Unterhaltsansprüche verwirkt

Hallo,

Folgender Sachverhalt, so wie es aussieht, muss meine Mutter bald in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Meine Eltern haben immer über Ihre Verhältnisse gelebt, also nur Schulden (Erbe werde ich nicht annehmen). Zudem ist das Verhältnis zu meinen Eltern inzwischen recht unterkühlt bzw. nach diversen Vorfällen habe ich den Kontakt abgebrochen. Z.Zt. bin ich in Elternzeit mit dem 3 Kind und bekomme ca. 600€ Elterngeld+ sowie 450€ Job. Wohne mit meinem Mann zusammen, dieser ist selbstständig. Ich denke, das ich zunächst als nicht leistungsfähig eingestuft werde, an das Einkommen meines Mannes, kann das angegriffen werden?
Uch habe, dummerweise, meine Eltern bis vor 11 Jahren monatlich mit ca. 500€ unterstützt. Verdiene recht gut. Sehe es aber nicht mehr ein. Ein Kind hat einen Pflegegrad (3), aber noch keinen GdB.
Das sich die Situation ändert, sobald ich wieder mehr Einkommen erziele, ist mir klar.
Größte Sorge, ist tatsächlich dass das Einkommen meines Mannes angegriffen wird. Das würde ich für unglücklich erachten.
Ach so, Wohneigentum vorhanden. Monatlicher Abtrag läuft mit 360€ monatlich über mich. Im Grundbuch steht mein Mann.
Vielen Dank

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Du bist ab einem Bruttoeinkommen von 100.000€ zahlungspflichtig. Das Einkommen deines Mannes ist dabei nicht antastbar bzw. nur in der Höhe in der er dir unterhaltspflichtig wäre. Wie hoch hier die Summen sind weiß ich leider nicht, da könnte die Düsseldorfer Tabelle helfen. Wenn du dann auf mehr als 100.000€ kommst wird der Anspruch geprüft. Allerdings bist du ja auch nochmal deinen Kindern unterhaltspflichtig (deren Anspruch liegt höher als der deiner Eltern), deine private Altersvorsorge sowie deine Immobilien sind nicht belastbar usw... also ist es auch wenn man recht gut verdient oft so, dass man nicht zahlen muss. Allerdings wirst du alles bei den Sozialkassen offen legen müssen. Einen verwirktem Anspruch geltend machen ist sehr schwierig. Hierbei müsste nachweislich eine Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt o.ä. im minderjährigen Alter geschehen sein und z.B. der Aufenthalt in Pflegefamilien oder Heim notwendig geworden sein.

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Danke, das hilft weiter.
Offenlegen dann ja eh über StB. Damit habe ich auch kein Problem.
Die von Dir genannten Gründe, liegen nicht vor. Die Aussage man hätte keine Tochter haben wollen reicht nicht, war mir auch klar. Hatte vage gehofft, das Dinge wie "Du bist eine schlechte Mutter, hättest nie Kinder bekommen dürfen" oder emotionaler Druck "wenn Du das nicht bezahlst, können wir uns nichts zu Essen kaufen" evtl. einen Einfluss haben. Hat schon seine Gründe, warum ich den Kontakt abgebrochen habe. Infos bekomme ich trotzdem noch. Es gibt Familienangehörige die bereits zu Zeiten, als ich Teenager war, meine Eltern auf Ihr Verhalten mir gegenüber angesprochen haben. Das hab ich erst in den letzten Monaten erfahren, als es so eskaliert ist.
Werde, also tatsächlich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Vielen Dank

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Dein Selbstbehalt liegt für dich alleine bei 1800 Euro!

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Als erstes ist Auskunft über deine Einnahmen und Ausgaben zu erteilen, über diese Pflicht kommst du nicht drumherum.

Das Einkommen deines Mannes ist insoweit relevant, als dass er dir gegenüber unterhaltspflichtig ist und sich somit dein Einkommen erhöht.

Von Angriff zu sprechen, finde ich unpassend.

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Hallo,

als mein Vater ins Pflegeheim kam musste ich mitzahlen. Obwohl er so gut wie nie Unterhalt gezahlt hat und wir sehr viele Jahre keinen Kontakt hatten.
Das Einkommen meines Mannes floss durchaus mit ein da er mir quasi „Unterhaltspflichtig“ war. (Ich selber war in Elternzeit).

