Urlaubstage ausgezahlt bekommen nach Ende des Vertrags ??

Hallo ihr lieben,

Undzwar geht es darum, mein Vertrag Ende jetzt am 04.02.20 und ich habe noch 14-16 Urlaubstage gehabt, muss mir eine Chefin diese nun auszahlen da mein Vertrag endet?
Oder gib’s da bestimmt Reglungen in der Schwangerschaft.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke im Voraus.
❤️🌸

1

Das hat erstmal nichts mit der Schwangerschaft zu tun, oder bist du im Beschäftigungsverbot?

Grundsätzlich steht im Bundesurlaubsgesetz, dass der Urlaub ausgezahlt werden muss, wenn du ihn nicht nehmen konntest
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

2

Ich habe meinen Urlaub und die Überstunden ausbezahlt bekommen 👍
War aber auch im beschäftigungsverbot.
Ansonsten musst du den Urlaub nehmen, also eben so viele Tage früher daheim bleiben

3

Ja ich wurde direkt ins BV von meiner Gyn geschickt. Deswegen konnte ich dir Urlaubstage auch nicht nehmen. Achso okay, hätte die Auszahlung normal mit meinem jetzigen Gehalt mitkommen müssen? Ist ja mein letzter Gehalt..

10

Aber wenn du noch bis zum 4.2. angestellt bist, dann müsstest du doch noch Geld für den 3.+4.2 bekommen oder ? Oder haben die dir das Geld im Voraus bezahlt? Dann war das wirklich dein letztes Gehalt.

4

Die er werden nach Vertragsende ausgezahlt.

Hab ich richtig gelesen, dass du im BV vom Gyn bist? Dann wird es finanziell schwierig nach Auslaufen deines Vertrags

5

Warum wird es finanziell schwierig?

6

„Könnte schwierig werden“ ist korrekt, stimmt.

Weil man bei einem medizinischen BV weder vom Arbeitsamt noch von der Krankenkasse Geld bekommt...

weiteren Kommentar laden
7

Hallo wollte dich mal fragen da du ein BV vom Arzt hast ob du weiter volles Gehalt bekommen hast? Lg

8

Das steht einem zu.

11

Huhu, also ich kann dir nur von mir berichten. Ich bin im BV und mein Vertrag wird im Elterngeld Bezug auslaufen. Ich bekomme meine Überstunden und meine Urlaubstage ausgezahlt. Und zwar vermutlich noch vor meinem Mutterschutz.


!! Achtung!! wenn du schon im Elterngeld Bezug bist musst du mit deiner Arbeit klären, das sie Überstunden und auch Uaubstage als sonstigen Bezug versteuert auszahlen. Wenn sie es nämlich als laufenden Bezug versteuert auszahlen musst du es beim Elterngeld angeben und es wird dir angerechnet. Ich habe deshalb extra bei der Elterngeldstelle angerufen und die haben mir das so mitgeteilt. Also ruf doch am besten mal auf der arbeit an.