Wer kennt sich mit Beschäftigungsverbot aud

Guten Morgen

Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot.

Mein AG möchte, dass ich mir ein Attest von meinem Arzt geben lasse.
Er hat mir aber nur eine Krankmeldung bis MuSchu ausgestellt.

Kann nicht der AG auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? So das die Kosten von der kk übernommen werden?

Liebe Grüße

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Ja, kann der Arzt. Aber nur wenn es einen (recht eng gesteckten) medizinischen Grund gibt. Nicht weil der AG es so möchte.

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Dein ag kann dich selbst ins bv schicken. Musst ihn mal fragen. Ansonsten Frauenarzt oder Hausarzt.

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Hallo

Ok, ja wie Gesagt, ich war beim Fa und er hat mich "nur" krank geschrieben.

Daher interessiert mich, ob der AG von seiner Seite ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann.

Es geht hier mehr um Kosten seitens AG.
🙄

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Der Ag hat ab der 6 Woche der Au keine Kosten mehr für dich.

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Ich glaube, dein AG möchte dich ins BV schicken, sobald er die Bescheinigung vom FA vorliegen hat. Wenn ich das richtig verstehe :) ich würde beim FA nach der Bescheinigung fragen und die Situation schildern.

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Das habe ich getan, aber derFA stellt mir diese Bescheinigung nicht aus.
Stattdessen hält die Krankmeldung.

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Hm okay, das ist komisch...

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Hallo,

die Frage ist erst einmal, warum bist du krank geschrieben? Welcher Tätigkeit gehst du nach?

Dein Fa hat nichts mit deiner Tätigkeit zu tun, dein Ag nichts mit dem medizinischen Aspekt deiner ss (sowie auch sonst mit keiner medizinischen Sache die dich betrifft). Daher kann dein Ag natürlich noch so Lärm machen das er möchte das dein Fa dir ein Bv gibt, da es für ihn kostengünstiger ist - wenn keine medizinischen Gründe dafür vorliegen, darf dein Fa dir kein Bv erteilen.

Vielleicht erläuterst du kurz warum du eine Au bekommen hast, dann kann man es besser erläutern.

Alle Gute

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Ich bin jetzt in der 29ssw fast30 ssw.
Ich arbeite in der Gastronomie.
Der gesetzliche Rahmen kann nur teilweise eingehalten werden, was Arbeitsschutzgesetz angeht.
Aber da ich seit Weihnachten wirklich mit massiven Rückenschmerzen zu kämpfen habe, sagte mein AG mir, dann hol dir direkt dasBV.
War seitens AG eh geplant.

Nun war ich beim Fa und er hat mich aufgrund dessen krank geschrieben.
Und stellt kein BV aus.

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Hallo nochmal.

Für deine Arbeitssituation ist der Fa aich nicht zuständig. Dein Ag kann dich aus arbeitsrechtlicher Sicht einfach ins Bv schicken. Dafür benötigt er keine Bescheinigung des Fa. Füllt einfach gemeinsam die Gefährdungsbeurteilung aus. Es muss nur ein Punkt gefährdend sein, schon übernimmt die Krankenkasse das Bv mit der Umlage U2.

Aufgrund von Rückenschmerzen bekommt man kein Bv. Da handelt dein Fa ganz richtig.

Fakt ist, dein Ag hat einfach gar keine Ahnung und versucht deinen Fa zu zwingen dir ein bv zu geben....vollkommen unnötig. Du schreibst dein Ag kann das Mutterschutzgesetz nur teilweise einhalten - das geht nicht! Entweder er kann es einhalten oder kann dir einen alternativen Arbeitsplatz anbieten ( dann wäre ja alles gut) oder er kann es nicht und dann muss ER dich ins bv schicken. Vollkommen unkompliziert, habe ich bereits zweimal mit Ag durch. Die sind meistens überfordert, dann muss man sich halt selber informieren.

