Teilzeit in Elternzeit - Wunsch nach bestimmten Arbeitszeiten

Huhu. 🙂

Also, wir haben jetzt überlegt, dass ich zwei Jahre EZ nehme, jedoch im 2. Jahr Teilzeit arbeiten gehe.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich das bei meinem AG auch so anmelden kann und er das eigentlich nicht ablehnen darf.

Ich denke auch nicht, dass es dahingehend Schwierigkeiten gibt/geben könnte.

Nun habe ich gelesen, dass ich nicht nur die Anzahl der Stunden ‚wünschen‘ kann, sondern auch zum Beispiel bestimmte Tage festlegen kann. Oder, dass ich zum Beispiel keine Nachtschichten gehen möchte.

Ist das denn so? Und falls ja, kann der AG das dann ablehnen? Oder muss er sich darauf ebenfalls einlassen?

Ich frage deshalb, weil er ja die Anmeldung der TZ an sich nicht ablehnen kann. Sollte er die Wünsche nach den Arbeitszeiten ablehnen können, ist dann die ganze Anmeldung hinfällig? Muss ich dann erneut anmelden?

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

Die Elterngeldstelle ist nicht besetzt und auf meine Mail hab ich noch immer keine Antwort.

Liebe Grüße und vielen Dank schon jetzt. 🙂🙂🙂🙂

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Da die Elterngeldstelle nichts mit Elternzeit zu tun hat würde ich von dort keine Antwort erwarten😊

Die Teilzeitarbeit in Elternzeit meldet man nicht an sondern beantragt man. Die Frist dafür ist 7 Wochen vor geplantem Beginn, also hast du noch massig Zeit. Und ja, es ist empfehlenswert, direkt die Stundenverteilung mit in den Antrag zu schreiben. Die Stundenverteilung kann weder dein AG bestimmen noch du. Da müsst ihr euch einigen, wenn ihm deine nicht passt.

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Ich dachte, sie könnten mir eventuell Auskunft dazu geben, wie das ‚rechtlich‘ so ist. Denn mein AG legt sich gern mal alles so zurecht, wie es passt. 🙉🙈🙊 Ich hätte einfach gern gewusst, wie das so geregelt ist.

Ich hab jetzt oft gelesen, dass man die Elternzeit eben nicht beantragt sondern einreicht bzw. anmeldet. Hm. Siehst du, so ist das mit den Auskünften im Netz. 😅

Okay. Vielen lieben Dank für deine Antwort. 🙂🙂🙂🙂

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Das ist ja auch vollkommen richtig, Elternzeit wir nur ANGEMELDET, aber die Teilzeitarbeit musst du BEANTRAGEN. . 😊

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Der AG kann dann je nach Betriebsgröße nicht deinen Antrag komplett ablehnen, wenn ihm deine Stundenverteilung nicht passt. Er kann aber mit dir in den Dialog gehen eine für ihn passendere Verteilung zu finden und dann muss man sich irgendwie einigen.

Wichtig ist, dass du erstmal Wochenstunden und Verteilung angibst. z.B. „25 Stunden, Mo-Fr jeweils 9-14 Uhr“ oder „20 Stunden, ich bin flexibel einsetzbar innerhalb der Betreuungszeiten meines Kindes von 8:00 - 16:00 Uhr, für Wochenend- oder Nachtschichten stehe ich 1x monatlich zur Verfügung“...