Kleingewerbe Anmeldung

Hallo zusammen,

da dies mein erster Beitrag ist möchte ich mich gerne vorstellen:
Mein Name ist Marcel und ich komme aus Süddeutschland. Meine Frau und ich sind im September 2018 zum ersten mal Eltern geworden und dieses Jahr dürfen wir im Juni wieder Zuwachs begrüßen.

Meine Frau hat bis zur ersten Geburt Vollzeit als Angestellte gearbeitet und wir haben ab Geburt 12+2 Monate Elterngeld bezogen. Seither ist meine Frau in Elternzeit und hat seit dem Ende des Elterngeldbezuges keinerlei Einkünfte mehr gehabt.

Nun ist es so, dass meine Frau sehr gerne und auch gut näht (Krabbeldecken, Babyklamotten und so Zeug ;-)), daher ist die Idee entstanden das ganze als Gewerbe zu intensivieren.
Soweit ich weiß werden die Einkünfte auf das Elterngeld für Kind 2 angerechnet?
Zugleich verschiebt sich der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes? Also in unserem Fall auf 2017?

Kann hier jemand etwas zu sagen oder einen Kontakt nennen der uns hier verlässlich beraten kann? Darf natürlich auch entgeltlich sein.

Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich auch für viele Antworten :-)

Lg

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Zum Thema Elterngeld (das hat zufällig bei mir gegriffen): berechnungszeitraum mit Kleingewerbe nicht mehr 12 Monate vor Geburt, sondern letztes Kalenderjahr vor Geburt. Wurde dort basiselterngeld bezogen oder war man im Mutterschutz, kann man die Einkünfte aus dem vorherigen Kalenderjahr anrechnen lassen. Vorteil: ich habe zwar vor Geburt des letzten Kindes nur Teilzeit gearbeitet, bekomme aber wieder volles Elterngeld plus Geschwisterbonus da mein Verdienst von 2015 angerechnet wurde (Kinder 2016,2017 und 2019 geboren). Ein Kleingewerbetreibende kann sich also durchaus rechnen!

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Genau aus diesem Grund habe ich auch ein Kleingewerbe 😉 bin allerdings noch nicht schwanger.
Es wird das letzte Kalenderjahr veranlagt, außer man beantragt die Verschiebung des Bemessungszeitraums aufgrund Ausklammerungstatbeständen. Das ist z.B. Elterngeldbezug, Mutterschaftsgeld.
Da 2019 Elterngeld bezogen wurde würde 2018 greifen, da dort auch Elterngeld bezogen wurde greift 2017.
Aber wichtig, ihr müsst die Ausklammerung selbst beantragen.
Und natürlich müssen Rechnungen geschrieben werden, sonst ist es eine Scheinselbstständigkeit.

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Ich arbeite lieber für mich selbst - ich kann zusätzliche Zeit mit Kindern verbringen, wenn ich immer zu Hause bin. Arbeiten Sie jetzt online, hier einige Informationen, wenn Sie interessiert sind: https://www.instaforex.com/reviews_forex_traders