Positives Erbe von Uropa für minderjähriges eigenes Kind ausschlagen, geht das?

Hallo,

bitte keine Äußerungen dazu warum ich dies frage.

Verstorbener ist mein Opa, daher bin ich das Enkelkind und schlage das Erbe für mich aus. Mein Kind, minderjährig 13, kommt dadurch als Erbe ins Spiel. Ich schlage auch das Erbe für mein minderjähriges Kind aus.

Ich habe nun dies hier gefunden.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft-ausschlagen.html

Unter dem Punkt "Wann muss das Familiengericht die Ausschlagung absegnen?" habe ich gelesen das wenn das eigene minderjährige Kind mit ins Spiel kommt, quasi als nächster Erbberechtigter, da ich ausgeschlagen habe, dass das Familiengericht dann nicht mehr zustimmen muss ob, es ausgeschlagen werden darf oder nicht.

Mir wurde kurz mitgeteilt das in meinem Fall, das Familiengericht zustimmen muss, da mein Kind minderjährig ist und keine Schulden vorhanden sind, somit es sich Wirtschaftlich lohnt das Erbe anzunehmen und das Familiengericht keiner Ausschlagung zustimmen wird.

Nun macht mich aber dieser Artikel stutzig. Es war auch keine Aussage eines Notars bzw. Anwaltes, nur einer angestellten die mich kurz anrief.

Und wenn ich nun wirklich ohne das Familiengericht, das wirtschaftlich Positive Erbe für mein minderjähriges Kind ausschlagen kann, muss mein Kind auch nicht eine Zustimmung zum Verkauf eines Objektes, das vor dem Tod zwar verkauft wurde, aber amtlich noch nicht alles durch war, leisten, denn das Kind hat ja das Erbe ausgeschlagen.

Oder gilt diese Regelung der Ausschlagung dann nicht mehr, wenn eine Unterschrift zum Verkauf benötigt wird, da das Kind als nächster Erbe infrage kommt. Und dies quasi bei Annahme des Erbes mein Kind leisten muss. Ich verstehe dies so, das wenn ich für das minderjährige Kind ausschlage, es auch keine Zustimmung abgeben muss, genau wie ich, und die Übrigen Erben die Unterschrift leisten müssen, da sie ja das Erbe annehmen werden.

Zu meiner Person hieß es, das ich nur dem Verkauf zustimmen muss, wenn ich auch das Erbe annehme, ansonsten müssen die Übrigen Erben dem Verkauf zustimmen und da ist ja mein Kind dann "raus" wenn ich dem Artikel des Anwaltes Glauben schenken kann bzw. ihn richtig verstanden habe...

Hab ich das alles so richtig verstanden!?
Ist mein minderjähriges Kind nun nicht verpflichtet das positive Erbe anzunehmen, da ich es für das Kind ausschlagen werde, oder muss das Familiengericht darüber entscheiden? Und dann muss es angenommen werden, da das Familiengericht eine Ausschlagung eines positiven wirtschaftlichen Erbes nicht zustimmen wird.

Herzlichen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe!!!

schwedenkind.

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warum machst du dir vorher alleine einen Kopf?
Fragen WIRKLICH kundige Menschen, wie einen Rechtsanwalt oder den Notar, der die Ausschlagung beurkunden soll bei Euch vor Ort.

Das ist doch wirklich zu verstiegen und zu folgenreich, als dass man 5 unterschiedlichen Meinungen in einem Forum trauen sollte.

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Wichtiger Nachtrag:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1643.html

Ausschnitt Gesetzbuch §1643 Absatz 2 Satz 2 BGB:
Tritt der Anfall an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt, so ist die Genehmigung nur erforderlich, wenn dieser neben dem Kind berufen war.

Ausschnitt Erbrechtsratgeber:
Schlagen die Eltern als Stellvertreter eine Erbschaft für ihr minderjähriges Kind aus, so benötigen sie dem Grunde nach eine Genehmigung des Familiengerichts. Dieses Erfordernis entfällt nach § 1643 Absatz 2 Satz 2 BGB nur dann, wenn das Kind nur deswegen Erbe geworden ist, weil ein Elternteil die Ausschlagung erklärt hat.