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Guten morgen
Weiss dein Chef das er selbst das BV ausstellen kann ?
Meiner wusste es nämlich auch erst nicht und als ich ihm das gesagt habe und er sich darüber informiert hat , hat er alles dafür in die Wege geleitet. Aber ich habe ihm vorher eine Bescheinigung bzw Bestätigung vom Frauenarzt gegeben wo drauf steht das ich wirklich schwanger bin. Was für ein Attest wollte denn dein Chef? Meinte er so eine einfache Bescheinigung ? Dir wird viel Geld verloren gehen wenn du die ganze Zeit krank geschrieben bist. Ich weiss ja nicht genau was du arbeitest aber vielleicht solltest du das nochmal direkt mit deinem Arbeitgeber klären.

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Die Krankmeldung passt in die 6 Wochen Frist rein.
Da hab ich also keine Probleme, aber wie gesagt der AG will nicht das er mich weiter bezahlen muss 🙄
Naja, jetzt ist es so.
Was ein Trubel wegen so einem Mist.

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Aber wenn du krank geschrieben bist und das in die 6 Wochen passt dann muss er dich doch weiter bezahlen. Wenn du im BV bist bekommt er es zumindest wieder um eine Vertretung für dich zu bezahlen. Versteh den Sinn nicht.

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Hallo.
Eine Krankmeldung geht immer vor dem BV, d.h. solange du krankgeschrieben bist, kannst dj nicht ins BV.
Umgekehrt gesagt, für ein BV zu bekommen, musst du arbeitsfähig sein, und nur wegen deiner Beschäftigung ist dein Leben oder das deines Kindes gefährtet. Dann gibts ein medizinisches oder betriebsliches BV. So steht es im Gesetzt!
Also kannst du wohl nichts machen, wenn dein Gyn dich bis Muschu krankgeschrieben hat!!! Sorry

Lg Momo

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Vielleicht denkt dein Arzt, dass du von ihm eine Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot bekommen möchtest ? Ich würde ihm nochmal erklären, dass du lediglich bescheinigt brauchst, dass du schwanger bist. Da steht dann drauf wie weit du bist und wann dein Ungefährer ET ist. Die Bescheinigung kostet 6-10€ und das Geld bekommst du von deinem AG zurück. Mit der Bescheinigung kann dein AG dann das Verfahren für das BV einleiten. Liebe Grüße

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Ja, genau das stimmt.

So eine Bescheinigung habe ich mir glaub ich schon geben lassen.
Zumindest war das eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung.
Oder ist das wieder Was anderes?

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Genau diese braucht der AG und dann kann er dich, sofern er dich auf Grund des Mutterschutzgesetzes nicht mehr beschäftigen kann ins BV schicken. Dieses endet mit der Mutterschutzfrist!

Dein FA ist nur für ein BV zuständig wenn du auf Grund von körperlichen Dingen (GBH Verkürzung, Blutungen, Gefahr einer Frühgeburt o.ä.) nicht mehr deiner Arbeit nach kommen kannst.

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Hallo ich habe von meinem Arbeitgeber auch ein BV bekommen. Ich musste mir vom FA eine Bescheinigung abholen die ich zahlen musste mit 5 Euro wo steht das ich schwanger bin etc.siehe Bild.sowas müsste dir deine Frauenärztin auch ausstellen können

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Das Geld für die Bescheinigung muss dir dein AG wiedergeben.

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Vielen Dank für eure Antworten, auch wenn ich mich für manche nicht so deutlich ausgedrückt habe.
Ich kenne mich dafür auch zu wenig aus, aber ich habe von euch einige gute Antworten bekommen.

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Ich würde bei der KK anrufen und fragen ob es da Probleme geben wird wenn du jetzt eine Krankschreibung und ein BV hast. Du könntest da mächtig ärger kriegen. Ich weiß nicht wie man die AU ungültig machen kann aber das stimmt schon dass du arbeitsfähig sein musst um ein BV zu bekommen.
Das ist blöd dass dein AG dir das nicht richtig erklärt hat was er wollte.

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Ok, danke.
Mal schauen was man noch hinbekommt.