Elterngeld - Beamte

Hallo zusammen,
ich bin grade etwas verwirrt bzgl Elterngeld.
Ich bin Landesbeamtin und werde mit meinem Sohn 20 Monate zuhause bleiben.
Im Mutterschutz bekomme ich ja weiterhin meine normalen Bezüge.

Geplant war für die 20 Monate, dass ich die ersten vier Monate Basiselterngeld beziehe und die übrigen 16 Monate ElterngeldPlus.

Aber fallen dann für die ersten beiden Monate nach der Geburt 2 Monate das Basiselterngeld weg, da normale Bezüge? 🤔
Dann macht es ja gar keinen Sinn, hier Basiselterngeld zu beantragen?

Ich bin verwirrt und hoffe, dass ihr mich aufklären könnt.

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Hey,
die Frage habe ich mir neulich auch gestellt.
Also du bekommst die 2 Monate nach Geburt deine normalen Bezüge, aber musst dafür 2 Monate Basiselterngeld opfern. Du kannst für diese 2 Monate kein ElterngeldPlus nehmen.
Also: Die 2 Monate nach Geburt musst du Basiselterngeld nehmen, bekommst deine normalen Bezüge, aber dafür eben kein Elterngeld.

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Im Endeffekt ist es nicht anderes als bei jedem Arbeitnehmer.
Die bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehaltes, Beamte bekommen ihre Bezüge weiter.
Das wird aber mit dem Elterngeld verrechnet, deswegen müssen die erstes mindestens 2 Monate des Elterngeldes als Basis EG genommen werden.

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Geburt - Beginn 3. Lebensmonat deine Beamtenbezüge
Ab Beginn 3. Lebensmonat Eltergeldplus wenn du nach dem Mutterschutz 20 Monate daheim bleiben willst. Euch stünden zwei weitere Monate zu wenn dein Partner zwei Monate nimmt. Entweder gleichzeitig da würde sich aber die betreuungszeit nicht verlängern oder irgendwann anders. Korrigiert mich jemand wenn ich sage dass es da glaub ich eine Frist dafür gibt bis die zwei Monate genommen werden müssten.
Grüßle :))

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"Euch stünden zwei weitere Monate zu wenn dein Partner zwei Monate nimmt"

Nein, wenn einer der Partner MINDESTENS zwei Monate nimmt.

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Ich habe nie geschrieben dass es weniger als zwei Monate seien oder nicht mehr als zwei Monate sein dürften😹
In ihrer Konstellation, da sie 20 Monate daheim sein möchte nach dem Mutterschutz, bringt deine „Korrektur“ nichts.
Man sollte schon beim Fall bleiben

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Hey... Ich bin auch Landesbeamtin. Du musst für die Zeit des Mutterschutzes in jedem Fall Basis-EG beantragen. Wenn das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, kann es dann auch passieren, dass du insgesamt mehr als acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, weil sich das Enddatum des Mutterschutzes dadurch nicht ändert und dann sowieso mind. drei Monate Basis-EG festlegen musst. In dieser Zeit bekommst du dann aber statt des Basis - EG dein normales Gehalt. Und nach dem Mutterschutz kannst du dann mit den restlichen Monaten aufs EG-Plus wechseln oder halt noch nen vierten Monat Basis-EG beantragen und ab dem 5. Monat erst EG Plus. Die EG Monate werden immer mit der Zeit des Mutterschutzes verrechnet.