Rentenbesteuerung, muss eine Steuererklärung abgegebene werden oder nicht

Hallo,unsere Nachbarn sind ganz verunsichert und ich wollte den beiden helfen und habe deren Situation in einem Online Rentensteuerrechner eingegeben und demnach müssen die beiden garkeine Steuererklärung machen.
Aber stimmt das?

Unser Nachbar ist bereits seit 2003 Rentner und wurde vom Finanzamt ausgesteueret da er eine Behinderung hat. Nun ist seine Frau im letzten Jahr in Rente gegangen und es kommt also etwas dazu.

Er bekommt aktuell 1350,- Rente ausbezahlt. Sie bekommt 350,- monatlich. Die beiden haben Mieteinnahmen von 450,- Euro monatlich.

Ich verstehe nicht wie die Rente berechnet wird mit diesen "50% bei Rentenantritt vor 2005".
Wird bei ihm einfach nur die Hälfte von der Rente angerechnet und so liegen die beiden unter dem Freibetrag ???

Danke!!!

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Mein Tipp: eine Steuererklärung abgeben. Ich kenne Fälle, in denen zwei oder maximal drei Steuererklärungen abgegeben wurden und jedes Mal eine 0 raus kam. Danach hat das Finanzamt von selbst gesagt "Danke, brauchen wir von Ihnen nicht mehr".

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Wir haben beim Finanzamt angerufen, die liebe Dame da hat nach einen Blick in ihren PC gesagt wer eine Steuererklärung machen muss und wer nicht.

Deine Nachbarn müssen aber selbst anrufen und die persönliche Identnummer bereit halten.

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Einkommen aus Vermietung und Verpachtung = Pflicht zur Steuererklärung

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Bei diesem Einkommen besteht keine Steuerpflicht, da weit unter den Freibeträgen.

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Ab wann besteht sie denn?

Sie haben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, da müssen sie eine machen.

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Der Rentenfreibetrag wurde in 2005 festgeschrieben.
Beispiel: Er hatte in 2005 eine monatliche Bruttorente von 1000€.
50% davon wurden besteuert, also 6000€
12000-6000=6000€ Dies ist der Freibetrag.

Rente heute: Brutto 1500 MTL.
Bruttorente in Jahr 12*1500€= 18000€
./. Rentenfreibetrag 6.000€
= Besteuert heute 12.000€

Jede Rentenerhöhung wird zu 100% besteuert.

Bitte nehme nicht den Auszahlungsbetrag, sondern die Bruttorente laut Rentenbescheid.