Kind dem Vater 5 Jahre verheimlicht

Hallo zusammen

Mein Freund und ich führen seit 2 Jahren eine wunderschöne Beziehung bis letzen Donnerstag. Seine Ex-Freundin, mit der er vor 6 Jahren zusammen war, kam auf ihn zu und sagte ihm, sie hätten gemeinsam eine 5-jährige Tochter.
Von Beruf ist seine Ex eine dipl. Psychologin. Dieses Gespräch war sehr komisch, sie erzählte folgende Dinge:
- Angeblich fragt das Kind mit 5 Jahren nach seinem Vater, aufgrund dessen hat sie es ihm jetzt mitgeteilt.
- Sie wolle kein Geld von ihm, da sie genug verdient.
- Es komme nur er als Vater in Frage.
- Er könne einen Vaterschaftstest haben, wenn er wolle.
- In fünf Jahren möchte sie mit der Tochter nach Italien auswandern und sich früh pensionieren lassen. Sie habe genug Geld dafür.

Auf weitere Fragen seinerseits antwortet sie nicht.

Mein Freund weiss nicht mehr wo ihm der Kopf steht, dies ist ja verständlich.
Nun meine Frage, war jemand bereits in einer ähnlichen Situation und möchte gerne davon berichten, wie es bei Ihnen ablief?
Wir sind nicht sicher, ob wir einen Vaterschaftstest machen lassen sollen oder nicht. Falls er positiv ist, müsste er ja Unterhalt bezahlen, wenn sie es plötzlich gleichwohl will.
Am besten wäre ein heimlicher Vaterschaftstest, was leider nicht erlaubt ist, aber so hätten wir Klarheit, ohne das sie einen Beweis hat. So könnten wir in Ruhe entscheiden, ob er Kontakt zum Kind will oder nicht, falls der Test positiv ist.
Ist es wirklich so, dass wenn die Kindesmutter ihm das Kind (nehmen wir an es ist seins) fünf Jahre verheimlicht hat, dass er rückwirkend Unterhalt bezahlen muss?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!

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Ich kann euch zumindest die Sorge nehmen, dass er rückwirkend zahlen muss. Erst, ab dem Moment, wo die Mutter den Anspruch ihrer Tochter geltend macht, muss gezahlt werden.
So hats meine Familienrechtlerin erklärt.

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Hallo.

Ja, ich würde einen Vaterschaftstest wollen. Aber nicht geheim, sondern ganz offiziell. Warum auch geheim? Vor allem: WIE möchtet ihr das machen?

Wenn die Mutter Unterhalt möchte, müsste er (sofern er der Vater ist) natürlich so und so zahlen. Ob und inwieweit das rückwirkend möglich ist, weiß ich nicht.
Aber hätte die Mutter es auf Geld abgesehen, dann hätte sie sich wohl schon viel eher gemeldet.#aha

Und warum möchte er erst überlegen, ob er Kontakt zu seinem Kind haben möchte??#gruebel

Das Mädchen ist jetzt alt genug, um sich über ihre Familie Gedanken zu machen und interessiert sich natürlich für ihren Vater. Was ist daran verwerflich? Ist doch nur natürlich und gut verständlich.

Will er sich ein Leben lang vor ihr verstecken? Sie kennt seinen Namen. Was, wenn sie in 10 Jahren vor ihm steht, und sagt: "Hallo Vati. Ich bin xy. Deine Tochter, die du leider nie sehen wolltest." Wie würde er dann reagieren?#zitter

Gebt der Sache doch eine Chance. Geht ganz offen und ehrlich damit um.
Macht einen Vaterschaftstest. Und wenn sich die Vaterschaft bestätigt, dann könnt ihr doch langsam einen Kontakt aufbauen, wenn das Mädchen das auch so möchte.

Ob und wann sie eventuell mal wohin auch immer auswandern werden/könnten. Das sollte doch jetzt kein Argument für ein FÜR oder GEGEN Kontaktaufbau sein.

