Erziehungs/Elternzeit vorzeitig beenden???

Hallo,


meine Frage steht schon oben.

Es ist so:ich bin jetzt nächsten Monat bereits 12 Monate zu hause (meine Tochter wird dann 1).#freu
Ursprünglich hatte ich vor,noch ein weiteres Jahr Elternzei t(kriege auch Erziehungsgeld) in Anspruch zu nehmen,was ich auch im Mai meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe und er es bewilligt hat!!

Nun wird es grad finanziell sehr eng bei uns ( mein Mann fängt vorzeitig mit einer Schulung an und da er eigentlich im Schichtdienst ist,fallen nun alle Zuwendung,Zulagen und und und weg -die Schule dauert ein halbes Jahr).#schmoll

Nun haben wir hin und her gerechnet:es geht nicht anders,ich muss wieder ran!!!!

Hab ich denn den Anspruch auf meinen Arbeitsplatz ( eh halbtags),ich meine zumal ja auch extra für mich eine Vertretung da ist,die muss dann umgehend gehen,oder was??

Wer weiss es ???? Danke und viele Grüsse asile

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Hallo,

Du kannst grundsätzlich Deine Elternzeit vorzeitig beenden - der AG muß Dich aber nur dann beschäftigen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Wenn er eine Vertretung für Dich eingestellt hat, die wahrscheinlich für einen bestimmten Zeitraum befristet wurde, sieht es schlecht aus, da er dann für Dich keinen Bedarf hat und die Vertretung auch nicht ohne weiteres kündigen kann.

Was anderes wäre es unter Umständen noch, wenn die Vertretung nicht zeitlich, sondern sachlich (für die Dauer Deiner Elternzeit) befristet eingestellt wurde.

VG
Susi

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Hallo,

da Du nur auf Teilzeit arbeiten möchtest/kannst, würde ich in Elternzeit bleiben und nur einen Arbeitsplatz für Teilzeit in Elternzeit beantragen. Denn die Elternzeit verkürzen wird schwer werden, Dein AG muß dem nicht zustimmen.
Anders siehts rechtlich bei Teilzeit schon anders aus (kannst ja zw. 15-30 Std. arbeiten). Ausserdem hast event. keine Nachteile beim Erziehungsgeld, hast Kündigungsschutz etc. Und ich würde, wenns irgendwie geht, nicht unbedingt auf den alten Arbeitsplatz pochen, damit erhöhst Deine Chance auf Beschäftigung. ;-)
Hier kannst weiter nachlesen:
http://www.berufstaetige-muetter.de/base/index.php

Gruß
Susanne

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Hallo,
es ist ja so,dass ich eh nur Teilzeit angestellt bin.

Ich bin Erziherin ineiner sehr kleinen Einrichtung (wir sind nur 4 Mitarbeiterinnen),allerdings gehören wir einem grossen Verband in Berlin an,in dem ich festangestellt bin.

Ich habe bereits meine Leitng gefragt,ob ich nicht auf 400 Euro-Basis anfangen könnte,bisher noch keine Antwort.

Ich habe auch noch eine andere kleine Stelle (ausserhalb) in Aussicht.

Ich frage mich nur,ob ich,wenn alle Stricke reissen,ich in einem finanziellen Engpass stecke,nicht den Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz habe. ( Mein erstes Jahr ist übrigens erst am 02. Nov. um und die Vertretung für diese Zeit ist mitlerweile weg und es scheint eine Neue zu geben....)

Hast Du darauf eine Antwort?

Gruss asile

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Hallo Asile,

Da hat Dir meine erste Antwort nicht wirklich geholfen, oder? #kratz

Hab also nochmals nachgeschaut und das dazu gefunden:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf

Auf Seite 59 steht folgendes:
Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen eines besonderen Härtefalls (z.B. erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz) notwendig, kann der AG dies nur innerhalb 4 Wochen aus dringend betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
Sollte der AG der Beendigung zustimmen, kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten der verbleibenden EZ übertragen werden (mit Zustimmung des AGs)

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