Wohnen im Haus des Partners - Absicherung

Hallo,

mein Lebensgefährte hat sein Elternhaus vor ca. 3 Jahren überschrieben bekommen. Seine Mutter wohnt mit eingetragenem Wohnrecht in der unteren Etage und wir haben den Dachboden ausgebaut und die erste Etage renoviert. Für den Dachbodenausbau hat er ein Darlehen aufgenommen, er steht alleine im Grundbuch. So weit die Eckdaten.

Für mich war von Anfang an klar, dass wir unser gemeinsames Zuhause zusammen renovieren und mich natürlich an den Kosten beteilige. So zahle ich nicht nur hälftig die anfallenden Nebenkosten, sondern auch die Hälfte des monatlichen Betrages für das Darlehen. Wir hatten auch vorher vereinbart, dass wir zu meiner Absicherung etwas vertraglich aufsetzen. er ist auch absolut dafür. Dazu haben wie uns schon ein bisschen belesen. Wir denken über einen Partnerschaftsvertrag nach, doch so richtig komme ich gedanklich auf keinen grünen Zweig.

Im Vorfeld ging es mir um meine finanzielle Absicherung, falls unsere Beziehung mal in die Brüche geht. Dann habe ich für sein Haus mit gezahlt und stünde mit leeren Händen da. Mein Gedanke war nun zu regeln, dass ich mindestens die von mir gezahlten Abschläge für das Darlehen erhalte. Ganz gut wäre auch noch eine pauschale Summe, für die Renovierung - mal habe ich die Tapeten, Farben, etc. gezahlt, mal er.

Doch dann kam mir ein Gedanke: Was ist, wenn er jetzt z.B. vorzeitig stirbt - man weiß ja nie. Dann bekomme ich ja auch nichts und am Haus gehört mir nichts. Doch es ist unser Zuhause und ich wöllte dann dort auch nicht raus. Das Haus würde im Todesfall unser gemeinsamer Sohn erben, oder? Ich hätte meiner Meinung nach gern doch eine Absicherung für den Todesfall. Wohnrecht wäre doch die einfachste Variante, aber es ist mir schlichtweg unangenehm, dann in seinem Haus zu bleiben ohne je etwas für den Erwerb getan zu haben. Was denkt ihr? Es gäbe ja auch noch das Nießbrauchrecht, wo ich "freie Hand" habe, aber es nicht in meinem Besitz ist. Aber ginge denn eine der beiden Varianten, wenn schon ein Wohnrecht eingetragen ist?

Wie wäre die erbrechtliche Situation, wenn wir mal heiraten? Das ist zumindest nicht ausgeschlossen. Und könnte man einen Partnerschaftsvertrag auch gleichzeitig in einen Ehevertrag umwandeln? Wir hätten das gerne beide für uns geregelt, man weiß ja nie was mal kommt.

Ich möchte mich vorab so viel wie möglich darüber belesen, bevor wir zu einem Notar gehen, um uns beraten zu lassen.

Hat jemand Vorschläge oder eine Meinung dazu? Wie findet ihr es fair?


LG Doreen

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Ich würde zum Notar gehen und mich beraten lassen und dann einen wasserdichten Vertrag aufsetzen lassen.

Ein anderer Gedanke der mir noch kam ist, wenn ihr z. B. zur Miete wohnen würdet, wäre ja dein Geld auch weg. Also ich kann schon irgendwie verstehen was du meinst aber man kann es auch so drehen, dass du für's wohnen zahlst. Wenn du nur die Nebenkosten zahlen würdest, wäre es ja deinem Freund gegenüber auch nicht fair da du ja auch einen Nutzen davon hast.

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Das sind interessante Fragen die du da stellst. Bei uns ist die Konstellation ähnlich jedoch noch kein gemeinsames Kind. Er brachte ein Kind mit in die Beziehung.
Bin auf die Antworten der anderen User gespannt.

Was ich dich aber bezüglich Abzahlung Darlehen fragen wollte...du schreibst du möchtes nicht nur an den Nebenkosten beteiligt sein sondern auch an der Tilgung vom Darlehen und würdest dir deinen getilgten Anteil vom Darlehen bei Trennung auszahlen lassen von ihm. Versteh ich nicht ganz. Für eine Wohnung müsstest du doch auch Miete zahlen und kannst diese dann nicht zurück verlangen wenn du ausziehst. Weist du wie ich meine?

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Ich steigere den Wert seines Hauses durch den Ausbau und hab dann nichts davon, wenn es in die Brüche geht. Ich habe quasi mein Eigenkapital mit eingebracht, dass ich hätte für eine eigene Wohnung oder Immobilie nutzen können. Er hätte im Alter ein abbezahltes, schön gemachtes Haus und ich nicht mal eine vernünftige Rücklage.

