Einkommensteuerbescheid - Kosten für Nachhilfe und diesbezügl. Fahrten

Hallo.

Habe heute meinen Einkommensteuerbescheid erhalten.

Vorab: Ich habe zwei Kinder (Kind 1 leidet an Dyskalkulie, Kind 2 an ADS). Ärztl. Atteste liegen dem Finanzamt vor. Beide gehen 1 x wöchentlich zur Mathe-Nachhilfe in ein anerkanntes Nachhilfeinstitut.

Lt. meinem Steuerbescheid wurde das geleistete Schulgeld berücksichtigt.

Allerdings heißt es weiter:

"Die Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht und Unterrichtsmaterialien der Kinder kann nicht berücksichtigt werden. Begründung: Unter dem zum Sonderausgabenabzug berechtigten Schulgeld nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG fallen nur Gebühren und Aufwendungen, die für den Besuch einer kostenpflichtegen Bildungseinrichtung entfallen. Andere Aufwendungen in diesem Zusammenhang (z.B. Betreuung, Verpflegung, individuelle Förderung, Beförderung, Lehrmaterial) sind regelmäßig mit dem Kindergeld/Kinderfreibeträgen abgegolten.


Das heißt, dass die Fahrten zur Nachhilfe (einfache Wegstrecke 20 km!) und die Übungshefte, die ich noch nebenbei gekauft habe, nicht angerechnet wurden, oder?:-(

Habe im Netz allerdings folgendes gefunden (Seite Lohnsteuerhilfeverein)

"Diese Kosten können Sie bei einer Lernschwierigkeit absetzen
Wenn Ihr Kind nachweislich ADS, ADHS, Legasthenie oder eine Dyskalkulie etc. hat und diese vom Arzt bestätig wurde, können Sie folgende Kosten absetzen:
• Kosten für Arzt und Medikamente.
• Kosten für Nachhilfe und Lernmaterialien. Mehr dazu im Steuer-Tipp zur Nachhilfe.
• Kosten für eine Privatschule, wenn diese Aufgrund der Lernschwierigkeit besucht wird. Mehr dazu in unserem Artikel über Schulgeld.
• Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung oder die auswärtige Unterbringung Ihres Kindes in einer Spezialeinrichtung. Siehe § 64 EStDV.
• Die Kosten der Begleitung Ihres Kindes zu den entsprechenden Therapiemaßnahmen, inklusive Ihrer Fahrtkosten"


Liege ich nun falsch, oder kann ich die Fahrtkosten nicht doch absetzen?? #kratz

Danke schon mal für eure Hilfe#winke

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Auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und vllt nochmal in Ruhe informieren.

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Hallo,
mein Ältester hat LRS. Es wurde vom Finanzamt anerkannt unter ff. Bedingungen:
- eine Diagnose von einem Arzt (kein irgendwie geartetes Institut oder gar einer Lehrkraft) ... bei uns kam die Diagnose von der KJP
- die zwingend notwendige Lerntherapie MUSS VOR (!) Start der Therapie vom Amtsarzt als medizinisch notwendig bescheinigt werden (der Schriebs kostet 25€)

Danach darfst du alles absetzen.

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Hallo.

Ja, die Diagnose stellte bei uns jeweils der Kinder- und Jugendpsychiater und dies schon vor Jahren.

Dann werde ich mal Widerspruch einlegen mit Hinweis auf die vorliegenden Atteste.

Danke dir. Dachte schon, ich hätte da was missverstanden.

#winke

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Hallo,
der Knackpunkt ist nicht die Diagnose. Das Finanzamt hat damit kein Problem. Es zweifelt aber an, dass deswegen eine Behandlung notwendig ist.
Du brauchst das Ganze vom AMTSARZT oder MdK bestätigt, dass es MEDIZINISCH NOTWENDIG ist.
Google mal danach. Du wirst die entsprechenden Urteile finden. Ich habe das damals auch nicht umsonst im Vorfeld alles organisiert.
Vielleicht kannst du dann wenigstens jetzt zum Amtsarzt gehen und dann gilt es eben ab jetzt.

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Die Kosten sind abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung,
wenn Du ein amtsärztliches Gutachten oder
wenn Du eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
hast, die die Notwendigkeit der Maßnahmen bescheinigt.

Diese Bescheinigung muss VOR der Durchführung der Maßnahmen vorliegen.

Nachzulesen §64 EStDV

Jetzt:
schnellst möglich ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung vom MDK besorgen für zukünftige Therapien.

Einspruch gegen den Steuerbescheid zeitnah (!!!) einlegen. Als Begründung legst Du die Bescheinigung vom Kjp bei. Vielleicht hast Du Glück.