Alles Gute!

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Wir verstehen nicht, warum die Kindesmutter das Kind solange verheimlicht hat und jetzt plötzlich damit kommt. Was ist bei ihr auf einmal passiert? Sie will ja angeblich nichts von ihm...
Das einzige was ich von meinem Freund weiss, dass sie sehr speziell ist und ein Kontrollfreak...
Das macht uns nämlich sorgen. Wir wollen nicht, dass das Kind durch uns mehrere Gerichtsverhandlungen durchlebt.

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Warum sie es so lange verheimlicht hat kann viele Gründe haben. Vielleicht hätte sie es von sich aus nie gesagt, wenn jetzt nicht die Tochter es wissen wollte. Vielleicht hätte sie es der Tochter gesagt, wenn sie älter ist und hat gemeint, dass diese dann selber beim Vater vorsprechen könnte. Man weiß es nicht. Vielleicht wird sie es euch noch sagen.

Warum sollte es zu Gerichtsverhandlungen kommen??
Das wäre doch vielleicht nur der Fall, wenn ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen wollen würdet. Aber, nachdem er noch nicht mal weiß, ob er das Mädchen überhaupt kennen lernen möchte, gehe ich davon aus, dass so was eh nicht zur Debatte steht, oder?#gruebel

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Hallo,

ob er Kontakt mit der kleinen überhaupt möchte, dass überlese ich jetzt mal 🙈 die Aussage finde ich ganz mies.

Es ist sein Kind.. wahrscheinlich. Sein Fleisch und Blut und sie wird irgendwann sowieso zu ihm kommen.

Also macht es lieber jetzt alle gemeinsam.

Der Unterhalt ist doch wohl egal. Das Kind kennenlernen sollte an erster Stelle stehen

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Hallo, nein ich habe sowas zwar nicht erlebt, möchte aber trotzdem etwas dazu sagen.
Ich kann schon verstehen dass er erstmal darüber nachdenken will ob er Kontakt zu seiner Tochter will, gerade weil die Situation ihn wahrscheinlich gerade überfordert, und auch deine eher nüchterne Sichtweise auf Themen wie Unterhalt ist absolut verständlich, du hast ja (noch) keine emotionale Bindung zu dem Kind.
Ich finde aber, diese Gedanken solltet ihr euch unabhängig von einem Vaterschaftstest machen. Geht einfach davon aus, dass er der Vater ist.
Warum sollte sie lügen? Wenn sie Geld wollte, wäre sie ja wohl viel früher angekommen. Auch gibt es ja keinen logischen Grund aus dem sie ihm die Vaterschaft unterjubeln wollte. (Es sei denn, sie ist vielleicht psychisch krank oder extrem hinterhältig, aber davon gehe ich mal nicht aus.)
Es war natürlich nicht die feine Art von ihr jetzt nach 5 Jahren damit anzukommen und es ist absolut verständlich dass die Situation jetzt sehr herausfordernd für euch ist. Ich wünsche euch alles Gute 🍀

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Ich kann mich den anderne hier nur anschließen. Zum letzten Punkt mit der Auswanderung fällt mir nur ein, dass sie dies nicht mehr könnte, wenn dein Freund das gemeinsame Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagt.
Ich weiß jetzt nicht wie weit ihr aktuell auseinander wohnt, aber sie könnte dann nicht mehr so leicht umziehen. Vielleicht möchte sie auch deswegen auf den Unterhalt verzichten...
Wobei sie eigentlich auf diesen nicht verzichten darf, auch wenn sie genug Geld hat, da dieser der Tochter zusteht.

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Dazu braucht es noch nicht mal das gemeinsame Sorgerecht.
Eingetragen als Vater und

wenn Vater und Tochter in den 5 Jahren bis zum geplanten Umzug eine Bindung aufbauen und der Umgang regelmäßig stattfindet, dann kann er auch über das Umgangsrecht klagen, dass dieser nicht gefährdet wird.

