliche Versorgung mehr, also weder Bezüge, noch Beihilfe, noch Kinderzuschlag.