Beschäftigungsverbot während Stillzeit

Hallo, habe ein Beschäftigungsverbot welches sich auf die Dauer der Schwangerschaft und Stillzeit erstreckt.

Kann ich einfach auf meine Erziehungszeit verzichten und das BV in Anspruch nehmen?
Kann mein Mann dann Elterngeld bekommen?
Für wie lange wird das offiziell bezahlt? Auch wenn ich das Kind bis zu 3 Jahre stille?
Sollte ich vorzeitig das Stillen beenden, wäre dann nachträglich ein Übergang in die Elternzeit möglich?

Liebe Grüße

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Also, Elterngeld kann dein Mann problemlos beantragen, sind ab Geburt 12 Monate Basiselterngeld, allerdings muss er für diese Zeit auch Elternzeit anmelden.

Natürlich kannst du auf deine Elternzeit erstmal verzichten. Allerdings geht das BV nicht unendlich und du musst Nachweise erbringen, dass du immer noch stillst. Ein Übergang in Elternzeit ist möglich, allerdings hast du hier eine Frist von 7 Wochen vor geplantem Beginn.

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Musst du dann gar nicht arbeiten?

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Sie darf nicht arbeiten bei einem BV

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Das ist klar. Aber das es das während der Stillzeit gibt, war mir unbekannt. Das heißt, sie kann jetzt weiter zu Hause bleiben und der Ag muss zahlen?

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Nur Mal aus Neugier. Aus welchem Grund kriegt man ein BV fürs stillen? Hab ich noch nie gehört.

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Zb wenn man mit Substanzen arbeitet, die in die Muttermilch übergehen.

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Z.b. wenn man mit Chemikalien arbeitet, die in die Muttermilch übergehen können.

Ich sehe bei dem grundsätzlich rechtlich möglichen Plan der TE (keine Elternzeit, sondern BV) drei Probleme:

1. Wenn es mit dem Stillen nicht klappt (und das passiert leider vielen Frauen) musst du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Hast du dann keine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind, kann das Nichterscheinen den Job kosten.

2. Selbst wenn das Stillen erstmal klappt, ist es null planbar. Nicht jedes Kind will langzeitgestillt werden. Viele Kinder stillen sich im Laufe des ersten Lebensjahrs selbst ab. Oder du muss aus welchen Gründen auch immer nicht-stillverträgliche Medikamente nehmen und darum abstillen. Für ein Still-BV muss man das Stillen regelmäßig nachweisen.

3. DEin AG kann sich das mit dem BV jederzeit anders überlegen, wenn er eine Tätigkeit für dich findet, die für das Stillen nicht gefährlich ist. Er kann dann verlangen, dass du SOFORT wieder zur Arbeit erscheinst.

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Klar kannst du, nur du solltest bedenken, dass du im BV nach einer Schwangerschaft bist. Den besonderen Kündigungsschutz gibt es dann nicht mehr ewig (ca. 4 Monate nach Geburt).
Es wird also offiziell 4 Monate bezahlt...danach findet sich schon ein Grund.

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Also ich hab mich jetzt aus Neugier belesen :)
Anscheinend ist es bei Ärzten häufig so.. hab aber auch gelesen, dass es auf 12 Monate begrenzt ist und man eine Betreuung fürs Kind braucht denn der AG könnte ja jederzeit einen "sicheren Arbeitsplatz " finden und dann würde das BV sofort ungültig sein. Wenn man dann keine Betreuung hat.. was macht man mit dem Kind :(
Hängt wahrscheinlich vom AG ab. Wenn man mit dem offen reden kann und er sagt, ich werde nichts für dich finden, dann ok. Aber wenn nicht.. finde ich Elternzeit macht mehr Sinn, oder?

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In der Regel ist das still BV auf 12 Monate begrenzt. Macht Auch Sinn, finde ich.
Nach 12 Monaten kommt ein normal entwickeltes Kind idR ohne Muttermilch aus, braucht auch nachts keine Nahrung mehr.

Wenn du im BV bist, wäre es sinnvoll, dass dein Partner Elternzeit nimmt.
Denn es könnte dir passieren, dass du von einem Tag auf den anderen abstillen musst oder sich das Kind abstillt und was machst du dann ?

Elterngeld kannst du im Monat 13&14 noch beziehen, dein Partner 1-12.
Natürlich bekommst du ab dem 13. Monat keine 12 Monate mehr Elterngeld.

Ich weiß nicht wie das Verhältnis zu deinem AG ist. Wenn es gut ist und er dein BV befürwortet, dann mache es so.
Wenn es nicht so gut ist; dann bedenke, dass er dich 4 Monate nach der Geburt kündigen kann weil du im Gegensatz zur Elternzeit keinen Kündigungsschutz hast.

Finanziell lohnt sich das BV mehr als das Elterngeld, sollte dein AG dich kündigen dann natürlich nicht.