Nochmal herzlichen Dank!!!

schwedenkind.

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Geh zum Anwalt/Notar! Da helfen keine Hobby-Juristen und Rechtsberatung ohne Qualifikation ist eh verboten.

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Für die rechtlichen Fragen wende dich dringend an eine geeignete Fachperson.
Die ethisch-moralische Frage lässt du unberücksichtigt oder erwähnst sie zumindest nicht: weshalb denkst du, dass du berechtigt bist für einen 13jährigen zu entscheiden, dass er auf ein wirtschaftlich lohnendes Erbe verzichten soll?
Bist du dir sicher, dass er dir das später dankt?

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Es ist OK, wenn du das Erbe nicht antreten willst, aber ob es auch für deinen Sohn in ein paar Jahren ok sein wird? Lass das nicht außer Acht. Ich würde meinen Kindern kein Erbe vorenthalten wollen und eher in die Rolle des Sachwalters schlüpfen bis zur Volljährigkeit. Würden meine Kinder das Erbe nicht antreten wollen, kann man es z. B. immer noch spenden.

Für dein Anliegen wirst du eine anwaltliche Auskunft brauchen. Das hat dann Hand und Fuß. Selbst würde ich keine Zeit verschwenden um im Netz Nachforschungen anzustellen. Denn jeder Laie kann was reinstellen.

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Ja,weil, deine Denkweise auf Geld basiert und genau dies hat meine beste Freundin gemacht und wollte kein Geld von Menschen die sie gequält haben die ganze Kindheit durch.
Aber viele konnten vor lautet Geldgeilheit nicht verstehen wie man so ein Erbe ausschlagen kann.

An die TE
Suche dir einen Anwalt und gehe deinen sauberen Weg.

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Hast du meinen Beitrag nicht verstanden?

Verwalten heißt, dass das Geld auf einem Bankkonto ruhen würde bis zur Volljährigkeit.
Dann kann mein Kind selbst entscheiden ob es das Geld möchte oder nicht. Natürlich mit dem Hintergrundwissen warum ich es nicht wollte. Will mein Kind das Geld, dann steht es ihm zu. Will es das Geld aus moralischen Gründen nicht, dann kann man es z. B. einem Verein für mißhandelte Kinder spenden. Da fände ich es besser aufgehoben als in der Staatskasse.

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Mein Mann hat ein Erbe ausgeschlafen, dann auch wir beide zusammen für unsere minderjährige Tochter (Kleinkind). Wir wussten damals nicht, ob es überhaupt was „zu holen“ gibt. Es hat sich dann raus gestellt, dass ein ganz nettes Sümmchen bei raus gesprungen wäre. Es hätte (vermutlich) nichts geändert, da es eine emotionale Entscheidung war, die wir auch nicht bereuen.

Danach haben alle, die das Erbe ausgeschlagen haben, nichts mehr mit dem Nachlass zu tun. Dein Kind (oder du in seinem Namen) muss also auch nichts mehr unterzeichnen, was diesen Hausverkauf angeht.

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Hallo,
am besten du schliesst dich mit allen Personen zusammen, die das Erbe ausschlagen wollen und ihr geht zusammen zum Notar. Das ist rechtssicher und die preiswerteste Option.
Ich habe vor ca. 10 Jahren ein Erbe für mich und meine Kinder ausgeschlagen. Gleichzeitig wurde das Erbe ausgeschlagen von meiner Großmutter, meiner Mutter, meiner Tante, meinem Bruder und meinen Cousins. Das Erbe war positiv...zumindest rechnerisch. Ein altes, renovierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus, welches teils vermietet war.

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Es ist deutlich günstiger und ebenso rechtssicher einfach direkt zum Gericht zu gehen. Beraten dürfen sie da aber nicht.

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Ein Erbe auszuschlagen ist regelrecht preiswert. Teilt man sich die Gebühren wird es noch besser.
Ein Gericht, welches nicht berät, hilft überhaupt nicht. Dann ist Mama dummerweise im 2. Monat noch „unsichtbar“ schwanger und niemand denkt daran, das Erbe auch für dieses Kind auszuschlagen. Ein Notar macht das gleich mit.