„Sehe ich nicht ein“ hilft da leider nicht weiter.

VG
Knackundback

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Na sehe ich nicht ein, habe ich so nicht gesagt. Vor 11 Jahren waren meine Eltern definitiv nicht pflegebedürftig.
Jetzt ist der Sachverhalt ein völlig anderer. Da mein Mann immer nur abgewertet wurde und wird, finde ich es halt unglücklich, das er, wenn auch indirekt, für meine Erzeuger aufkommen muss.
Wir werden über 100.000€ brutto liegen. Grundsätzlich begrüße ich das System der Solidargemeinschaft, stoße aber an meine Grenzen, wenn man es provoziert, dieses in Anspruch nehmen zu müssen.
Meine Eltern hätten schlichtweg im Rahmen ihres Einkommens wirtschaften müssen, dieses ist gar nicht so schlecht. Nur mutwillig Schulden anhäufen, für Sch****, finde nicht dass dies dann zu Lasten Dritter gehen darf.

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Wer hat das entschieden?
Man hat einen sehr hohen Selbstbehalt!

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Ob du willst oder nicht interessiert in dem Zusammenhang niemanden.

Du bist zu den Angaben verpflichtet, wenn du kein eigenes Einkommen hast, ist dein Mann dir zu Unterhalt verpflichtet. Dieser kann beansprucht werden.

Die Frau meines Bruders ist auch krankheitsbedingt erwerbsunfähig und bekommt nur eine schmale Rente. Sein Einkommen wurde für die Berechnung mit herangezogen und sie musste zahlen.

Soweit ich weiß, gibt es eine Neuerung im Gesetz diesbezüglich. Ob das schon gültig ist, kann ich dir nicht sagen. Da solltest du dich informieren.

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Das ich Auskunftspflichtig bin, ist mir bewusst, damit habe ich kein Problem.
Mich würde interessieren, unter welchen Umständen ein Unterhaltsanspruch verwirkt ist.

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Bei schwerer Misshandlung z. B. Da du ja deine Eltern schon mal unterstützt hast, kannst du ja jetzt kaum mit dem Argument kommen.

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Guten Morgen,

nach neuer Rechtssprechung soll Einkommen unter 100.000€ brutto gar nicht mehr berechnet werden. Wenn Dein Mann drüber liegt, bzw. ihr mit eurem Haushaltseinkommen, dann müsste das genauer berechnet werden - also wieviel dir davon zusteht. Solltest Du dann über der Freigrenze liegen, brauchst Du wohl einen Anwalt um entsprechende Ansprüche abwehren zu können.
Gelingt auch das nicht, wird Dir von allem, was über dem Selbstbehalt liegt jeder 2. Euro abgezogen.

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Ab dem 1. Januar 2020 wird es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto. Damit gleicht das Arbeitsministerium (BMAS) die Regelungen für den Elternunterhalt an die Regularien für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an. Dort gilt bereits die 100.000 Euro-Grenze.

Zum Einkommen zählen dabei auch sonstige Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Wertpapierhandel. Vorhandenes Vermögen bleibt dagegen unberücksichtigt.

LG
Peachii

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Vorhandes vermögen per se nicht, aber ggf. Wird die "regelmäßige Nutzung," von Vermögen als Einkommen gewertet.
Allerdings: Einkommen von 100.000 euro können sich hier problemlos eine gute rechtsberatung leisten.

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Warum steht nur dein Mann im Grundbuch?

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Weil er die Immobilien und Ländereien mit in die Ehe gebracht hat und es zum Betriebsvermögen gehört. Evtl. Scheidung und Erbfall sind anwaltlich festgehalten. Das war für mich auch nie ein Problem. Alle Entscheidungen treffen wir gemeinsam, er hat nie gesagt "meins" oder so.

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Dann hast du einen hohen Unterhaltsanspruch. Da könntest du evtl. herangezogen werden.

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hi,
Zum 1.1.2020 hat sich die rechtslage geändert.
Zum elternunterhalt ist man ab sofort erst ab einem einkommen von 100.000 euro jährlich verpflichtet.
Aufgrund deiner Elterngeldhöhe sehe ich dich nicht in gefahr in absehbarer zeit unterhaltspflichtig zu werden.
Dein mann ist niemals unterhaltspflichtig .
Wenn nur dir gegenüber - und auch das wird dein einkommen nicht über die 100.000 euro grenze pushen.
Lg