Aber ehrlich gesagt, will ich auch gar nicht an Trennung denken. Aber man sollte diesen Schritt eben auch mit bedenken.

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Im Falle einer Trennung würde ich das reingesteckte Eigenkapital wiederholen, welches dann ja auch zur Wertsteigerung führte, vorausgesetzt das geht 🤷‍♀️

Dass du monatlich anteilig sowas wie Miete bezahlst, finde ich irgendwie selbstverständlich.. Vermutlich bist du immer noch günstiger dran, als eine eigene gemietete Wohnung? Lg

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Vergiss auch nicht die Absicherung für deinen Renten- und Verdienstausfall, falls du das gemeinsame Kind betreust und deshalb nicht arbeiten gehst.

Eine Heirat wäre in eurem Fall einfacher gewesen.

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Ich finde es persönlich etwas übertrieben. Dein Kind erbt im Todesfall, das ist doch schon mal gut.

Du sagst du beteiligst dich an den Kosten für NK und Darlehen, ich finde nicht, dass du dir damit mehr erwirbst als ein aktuelles Wohnrecht. Denn letztlich würdest du doch das gleiche vermutlich ausgeben, wenn ihr gemeinsam in einer Mietwohnung leben würdet. Oder ist das deutlich mehr als du für Miete und NK ausgeben müsstest?!

Da würde ich sonst lieber eine andere Art der Absicherung in Erwägung ziehen, unabhängig von der Immobilie. Eine Lebensversicherung o.ä.

Ansonsten: heiraten.

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Die Eltern würden dann aber auch erben.

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In dem Fall erben die Eltern nichts, es ist ja ein leibliches Kind da.

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Ich seh es prinzipiell so wie du.. allerdings trägt dein Partner das volle finanzielle Risiko. So wie jeder mit Eigentum. Du wärst jederzeit dein raus.

Also entweder beide ins Grundbuch und gemeinsam mit allem "haften". . Oder du bleibst Mieterin und hast im Falle einer Trennung zwar kein zusätzliches Vermögen (worauf du hinaus bist) - allerdings auch keinen Kredit oder sonstige Belastungen. Du nimmst deine Koffer und gehst einfach.

Dass du was zur Verschönerung zahlst finde ich normal, aber wenn man in der Mietwohnung den Balkon mehrmals neu bepflanzt oder so bekommt man beim Auszug auch keine Entschädigung.

Für den Todesfall würde ich mich absichern dass kind und Mutter Vorrecht haben. Wir sind verheiratet und solange einer von uns lebt hat kein Kind das recht auf das Haus. Man weiß nie wie Kinder in 30 Jahren sind..

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Hm, gute Frage.

Aber vorerst:

Bitte, falls Du es nicht weißt, schau mal in den Übertragungsvertrag von Mutter auf Sohn. Wenn da ein Rückforderungsrecht vereinbart ist, hast Du ein Problem und das ganze Konstrukt, was Du Dir zusammenbastelst, fällt zusammen. Rückforderungsrecht kann, aber muss man nicht im Grundbuch sichern. Zudem schau mal, ob beim Wohnrecht vereinbart ist "löschbar bei Todesnachweis". Das ist für später unter bestimmten Voraussetzungen relevant, für die jetzige Betrachtungsweise nicht.

1. Idee: Mietvertrag
2. Idee: Grundschuld
3. Idee: Erbvertrag
4. Idee: Partnerschaftsvertrag
5. Idee: 1/2 abkaufen
6. Idee: Heirat

Zu 1.
Ist glaube, nicht in Deinem Sinne. Du zahlst weiter den mtl. halben Abtrag, als Miete. Bist jedoch vertraglich abgesichert. Geld ist dann jedoch weg.

Zu 2.
Du könntest Dir eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Allerdings erbt dann Euer Sohn nur Schulden von seinem Vater, ok, so jetzt auch, aber Betrag XY, den Ihr Erw. vereinbart, wäre für Dich gesichert. Finde ich aber auch nicht so toll. Solltet Ihr mal nachfinanzieren müssen, könnte das Probleme mit der Bank geben (könnte!)

