Kurzarbeit bei Teilzeit und Elterngeld Plus

Hallo zusammen,

Ich bin gerade etwas überfragt wie es sich bei Kurzarbeit verhält.
Also ich bekomme Elterngeld Plus und mein Arbeitgeber meldet 50% Kurzarbeit an.
Ich bekomme also mein halben Gehalt, und die andere Hälfte als 67% über Kurzarbeit.
Wie wird dann mein Elterngeld berechnet? Zählt das Kurzarbeitergeld als Gehalt? Falls nicht überlege ich ein Elterngeld plus Monat in einen Basis Monat zu ändern da sich mein Elterngeld dann erhöhen würde?
Oder bewertet die Elterngeld Kasse das Kurzarbeitergeld ganz normal als Einkommen. Man bekommt es ja auch steuerfrei?

Das ist wirklich kompliziert finde ich.

Wie lange kann ich denn den Monat ändern von Elterngeld plus auf Basiselterngeld?

Ist die Frage zu speziell oder weiß hier jemand Bescheid :-)

Danke euch!

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So ganz verstehe ich das nicht.

Beziehst du momentan Elterngeld?

Arbeitest du während des Elterngeldes? Oder arbeitest du außerhalb des Elterngeldes?

Eins Kaninchen dir aber sagen: du kannst nicht 1 Monat Elterngeld Plus in 1 Monat Basiselterngeld umwandeln, da 1 Monat Basiselterngeld gleich 2 Monate Elterngeld Plus sind.

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Sorry da habe ich wohl ein paar Infos vergessen.
Ich bin gerade in Elternzeit. Meine kleine ist 4 Monate alt. Ich arbeite in Teilzeit 16 Stunden.
Und ich bekomme Elterngeld Plus.

Da ich nicht alle meine Elterngeld Plus Monate brauchen werde da ich wahrscheinlich früher wieder voll arbeiten gehe frage ich mich ob es jetzt Sinn macht diesen einen Monat in basis Elterngeld zu ändern.
So richtig Sinn macht das aber nur wenn das Kurzarbeitgeld nicht als Einkommen gesehen von der Elterngeldkasse.

Macht mein Gedanke Sinn ;-)?

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Ja, jetzt ist es für mich verständlicher 😊

Das mit dem Kurzarbeitergeld weiß ich leider nicht, aber wenn du voll anfängst zu arbeiten musst du eh deine Elterngeld Plus Monate bis zum Beginn beendet habe, da du während des Elterngeldes nicht mehr als 30 Stunden arbeiten darfst.

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Dein jetziges Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor der Geburt, dementsprechend hat dein jetziges Gehalt nichts mit deinem jetzigen Elterngeld zu tun

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Es geht um die Anrechnung vom jetzigen Teilzeiteinkommen in der Elternzeit, damit hat ihr jetziges Einkommen etwas mit ihrem Elterngeldbezug zu tun.

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Achso, das habe ich dann falsch verstanden

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Deine Idee ist machbar.
Kurzarbeitergeld ist eine einkommenssteuerfreie Lohnersatzleistung wie z.B. auch ALG damit wird es bei der Berechnung des Elterngeld nicht berücksichtigt also damit kann es auch zur Anrechnung bei Teilzeitarbeit nicht als Einkommen im Sinne des BEEG berücksichtigt werden.
( siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html und daraus folgend
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
und https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/kurzarbeit-und-steuer-kurz-erklaert.html )
Wie schon gesagt kannst du dann statt 2 EG-Plus-Monate auch einen Lebensmonat Basiselterngeld beziehen

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Bedenke aber das dann die 50% Arbeitslohn trotzdem voll angerechnet werden bei BasisEG... der Rest ist Berechnungssache was günstiger ist für dich...

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Super, ich danke für die Antworten!

Ja mein Gehalt das ich zu 50% bekomme wird mir ganz normal dann auf das BasisElterngeld angerechnet.

Es wurde auch überlegt das ich nicht in Kurzarbeit gehe weil der Gedanke war, dass Kurzarbeitgeld auf das Elterngeld angerechnet wird und um fast das gleiche gekürzt wird. So wurde mir gesagt würde es sich auch verhalten wenn man in Rente Teilzeit arbeitet und das wäre wahrscheinlich das gleich sagten sie. Aber das stimmt dann ja nicht.
Wenn ich nicht in Kurzarbeit gehe Würde ich dann minus Stunden machen weil ja nichts zu tun ist was für mich auch doof ist. Dann gehe ich lieber wie alle in Kurzarbeit und starte nicht mit Minus Stunden.

Ich hoffe ich habe dann kein Denkfehler ;-)
Danke und liebe Grüße