Kurzarbeit - Steuerklassenwechsel- Elterngeld

Hallo zusammen,

aktuell ist es ja so, dass man die Monate in denen man Kurzarbeit hatte, für den Bemessungszeitraum ausklammern kann.

Wisst ihr, ob das dann auch für die Steuerklasse gilt?

Ich bin seit April in der Steuerklasse 3 (vorher 4). Im Oktober gehe ich in Mutterschutz. Für das Elterngeld würde dann ja komplett die Steuerklasse 3 greifen. Nun bin ich allerdings seit April bis einschließlich Juni in Kurzarbeit. Diese Monate würde ich dann beim Elterngeld ausklammern. D.h. dass weitere Monate aus dem letzten Jahr in den Bemessungszeitraum fallen, richtig? Da war ich ja nur leider noch in Steuerklasse 4.

Kann mir jemand sagen, wie das dann gewertet wird? Wenn die Monate April-Juni ausgeklammert werden, gilt das dann auch für die Steuerklasse? Also bin ich dann eigentlich nur von Juli - Oktober in Steuerklasse 3? Und die Restlichen in 4? Dann würde ich ja nicht auf die Mindestmonate von 6 kommen und die Steuerklasse 4 würde greifen.

Etwas kompliziert.... ich hoffe, ihr konntet mir folgen #schein

Liebe Grüße

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Es wird die überwiegend vorliegende Steuerklasse im Bemessungszeitraum und damit von den zur Berechnung zu verwendenden Monaten genommen. Für dich greift dann Steuerklasse 4 statt 3 aber das ist ja wahrscheinlich immer noch günstiger als die Monate mit Kurzarbeit die mit 0€ einfliessen...

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Bei korrekter Auslegung wird beides ausgeklammert. Der Kurzarbeitmonat inkl. Steuerklasse.

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