Elterngeld

Ich habe Elterngeld für die ersten 8. Lebensmonate beantragt. Kann ich die Elternzeit mit Elterngeldzahlung bis zum 1. Geburtstag verlängern?
Vielleicht weiß jemand Rat?

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So,langsam. Elternzeit und Elterngeld sind erstmal 2 Dinge.

Elternzeit hast du ja bei deinem AG angemeldet. Mit der ersten Anmeldung hast du dich für die ersten 2 Jahre festgelegt. Hast du dort also nur 8 Monate angegeben, bist du auf den guten Willen deines AG angewiesen, um zu verlängern.

Elterngeld kannst du solange beziehen, wie du Anspruchhast, wenn du also bisher 8 Monate verbraucht hast und dein Mann/Partner max 2, dann kannst du bis zum 1. Geburtstag EG beziehen...

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Danke.. mir ging es eigentlich nur darum, ob ich die Möglichkeit habe nochmal zu verlängern, d.h. länger als 8 Monate zuhause zu bleiben. Ich brauche ja meinen Arbeitgeber nicht fragen, wenn die Elterngeldstelle nein sagt. Ohne Geld lebt es sich mit Kindern etwas blöd. 😬

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Ich meine, dass man einmal seinen Elterngeldantrag ohne Begründung ändern kann, allerdings nur für die Monate, für die noch kein Geld ausgezahlt wurde

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Wenn du und der Vater des Kindes keine 14 Basiselterngeldmonate verbraucht haben zusammen, dann hast du ja noch 4 Basiselterngeldmonate übrig, die du noch beantragen kannst. Oder du wandelst Basiselterngeld in Elterngeld Plus um.

Allerdings, wenn du beim AG nur bis einschließlich 8. Lebensmonat Elternzeit angemeldet hast musst du die Verlängerung beantragen bei ihm und er kann nein sagen.

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Wieviel EG-Monate hat dein Partner beantragt, falls du einen Partner hast?

Wie lange hast du Elternzeit beantragt?

Ohne diese Angaben kann man die Frage nicht beantworten.

VG Isa

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"Wie lange hast du Elternzeit beantragt?"
Angemeldet! Elternzeit wird angemeldet, nicht beantragt!

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Das weiß ich... du musst nicht gleich einen Herzinfarkt auf Grund der Wortwahl bekommen. Das "beantragt" stammt aus dem Text der TE.
Und wer weiß, vielleicht hat sie tatsächlich EZ beantragt und nicht angemeldet. Ob es korrekt ist oder nicht.

VG Isa