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In der Situation war ich noch nicht. Aus dem Bauch heraus:

ja, ich würde einen Vaterschaftstest wollen (an seiner Stelle).
Wissen, woran man ist, danach entscheiden.

Wenn er der Vater ist und Unterhaltszahlungen auf ihn zu kommen, dann wäre das auch so, wenn er es früher gewusst hätte. Ab dem Moment wo er es erfährt UND sie klar stellt, dass sie sich um den Unterhalt einfordern kümmert.

Rückwirkend kann ich mir nur vorstellen, wenn sie den Unterhalt eingefordert hätte und er einen Test verweigert hätte. Damit hatte eine Bekannte schwer zu kämpfen, weil er sich Jahre drückte. Das ist bei euch ja nicht gegeben.

Dass sie es jetzt rückwirkend einfordern kann, glaube ich nicht. Dann könnte ja jeder kommen! Und nach welcher Grundlage würde dann berechnet? Eher schwierig. Es sei denn, sie könnte nachweisen, dass er es gewusst hatte UND sich gedrückt hat.
Das hat er wohl nicht, wie ich deinen Text verstehe.


Dass sie es ihm jetzt erzählt, da das Kind fragt: verständlich.
Mein Kind weiß, wer der Vater ist, hat aber kein Interesse. Er weiß es, hat aber auch kein Interesse. Daher will sie nicht.
Wie ich handeln würde, wenn sie nach ihm fragen würde, immer wieder sagen würde, dass sie ihn kennen lernen wollen würde, weiß ich nicht.
Sie weiß, sie darf.



Das nächste wäre ja auch, ob er mit dem Vaterschaftstest automatisch die Vaterschaft anerkennen müsste.
So lange er diese nicht anerkannt hat, hat er keine Rechte, aber auch keine Pflichten. Rechtlich gesehen.

Wenn er die Vaterschaft anerkennt, kann sie auch Unterhalt einfordern. Er kann dann aber auch Umgang einfordern oder einen Wegzug verhindern, wenn es nicht dem Wohle des Kindes entspricht.

Dabei kommt mir die nächste Frage auf: hat denn jemand die Vaterschaft anerkannt?
Man muss ja nicht der leibliche Vater sein. Bei Ehe steht der Ehepartner als Vater drin, ohne Ehe kann auch der die Vaterschaft anerkennen, der glaubt der Vater zu sein.

Steht keiner drin, hat das Kind keine Erbansprüche und die Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. (Ausnahmen in Härtefällen weiß ich nicht). Steht bereits einer als Vater drin, so ist er gesetzlich der Vater. Erbrechtlich, Unterhaltspflichtig.

Wie man da wieder rauskommt, wenn er merkt, dass er betrogen wurde, weiß ich nicht.
Ich habe nur im Entfernten davon gehört, dass a) der biologische Vater anfechten muss, um selbst eingetragen werden zu können b) der, der im falschen Glauben der Vater war, aktiv werden müsste....

Das sind dann spezielle Fragen, die ich eher einem spezialisierten Anwalt stellen würde.



Die Fragen für ihn als Vater sind:
- will er es wissen?
- möchte er Kontakt aufbauen, wenn er es ist?
- würde er Verantwortung übernehmen, wenn er es ist?
- würde er es darauf ankommen lassen, dass er es nicht wissen will und
-> sie ihn als Vater angibt um so auf einen Test zu bestehen
-> er sich immer die Frage stellen wird: ist er nun Vater eines Kindes oder nicht?

Da ich selbst mit der Ungewissheit nicht leben könnte, würde ich es wissen wollen und einen Test machen lassen.
Dass sie blufft, könnte theoretisch sein. Unterestellen würde ich es ihr nicht. Bevor ich aber Bindung zu einem (noch) fremden Kind aufbaue, würde ich es schon wissen wollen.
Die Angst Bindung aufzubauen und dann ist sie nicht die Tochter und dann heißt es "Pech gehabt, bist nicht der Vater, hast keine Rechte" , wäre schwierig für mich.

