Elterngeld/plus, Berufstätigkeit als Alleinerziehende?

Hallo zusammen!

Ich brauche euer Schwarmwissen, was ist günstiger für mich?

Rahmenbedingungen:

-3. Kind, komplett alleinerziehend.
-32,5h die Woche berufstätig im ÖD.
-Bei uns wird der exakte Arbeitsplatz 12 Monate nach Geburt reserviert, danach ist es Glücksache welche Stelle man erhält. Ich würde gerne an meinen alten Platz zurück, könnte mir aber auch was anderes vorstellen, mir ist es also "egal".

Varianten:

1) 12 Monate Elternzeit, aber 14 Monate Elterngeld, an alten Arbeitsplatz mit 32,5h zurück, mit 1 Woche Urlaub starten und hoffen dass ich mit der Eingewöhnung in die Krippe etwas vor dem 1. Geburtstag beginnen kann
2) Wie Variante 1), außer dass ich mir Elterngeld nur bis Monat 12 ausbezahlen lasse, danach dann für 4 Monate Elterngeld plus. Allerdings darf man dann nur 25-30h arbeiten, richtig?
3) 14 Monate Elterngeldbezug und Elternzeit, mit 1 Jahr mit Eingewöhnung starten und mit 32,5h wieder entspannt einsteigen - eben ungewiss an welchem Arbeitsplatz.

Was würdet ihr machen? Welches ist die finanziell günstigste Variante für mich? Gibt es etwas, das ich nicht bedacht habe?

Vielen Dank schonmal! :)

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Also die "sicherste" Variante ist Nummer 3, da man ja nie so genau weiß, wann man mit der Eingewöhnung starten kann und wie lange die dann dauert. Abgesehen davon: gibt es direkt am 1. Geburtstag überhaupt eine Betreuung? Bei uns gibt es Plätze bei Kita und Tagesmutter eigentlich immer nur im Sommer...
Natürlich bestünde dann die Gefahr, dass du eine andere Stelle bekommst. Wahrscheinlich kannst du am besten beurteilen, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich das ist.

Variante 2: genau richtig, du müsstest du deine Stunden reduzieren. Außerdem wird der Verdienst aufs Elterngeld angerechnet!

Variante 1: auch hier darfst du maximal 30 Stunden arbeiten! Auch hier wird das Elterngeld dann in den Monaten 13+14 nur anteilig gezahlt!

Am besten bei Variante 1+2 Mal durchrechnen mit dem Elterngeldrechner... Ich fürchte dass sich das überhaupt nicht lohnt. Wenn du unbedingt deine alte Stelle wiederhaben willst, dann musst du wohl auf einen großen Teil Elterngeld verzichten. Finanziell am besten bist du mit Variante 3 dran.

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Danke für deine Antwort, das bestätigt meine Vermutung.
Was den Betreuungsplatz angeht: habe mich in meiner Gemeinde informiert, angeblich bekommt man immer einen Platz, muss sich erst 6 Monate zuvor melden und feste Eingliederungszeiten gibt es nicht. Habe ET im Oktober und wenn ich dann mein Kind für Oktober/November 2021 anmelde müsste das passen. Nur, ob damit schon vor dem 1. Geburtstag begonnen werden kann weiß ich noch nicht, aber das wäre mit meiner 14-Monats-Variante dann nicht schlimm.
Alles andere würde schon sehr viel mehr Stress für das Kleine und mich bedeuten..
Mit dem Rechner durchrechnen habe ich versucht, leider stürzt mir der ab Punkt 4 immer ab. 🙈
Ich tendiere sehr zur 3. Variante, bzw eigentlich habe ich mich schon hierfür entschieden, wenn nichts dagegenspricht, das ich nicht bedacht habe.
Ich kann mir vorstellen überall bei uns im Haus zu arbeiten, denn mein Gehalt habe ich ja eh garantiert. Außerdem ist es nicht sooo unwahrscheinlich dass ich trotzdem meine jetzige Stelle zurückbekomme, wenn ich jetzt schon ankündige wie lange ich ausfalle. Vielleicht wird meine Vertretung dann einfach für 14 Monate eingestellt. Mein Chef ist mit mir sehr zufrieden und wir arbeiten seit 11 Jahren zusammen. Aber genau weiß man es natürlich nie. Wer weiß was in anderthalb Jahren ist..

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Das klingt doch super! Dann würde ich mich definitiv für Variante 3 entscheiden!

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Bei der Auswahl würde ich sagen Variante 3.

Ansonsten: könnte man das Kind nicht früher anmelden?
Bei uns werden die Plätze immer zum 1.8. vergeben und mein Sohn ( auch Oktober Kind) gilt dann zum Stichtag immer schon als passend alt. Also der ist im August in der Einrichtung ab 2 gestartet obwohl er erst im Oktober 2 wurde.

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Auch ne Idee. Problem: Ich muss ja dann auch schon ab August bezahlen, das wird finanziell dann sicherlich eng...

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Variante 1 lohnt sich finanziell nicht, wenn du nach 12 Monaten mit 32,5 Std anfängst, dann wird dir glaub vom Elterngeld nix mehr bleiben Weils komplett angerechnet wird.

Variante 2 : du darfst maximal 30 std/ Woche arbeiten. Könntest also 16 Monate Elternzeit nehmen und nach 12 Monaten Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Aber auch da wird vermutlich sehr viel vom Elterngeld angerechnet.

Wenn dir an deiner jetzigen Stelle nicht sooo viel liegt dann nehme Variante 3, rentiert sich Geldmässig am meisten.