Beschäftigungsverbot - Arbeitgeber „will“ nicht zahlen.

Liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, es geht um meine Schwester!

Meine Schwester befand sich bis zum 31.03. in Elternzeit, ab dem 01.04. wollte sie bei ihrem Arbeitgeber wieder anfangen zu arbeiten, mit einem neuen Vertrag (der auch schon unterschrieben ist) mit erstmal reduzierten Stunden, so lange ihr Sohn noch nicht in die Kita geht und durch die Großeltern betreut wird.

Jetzt ist meine Schwester wieder schwanger & hat von ihrem Frauenarzt aufgrund der Corona-Pandemie ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Der Arbeitgeber weigert sich jetzt, die Lohnfortzahlung zu leisten, mit der Begründung, dass das BV vor Antritt der Arbeit ausgesprochen wurde.

Wenn ich mich richtig informiert habe, steht ihr die Lohnfortzahlung jedoch auch zu, selbst wenn das BV vor Beginn der Arbeit ausgesprochen wurde, die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Lohnfortzahlung bildet hierbei dann das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor der 1. Schwangerschaft.

Ihr Arbeitgeber ist da absolut uneinsichtig und klagen möchte sie nicht, da sie (eigentlich) gerne dort arbeitet und auch nach dem 2. Kind weiterhin dort arbeiten möchte.

Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Anspruch hat sie natürlich nur auf das im aktuellen Vertrag vereinbarte Entgelt.

Ich würde ihr raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Denn ob ein uneinsichtiger Chef einlenkt, weil userin xy bei urbia geschrieben hat, dass er aber zahlen muss, wage ich zu bezweifeln.

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Danke für deine Antwort!

Als Grundlage, dass ihr Chef einlenkt, wollte ich den Beitrag nicht nehmen, ich wollte nur wissen, ob hier eventuell jemand Erfahrung hat..

Auf welcher Grundlage kann denn das „neu vereinbarte Gehalt“ herangezogen werden? Ich frage, weil laut Mutterschutzgesetz in genau so einem Fall, der Lohn, der vor der 1. schwangerschaft gezahlt wurde als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, da sie ja mit dem neuen Vertrag keine 3 Monate gearbeitet hat und somit kein Durchschnittsverdienst berechnet werden kann..

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Ihr Beschäftigungsverhältnis hat doch aber nicht zum 01.04.2020 begonnen. Sie ist aus der Elternzeit zurück gekommen, währenddessen hat ihr alter Vertrag geruht. Jetzt haben beide Seiten einen geänderten, nicht neuen Vertrag unterschrieben. So zumindest habe ich es verstanden.

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Sofort dem zuständigen Aufsichtsamt melden. Dumm ist von dem AG dass er doch das Geld durch die Umlagen 2 von der Krankenkasse zurück bekommt. Ist ihm das nicht klar? Durch diese Umlagen erfährt er keine Nachteile, er zahlt nur im Voraus aber hat dadurch eig keine finanziellen Nachteile.

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Ihr steht natürlich das Geld zu, jedoch nicht das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate von vor der 1. SS sondern das Gehalt, das im neuen Vertrag geregelt wurde.
In dem Fall zählt diese 3 Monats Regelung nicht.

Überleg dir den Fall mal anders : stell dir vor, die hätte vor der 1. SS Teilzeit gearbeitet und hätte jetzt in Vollzeit anfangen sollen - fändest du es auch fair, wenn sie nur den Durchschnitt ihres damaligen Teilzeit Gehaltes bekommen würde, obwohl sie mittlerweile einen Vollzeit Vertrag mit entsprechendem Gehalt unterschrieben hat ?