Mutterpass an den AG ??

Guten Morgen meine Liebe .
Nur ganz kurz für mich zum Verständnis mal .

Ich habe von meiner Firma einen Brief bekommen ,das sie meinen Mutterpass haben wollen, da ich ansonsten kein Geld bekomme ( Mutterschaftsgeld ) und nicht in Elternzeit gehen kann .
Seit wann das denn ??

Ich brauche doch nur die Bestätigung rein reichen , wann mein Einbindungstermin ist und mein letzter Arbeitstag . Der .Mutterschutz fängt doch dann 1Tag nach meinem letzten Arbeitstag an oder etwa nicht .

Mein Mutterpass geht doch keinem was an oder verstehe ich das falsch ??

Lg

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Das verstehst du richtig.

Der AG hat das Recht auf eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft, aber in keinem Fall darf er den Mutterpass verlangen.
Da würde ich auch nicht mit mir verhandeln lassen.

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Genau, die Bescheinigung des FA hat dem AG zu reichen.

Ich würde ein nettes Schreiben zurück schreiben, dass du gerne die Bescheinigung über die Schwangerschaft zukommen lässt.

Wie weit bist du und warum kommuniziert ihr per Brief? Arbeitest du nicht momentan?

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Bin in der 21 ssw.
Doch ich arbeite . Der Brief kam per Post aus der Personalabteilung . Ich arbeite im Einzelhandel,habe also keinen direkten Kontakt mit denen aus der Abteilung . Der Sitz ist nicht hier in der Nähe.

Ich hatte den am Anfang der Schwangerschaft ja eine Bestätigung vom FA geschickt mit meinem Entbindungstermin und meinem letzten Arbeitstag.

Daher verwundert mich jetzt das schreiben 🤷‍♀️
Ich hatte auch mit denen telefoniert , als ich nachgefragt habe ,ob der Zetzel angekommen ist und ob sie noch irgendwas brauchen.
Der Zetzel lag ihr vor jnd falls sie noch was bräuchten,würden sie sich melden.

Danke für deine Antwort

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Ach so. Dann ruf mal in der Personalabteilung an, was die mit dem Schreiben wollen.

Du bekommst ja noch fürs Mutterschaftsgeld die Bescheinigung des FA. Die muss eigentlich nur der Krankenkasse eingereicht werden und die setzen sich mit deinem AG in Verbindung zwecks AG-Zuschuss. Mit Mutterschaftsgeld hat der AG eh nichts zu tun.

Diese Bescheinigung kannst du dir auch jetzt schon beim FA holen und aus guten Willen eine Kopie zum AG schicken. (Auch wenn unnötig, das würde ich denen aber auch genau so sagen)

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Guten Morgen,

wie die anderen schon geschrieben haben geht deinen AG der Mutterpass nichts an. Die Bescheinigung bekommst du beim FA, die kostet aber ein bisschen was (glaub so 8 Euro...) - das Geld muss dir aber dein AG erstatten.

Zwecks Elternzeit kann es dann aber sein, dass du eine Kopie der Geburtsurkunde ein-/nachreichen musst, das wollen glaub manche AGs (meiner nicht, aber der ist da eh speziell 😅).

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Guten Morgen danke für deine Antwort.
Ja die Bescheinigung haben sie vorliegen mit dem ET und dem letzten Arbeitstag.
Daher verwundert mich das schreiben jetzt .

Lg

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Sie muss dem Ag im Vorfeld keine Angaben über die Ez machen!
1 Woche nach Et reicht aus.

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Hallo

Eine Bescheinigung über die Ss reicht, diese muss auch der Ag zahlen. Der Mutterpass geht ihn nichts an. Auch musst du ihn nicht vor der Geburt über die Ez informieren. Es reicht, wenn du die Anmeldung zur Elternzeit 1 Wohche nach der Geburt beim Ag abgibst.

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Bei mir wollten sie den auch. Hab dann aber die normale Bescheinigung abgegeben und das war's. Sie wollten nur nicht die paar Euro für das Attest zahlen, deshalb die Frage nach dem Mutterpass.

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Das muss er aber: §5 Abs. 3 MuSchG!

Als ich die Bescheinigung beim AG abgegeben habe, wurde ich sogar gefragt, wieviel ich zahlen musste, wegen der Erstattung. Mein Fa hat die aber kostenlos ausgestellt.