Kindergeld rückwirkend einklagen

Hallo ihr lieben,

Einige kenne mich sicher. Ich habe mich 2017 von meinem Mann getrennt. Wir betreuen unsere 2 kinder im wechselmodell und ich erhalte das kindergeld, was die kindergeldkasse auch weiß.
Anfänglich habe ich Sozialleistungen empfohlen und konnte das kindergeld nicht teilen. Das hobcenter sagte, es würde voll angerechnet werden.

Seit gut einem Jahr stehe ich auch eigenen meinen und er bekommt auch das kindergeld.
Nun habe ich mit meinem freund ein haus gekauft, wobei er den Kredit trägt.
Als mein ex das erfuhr, war er nicht begeistert und meinte gleich, ich müsste ihm ja noch für ein Jahr das kindergeld geben...er wollte auch gleich wissen, wer im Grundbuch steht.
Jetzt meine Frage: kann er das nachfordern? Unterhalt gibt es keinen und ich liege unter meinem selbstbehalt.
Meine Anwältin meinte, da würde die Gerichte nicht mehr froh werden.

Aber ich wollte trotzdem nochmal fragen.

Danke
Kathas

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Hallo

Das Kidnergeld steht beiden Eltern zu, also muss es geteilt werden, auch beim Wechselmodel. Du hättest ihm die Hälfte geben müssen.

Stehst du denn im Grundbuch? Im Prinzip geht es deinen Ex nichts an, wer im Grundbuch steht

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Das es ihm zusteht, weiß ich, aber wie hätte ich dann leben sollen? Das Jobcenter rechnete es an, und Sozialamt war auch nicht zuständig.

Jetzt bekommt er es ja, obwohl ich weit unter meinem selbstbehalt lebe.

Ich weiß noch nicht, wie wir das mit dem Grundbuch regeln.

Die Frage ist ja, ob er es rückwirkend einklagen kann und nicht, was einmal war.

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Gehst du denn nicht arbeiten? Im Prinzip ist das ja nicht sein Problem, wie du dann lebst. Vom Gesetz her steht im das halbe Kindergeld zu. Egal, ob Wechselmodel oder nicht.

Wenn ihr ein Haus gekauft habt, muss ja schon wer im Grundbuch stehen!
Ob du unter deinem Selbstbehalt liegst, ist egal. Es steht ihm zu.

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Ich muss jetzt echt Antworten, weil mich diese pauschalen Antworten „das halbe Kindergeld steht ihm zu“ echt nerven!
Die Berechnung von Unterhalt ist beim Wechselmodell echt nicht einfach!
Was aber immer eine Große Rolle spielt ist was dein Ex verdient! Wenn er genug verdient dann kann es auch gut sein, dass er dir trotz Wechselmodell Unterhalt zahlen muss oder dir das komplette Kindergeld eh zugestanden hat.
Wer hat denn die Betreuungskosten der Kinder getragen und alle weiteren Kosten?
Ich kann dir leider nicht sagen ob er das Geld Rückwirkend verlangen kann.
Aber deine Anwältin wird dich schon richtig beraten!

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Steht doch oben, die Betruungskosten hat er komplett getragen.
Das KIndergeld steht beiden Eltern zur Hälfte zu!
Ja, Berechnung beim Wechselmodel beim Unterhalt ist kompliziert.

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Danke für deine Antwort!

Ja es ist schon so, er hat die Betreuungskosten getragen, weil er auch deutlich mehr Einkommen hatte. Das wurde auch abgeklärt. Aufgrund des hohen Verdienstes bestand sogar eine Unterhaltspflicht mir gegenüber, aber da er die kosten übernahm für Kindergarten, fiel es dann weg und er rutschte in den selbstbehalt.

Jetzt ist die lage ja ein wenig anders. Ich hab mehr Einkommen und geb ihm das kindergeld. Eine unterhaltsberechnung würde jedoch durchaus ergeben, das ich ihm nichts zahlen müsste. Aber ich möchte den Streit nicht und gut.

Das Einkommen des Partners hat damit auch nichts zu tun, das ist laut Anwältin dann relevant, wenn ich unterhaltspflichtig wäre und den mindestunterhalt nicht zahlen könnte, was ja aufgrund seines hohen Verdienstes kaum passieren wird.

Vielen Dank!

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