Frage zur Elternzeit - Formulierung

Hallo!

habe eine Frage zur Formulierung im EZ-Antrag.
Kann ich im Elternzeit Antrag vermerken, dass ich voraussichtlich (13+14. Lebensmonat) 30 Stunden arbeiten möchte und danach 20 Stunden? Es ist ja eher andersherum gängig(von wenig auf mehr Stunden). Da mein Partner den 13./14. Lebensmonat daheim bleiben würde, wäre es für uns ideal, wenn ich soviel wie möglich arbeiten gehen könnte! Danke Euch!

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Kannst du vermerken, ist aber völlig irrelevant.

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Klar, das kannst du grob schonmal ankündigen. Ist aber egal, den eigentlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit musst du dann eh fristgerecht stellen - 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn.

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Das kannst du schon machen, aber die Formulierung "voraussichtlich" ist nicht so hilfreich, denn das ist ja nur eine Information für den AG und gehört damit meines Erachtes nicht in die Anmeldung der Elternzeit.

Ich würde das trennen:
1. Anmeldung der Elternzeit für Zeitraum x (2 Jahre?)

2. Antrag auf Teilzeit in Elternzeit - und zwar dann, wenn du sicher weißt, wie du arbeiten möchtest. Spätestens 7 Wochen vor Beginn.
Dann kannst du auch direkt schreiben, dass du in Zeitraum x 30 Stunden und in Zeitraum y 20 Stunden arbeiten möchtest.

Wenn du den AG schonmal "vorwarnen" möchtest, dann kannst du das ja in einem Gespräch mit deinem Chef o.ä. tun.
Ich hatte meinem Chef schonmal grob gesagt, was ich "voraussichtlich" vorhabe. So konnten sie besser planen.

Vg Isa

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Habe mich gerade aktuell damit beschäftigt und laut Empfehlung von ProFamilia und diversen Anwaltsseiten im Netz, kann und sollte man durchaus gleich die Teilzeit mit in der Elternzeit-Antrag packen.
Denn: wenn dagegen nicht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt wird, ist das so durch und du hast Anspruch darauf. Und der AG kann später nicht ablehnen, weil er ja jetzt schon ne Vollzeitstelle nachbesetzt hat (betrieblicher Grund).
Nachteil: du musst dir halt sicher sein, weil du es dann nachträglich nicht mehr ändern kannst.

Ich werds auch so machen. Is mir zu heiß die Sache. Muss ja auch mit dem Elterngeldplan zusammen passen. Und wie rum ob erst 20 und dann 30 oder andersrum, ist denke ich wurscht.