Elterngeld Steuererklärung

Hallo ihr lieben, vielleicht kann mir ja jemand von euch weiter helfen. Mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4, verdienen ähnlich viel und ich bekomme relativ hohes Elterngeld, der Einfachheit halber sagen wir Mal das gesamte Jahr. Kommt auch bei Steuerklasse 4 eine Nachzahlung auf uns zu? Unser Lohnsteuerverein sagt nein, so Recht glaube ich das aber nicht. Online finde ich nur Szenarien für 3/5 und da ist gutes Einkommen mit hohem Elterngeld immer der Supergau.

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Dein Bruttogehalt 2020 ist 0 € (da das ganze Jahr zu Hause)

Einzelveranlagung:
Bruttogehalt ist Null.
Plus Elterngeld und Mutterschutzgeld z.B. 20.000€
Beträgt das Einkommen 20.000€
Schaut man da in die Tabelle nach, dann beträgt die ESt 2414 €. Das ist ein Steuersatz von 12,07%.
12,07% von 0 € zu versteuernden Einkommen ist 0€.

Bei Zusammenveranlagung:
Verdienst Ehemann unter Abzug seiner Werbungskosten 50000€
Verdienst Ehefrau 0€
Ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen beträgt das
zu versteuernde Einkommen 50.000€.

Elterngeld 20.000
Steuer bei 70.000 beträgt lt EST Tabelle 13. 736€, das entspricht einem Steuersatz von 19,62%

19,62% x 50.000 €= 9811€.

Von den 9811€ müsst ihr die bezahlte Lohnsteuer abziehen und Du erhälst dann eine Nachzahlung oder Erstattung.

Bitte mit Deinen Zahlen rechnen!

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gib online in Steuer-Rechnern einfach eure Daten ein, da kann man auch die Steuerklasse eingeben. - dann weisst Du die Steuerlast.

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Ist ganz individuell. Wir mussten sogar bei 3/5 Nicht nachzahlen und haben eine saftige Erstattung bekommen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung bei 4/4 ist generell geringer, da ja im laufenden Jahr mehr Steuer gezahlt wurde.

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Bei uns auch!

@TE: Es ist auch stark davon abhängig wie viel Steuern du in dem Jhr schon gezahlt hast. Sprich: Wann das Kind kommt und ob du dann z.b. ¼, ½ oder ¾ des Jahres volles Einkommen hattest und volle Steuern bezahlt hast.

Unser Kind ist genau zur Mitte des Jahres gekommen. Wir hatten dadurch schon sehr viele Steuern voraus gezahlt, dafür, dass dann ein Gehaöt den Rest des Jahres komplett weg gefallen ist. Die Steuern waren also voraus berechnet für ein viel höheres Jahreseinkommen als dann erwirtschaftet wurde. Daher haben wir trotz 3/5
etwas zurück bekommen.

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Ja, da ihr zB nur steuern für 50000 Euro gezahlt habt, aber zB 70000 versteuert werden rechnerisch

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Das Elterngeld wird ja aber nicht versteuert, sondern nur auf dem Progesssionsvorbehalt angerechnet. Und monatlich hat sie ja schon Steuern vorausgezahlt als ob sie dieses Gehalt das ganze Jahr erwirtschaften würde, was sie dann aber
nicht tut.

Daher kann es sehr gut sein, dass keine Nachzahlung kommt. Oder was meintest du?

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Ich hatte deshalb extra geschrieben wie es ist wenn ich das volle Jahr Zuhause bin. Ich war ab 6.1 im Mutterschutz, habe also nicht vorausgezahlt an Steuern.

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