Elternzeit & Elterngeld/Profis gesucht

Hallo zusammen,

mein ET ist der 23.09.2020.
Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen.
Mein Mutterschutz geht bis zum 18.11.2020.
Von wann bis wann muss ich denn dann die Elternzeit genau beantragen? Kann mir da bitte jemand unter die Arme greifen? Wäre sehr lieb!
Wenn ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten wollen würde, muss ich das mind. 7 Wochen vor gewünschtem Beginn anmelden, oder?

Elterngeld:
Ich möchte erstmal Basis-Elterngeld erhalten. Aufgrund des Mutterschutzes muss ich dann die Kreuze ab Lebensmonat 3 bis 12 setzen, ist das richtig?

Mein Mann möchte wahrscheinlich auch 2 Monate komplett in Elternzeit gehen. Er setzt dann 2 Kreuze für das Basis-Elterngeld bei Lebensmonat 1 und 2. Wenn er nach dieser Zeit, Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte, wie berechnet sich dann sein Elterngeld?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

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Huhu,

genau spätestens 7 Wochen vorher muss man die Elternzeit anmelden. Elterngeld beginnt bereits direkt nach der Geburt also müsstest du wirklich ab 1. Monat Basiselterngeld ankreuzen.

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Ihr habt nur zusammen 14 Basis Elterngeldmonate. Ihr würdet die Parterschaftsmonate nur bekommen, wenn du selber auch noch 4 EG Plus Monate nimmst (er auch) und ihr beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden in dieser Zeit arbeiten würdet.

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Die insg. 14 Monate können sie, genau wie von der TE angedacht und erläutert, auch so nehmen: 12 Monate sie, 2 Monate er. Dazu muss keiner EG-Plus nehmen und auch keiner in dieser Zeit arbeiten!

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Du verwechselst Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate.

Sie meinte nur die zwei Partnermonate.

VG Isa

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1.) Du schreibst in deiner Elternzeitanmeldung einfach, dass du im Anschluss an deinen Mutterschutz insg. 2 Jahre Elternzeit anmeldest bis zum 22.09.2022 (hier ist je nach tatsächlichem Geburtstermin der Tag vor dem 2. GEb. deines Kindes anzugeben). Damit ist alles klar und du musst den letzten Tag deines Mutterschutz und den ersten Tag deiner Elternzeit nicht neu, angepasst an den tatsächlichen Geburtstermin, ausrechnen.

Richtig, der offizielle Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn erfolgen.

2.) Du machst 12 Kreuze bei Basis-Elterngeld, beim 1. - 12. Monat. Die Behörde zieht sich den Mutterschutz da selbst ab.

3.) Dein Mann will also mehr als 2 Monate Elternzeit nehmen, davon 2 Monate gar nicht arbeiten und in dieser Zeit Basis-Elterngeld beziehen und danach Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Dann hat das keinerlei Auswirkungen auf das Elterngeld! Arbeit innerhalb der Elternzeit, aber außerhalb des Elterngeldbezugszeitraums wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das gilt genauso, falls du im zweiten Jahre deiner Elternzeit, nach Ende der Elterngeldzahlungen, wieder anfängst zu arbeiten.

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Okay danke für deine Hinweise! :)
Ich hoffe es ist okay, wenn ich dich zu meinem besseren Verständnis nochmal etwas frage.

Es geht um Punkt 3.
Mein Mann möchte die ersten 2 Monate komplett Zuhause sein. Hier erhält er dann sein Basis-Elterngeld.
Sind diese 2 Monate vorüber und er würde danach theoretisch Teilzeit in Elternzeit arbeiten wollen, bekommt er dann kein Elterngeld (weder EG-Basis noch EG-Plus) vorausgesetzt ich bin in dieser Zeit nicht arbeiten.
Habe ich das so richtig verstanden? Das macht mir leider einen Knoten im Kopf, der Rest hat sich nun geklärt, danke dafür.
Liebe Grüße

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Genau.. ihr bekommt 14 Monate Basis EG.
12 Monate willst du nehmen.. bleiben nur 2 für deinen Mann.

Die einzige Möglichkeit wäre wenn ihr parallel 25-30std/Woche über 4 Monate arbeitet. Dann hättet ihr jeder noch 4 zusätzliche Monat EG plus

EZ hat jeder 3 Jahre..nur kein Anspruch auf mehr elterngeld

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