Wegeunfall mit Privatfahrzeug

Hallo zusammen,
ich hatte auf dem (direkten) Weg von meiner Arbeitsstätte nach Hause einen Unfall - ein vor mir fahrendes Auto (Sprinter) hat ein großes Teil vom Heck verloren, welches vor/unter mein Auto geraten ist.
Mein Auto war nicht mehr fahrtüchtig. Leider ist das vor mir fahrende Auto nicht mehr aufzufinden.

Welche Möglichkeiten habe ich Zwecks der Kostenübernahme (Wegeunfall)?

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Wegeunfall bezieht sich nur auf die BG, wenn du ins KH gemusst und verletzt worden wäres.

Wer für den Blechschaden auf kommt kommt auf deine Versicherung jetzt an. Du hast hoffentlich die Polizei gerufen und Anzeige gegen Unbekannt gestellt?

Meine Teilkasko zahlt dann die Kosten, auch wenn kein Unfallverursacher gefunden wären kann, da der Schaden ja durch Dritte entstanden ist.

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Ja, Polizei wurde umgehend informiert, hat alles aufgenommen und auch das Teil sichergestellt, welches mir ins Auto gerauscht ist.
Ermittlungen laufen über eine "offizielles" Aktenzeichen, man hat mir von der Polizei aus aber keine großen Hoffnungen gemacht den Schädiger ausfindig machen zu können.

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Dann schau mal bitte nach was für eine Kfz-Versicherung du hast bzw ruf die mal an. Mir fällt gerade nicht ein wie die Klausel heißt, aber bei Teilkasko übernehmen viele Versicherer die Schäden, wenn ordnungsgemäß Anzeige etc erstattet wurde. Die kümmern sich dann auch darum, dass Geld von dem Unfallverursacher wieder zu bekommen.

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Die falls Du einen Schaden an Dir hast, tritt die Berufsgenossenschaft dafür ein. Den Schaden am Auto kannst Du "nur" in der Steuererklärung geltend machen. Soweit ich weiß.

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Könntest du das geltend machen in der Steuererklärung bitte näher ausführen?
Was kann ich wie (und in welcher Höhe) geltend machen?

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Du kannst es als Werbungskosten absetzen.
Google mal nach "Unfallkosten von Steuer absetzen"

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Reparaturkosten die dir entstehen bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg kann man bei der Steuer absetzen (falls der Verursacher nicht gefunden wird vielleicht ein Trost).

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Wer sollte das denn zahlen deiner Meinung nach?

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Erkundige dich Mal bei der Verkehrsopferhilfe

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Das ist kein Fall für die Verkehrsopferhilfe!