Zu 3.
Damit könntet Ihr willkürlich regeln, wer was erbt. Denn Euer Sohn ist, solange Ihr nicht verheiratet seid, Alleinerbe eines jeden von Euch. Bedenke die Steuerfreibeträge sind nicht so besonders hoch bei Unverheirateten, 20.000,00 EUR sind frei, alles Vermögen darüber hinaus muss versteuert werden. Dann legst Du voll drauf, wenn Ihr Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt und Dein Freund vor Dir stirbt.

zu 4.
Auch eine Variante, allerdings so selten, dass ich mich damit nicht auskenne. Weiß nicht, was da so rein kann.
Erbrechtliche Regelungen denke ich nicht.

zu 5.
Kauf ihm eine Haushälfte ab Dann seit Ihr zusammen im Grundbuch eingetragen. Kann aber steuerlich Probleme machen, wg. der 10-Jahres-Frist bei Schenkung, dass weiß ich aber nicht, ist nur eine Mutmaßung. Ansonsten könnte hier auch ein o.a. Rückforderungsrecht die Idee sprengen. Sinnvollerweise dann auch mit in den Darlehensvertrag einsteigen. Dazu reicht es, im Kaufvertrag die Unterwerfung in die persönliche Zwangsvollstreckung zu erklären. Sollte man aber vorher mit der Bank geklärt haben.

zu 6.
Aus wirtschaftlicher Hinsicht am sinnvollsten. Dann kann er Dir 1/2 Miteigentumsanteil übertragen, bis 400.000,00 EUR steuerfrei (Betrag nochmal checken bitte ;-}) Dann könnte es mit Eurer Zahlerei erstmal so bleiben.

Wenn Ihr den gesetzlichen Güterstand nicht ändert, erbt der Ehegatte 1/2, die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Ansonsten Berliner Testament machen, da setzen sich die Ehegatten als Alleinerben ein und die Kinder erben nach dem Letztversterbenden. Pflichtteilanspruch des Kindes besteht aber trotzdem.

Was Ihr auf jeden Fall auch überlegen müsst, egal ob verheiratet oder nicht, ist die Vorsorge, wenn einer ausfällt, oder gar beide gleichzeitig. Was dann mit Sohnemann passiert. Regelt dass aber nicht im Erbvertrag/Testament, das ist ja nur fürn Todesfall,nicht für Situationen wie Koma, geistige Krankheiten, what ever.

So, ich hoffe, ich hab nichts von dem vergessen, was mir so einfiel.

Ich persönlich würde Euch raten, einen Notar mit Eurem Anliegen zu betrauen, als Euch zu belesen. Das geht viel schneller und ist auch verbindlich.

Alles Gute! 004

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Natürlich doch noch etwas vergessen:

Schau Dir mal die Vermögenswerte Deines Partners an, bleibt nach Abzug ALLER Schulden noch etwas übrig?
Solltet Ihr unverheiratet bleiben, und er stirbt, würde Dein Sohn, solltet Ihr nichts anderes geregelt haben, Schulden erben. Da hat aber der Gesetzgeber die Hand drauf, dass das nicht passiert! Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass das Familiengericht nicht zulässt, dass das minderj. Kind Alleinerbe von Schulden wird. Sollte der Fall eintreffen, müsste das Haus verkauft werden, was mit Wohnrecht der Mutter schwierig bis unmöglich wird, wenn sie nicht mitmacht.

Dann habe ich mich gerade noch gefragt, wie Dein Freund Dich auszahlen soll, wenn er für den Ausbau schon einen Kredit aufnehmen musste, ginge denn beides überhaupt? Er müsste ja zudem Unterhalt zahlen, wenn das Kind mit Dir ausziehen würde... Plus die volle mtl. Abtragssumme...

Hier dreht man sich ganz schön im Kreis.

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Und noch etwas vergessen:

Wohnrecht kannst Du eintragen lassen, bringt Dir nur nix, weil die Mutter vorher eingetragen ist.

Nießbrauchsrecht ist unfair, da kann er über sein eigenes Grundeigentum nicht mehr verfügen. Das ins Auge zu fassen wäre moralisch sehr bedenklich, Du bist dann allerdings der wirtschaftliche Eigentümer und haftest für alle Kosten! Er nicht mehr. Lass das mal besser, vor allem wenn schon ein Wohnrecht und eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen sind. Und ein Nießbrauchsrecht ist immer steuerlich behaftet, im Grunde ist das überhaupt keine gute Option.

So, ich hoffe, mir fällt jetzt nichts mehr ein :-)

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Hallo,

Ihr solltet unbedingt zu einem Anwalt und auch Steuerberater gehen und euch beraten lassen.

Ich kann auch jedem Hauseigentümer empfehlen, Mitglied beim Verein Haus und Grund zu werden. Dort bekommt man auch stichhaltige Informationen zu solchen Themen.

Viele Grüße
lilavogel

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Wenn ihr heiraten würdet, könnte er dir die Hälfte des Hauses steuerfrei schenken - und zwar unabhängig von der Steuerfreigrenze von 500.000 Euro für Ehepartner, solange es sich um das gemeinsam bewohnte "Familienheim" handelt.