Bemessungszeitraum Elterngeld????

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade etwas überfordert. Hab mich schon eingelesen, aber es ist bei mir doch etwas komplizierter... Vielleicht kennt sich ja hier einer aus oder hatte den Fall auch schon...

Ich bekomme per ET 19.07. mein 2. Kind. Im Normalfall würde dann ja der Bemessungszeitraum für das Elterngeld 01.06.2019-31.05.2020 sein.

Da ich nebenbei selbstständig bin, würde ja aber der Bemessungszeitraum verschoben werden auf 01.01.2019-31.12.2019.

Soweit verstehe ich das Ganze auch noch. Nun wird es komplizierter...

Vom 01.01.2019-12.02.2019 habe ich allerdings noch regulär Elterngeld für meine Tochter bekommen. Theoretisch müsste dieser Zeitraum ja dann ausgeklammert werden (wenn ich es denn richtig verstehe).
Da ja dann bei Selbstständigen der Jahreszeitraum davor genommen werden müsste wäre das dann ja 01.01.2018-31.12.2018. In dieser Zeit war ich aber auch komplett in Mutterschutz und Elternzeit (Mutterschutz begann am 15.01.2018)

Dann würde ja aber der Zeitraum vor der Geburt meiner Tochter(01.01.2017-31.12.2017) herangezogen werden, oder habe ich das falsch verstanden?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann#schwitz

Vielen Dank!
Vanny mit Prinzessin an der Hand und Prinzen im Bauch#herzlich

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Ja durch die Selbständigkeit verschiebt sich der Bemessungszeitraum immer um ganze Jahre. In deinem Fall dann wirklich bis vor die Geburt deiner älteren Tochter wenn der 1.1.2019 -12.02.2019 Elterngeldbezug innerhalb der ersten 12 Lebensmonate deiner älteren Tochter war.

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Ich danke dir für deine Nachricht. Meine Tochter ist am 13.02.2019 1 Jahr alt geworden, insofern passt das also so... #danke

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Du hast das alles komplett richtig verstanden 😊

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Danke dir!;-)