Rechte hat er mit dem Wissen, dass er der Vater ist auch NICHT. Dazu müsste er dann schon die Vaterschaft anerkennen. Aber emotional wüsste er es. Bzw. könnte sich dann im nächsten Schritt überlegen, ob er die Vaterschaft anerkennen will / kann (dazu müsste er einen Anwalt fragen, was er dafür tun müsste, falls sie sich querstellt). Oder umgekehrt, was auf ihn zukommt, falls sie die Vaterschaftsanerkennung einfordern würde.

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Hallo Julie8.

Es ist eine neue Situation, die alles umkrempeln würde... Ich verstehe das total. Aber mich stört der Inhalt Deines Threades total. Du schreibst WIR. Nach nur 2 Jahren Beziehung!! Also möchtest Du Einfluss nehmen. Das ist jetzt total fehl am Platz!

Mein Vorschlag, der an Deiner Kernfrage völlig vorbeigeht, aber Deinem Freund vielleicht eine Richtung gibt:

Den Vaterschaftstest machen. Und zwar offiziell. Nichts heimlich, wozu denn das? Das Kind muss davon nichts direkt mitbekommen, dass kann die Bezugsperson oder der Arzt oder wer immer den Test durchführt, kindgerecht verpacken.

Ist er nicht der Vater, hat es sich ja erledigt. Die Ex-Freundin ist dann ja wieder aus seinem Leben verschwunden und das Kind hat von ihm nichts mitbekommen, hatte keine emotionale Berührung.

Ist er der Vater, wäre das letzte, um das ich mir Gedanken machen würde, irgendwelches Geld! Dann muss er sich ganz sicher erstmal an den Gedanken gewöhnen. Das Kind ist bereits 5 und merkt nicht erst seit gestern, dass ihre Freunde zur Mama auch einen Papa haben, und das bei ihr nicht so ist. Das zu hinterfragen, und zu bohren, gehört dazu und ist auch ganz wichtig für das Kind!!! Demnach finde ich es gut und richtig, was die Kindsmutter gerade für einen Schritt auf Deinen Freund zugegangen ist. Denn sie wird ihre Gründe gehabt haben, nach der Trennung alles ad acta zu legen. Das zu beurteilen liegt aber nicht bei Dir. Bitte werte das nicht negativ, auch wenn Dein Freund das gerade vllt so sieht. Es ist genauso wichtig, dass er nun aufgefangen wird, von Dir. Und mit auffangen meine ich nicht, in einer negativen Suppe mit rum rühren, sondern ihm Wege aufzeigen, die ein positives, angenehmes Miteinander bedeuten (mit dem Kind) könnten.

Und nein, ist es sein Kind, darf er nicht überlegen, was ER will. Sondern es ist klar, wo er dann steht. Und sich dem stellen muss. Julie, die 2 sitzen in einem Boot. Und das Kind näher beim Wasser!

Wenn er sie kennenlernt, Julie, und in sein Herz schließt, sei offen dafür. Du liebst ihn, er liebt Dich, Ihr werdet daran nicht zerbrechen. Ja, Ihr beide müsstet Kompromisse eingehen. Aber die sind umsetzbar! Auch wenn er, und Du auch, momentan damit nicht umgehen könnt. Es kommt die Zeit. Bitte unterstütze das. Und dann wird es auch nicht mehr ums Geld gehen. Wenn er sich in sein Mädchen väterlich verliebt hat, wird er zahlen, wenn er kann und es überhaupt müsste. Weil er möchte, dass sie g u t versorgt ist. Könnte er nicht zahlen, Julie gibt es andere Möglichkeiten für ihn und die Tochter. Das findet sich.

Aber bitte betrachtet das Kind weder als Geldvernichtungsmaschine noch als 5. Rad am Wagen. Sondern als kleinen Menschen mit der natürlichen Sehnsucht nach ihrem Papa.

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