Krank werden im Hamburger Modell

Eine Frage für einen Bekannten.

Hat nach langer Erkrankung 2019 im Januar mit Hamburger Modell angefangen. Dieses soll noch bis Anfang März gehen.

Jetzt ist er mit einem Infekt krank zu Hause.

Was muß er da beachten wegen Meldungen/ neue AU weil andere Erkrankung?

Was ist mit dem Hamburger Modell, was ja jetzt nicht planmäßig durchgezogen wird?
Wird die fehlende Zeit hinten angehängt?

Urlaub darf man ja im Hamburger Modell nicht nehmen? Jetzt wurde direkt für die Zeit danach Urlaub beantragt, genehmigt durch den AG und eine Reise gebucht. Was ist wenn diese Ausfallzeit jetzt angehangen werden muß mit der Urlaubsreise?

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Er muss sich an die Krankenkasse wenden, denn die zahlt ja weiterhin das Krankengeld. Eine Wiedereingliederung kann immer auch abgebrochen oder abgeändert/neu beantragt werden, ist ja nur ein "Arbeitsversuch". Er wird wohl mit dem Arzt wieder einen neuen Antrag stellen müssen. Wie das aber genau bei einem kurzen Infekt ist, muss er die Krankenkasse fragen.

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Und natürlich kann er während der Wiedereingliederung keinen Urlaub haben, da er ja krank ist und noch Krankengeld bezieht. Er kann aber jederzeit abbrechen und ganz normal voll arbeiten. Dann kann er auch Urlaub nehmen.

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Einen Infekt kann jeder mal bekommen. Die Wiedereingliederung darf aber maximal nur 7 Tage unterbrochen werden, darüber hinaus gilt sie als gescheitert. Im Stufenplan müsste das allerdings vermerkt werden. Ob die Tage im Anschluss angehängt werden, kann ich dir nicht sagen.