Schwanger in Elternzeit des 1. Kindes! Was nun?

Hallo ihr Lieben,
Ich arbeite bei einer Fluggesellschaft.
Derzeit bin ich in der Elternzeit meines ersten Kindes und schwanger mit dem 2.

Es fand jetzt erstmalig Schriftverkehr statt, da ich die Schwangerschaft mitgeteilt habe und ich gerne die Elternzeit frühzeitig beenden (eigentliches Ende Januar 2020) und zurück ins Berufsverbot wechseln würde.

Meine ET ist im April 2020.

Als Antwort von der HR kam nun lediglich, dass ich 6 Wochen vor der Geburt in den MuSchu wechseln könnte.

Ist das so richtig? Wer kennt sich aus?
Ich habe einige Monate vor der 2. Schwangerschaft mit einer Dame telefoniert, um eben das in Erfahrung zu bringen.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich die Elternzeit beenden könnte und wieder ins BV wechseln könnte. (BV wird bei Bekanntwerden der SS in meinem Job sofort ausgesprochen)

Danke für eure Hilfe.

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Kleiner Nachtrag: ich habe für Januar bereits Termine vom AG für anstehende Tauglichkeitsuntersuchungen und Schulungen.
Also war fest geplant, dass ich Ende Januar zurück ins Unternehmen komme.

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Das ist korrekt.

Lg Gesetz hast du keinen Anspruch auf vorzeitiges Beenden deiner Elternzeit um ins Beschäftigungsverbot (Berufsverbot hoffentlich nicht) zu treten!

Du kannst die laufende Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden bzw deine Elternzeit bis dahin verlängern wenn du nicht arbeiten möchtest.

Du solltest dich indem entsprechenden Gesetzen schlau machen und nicht auf irgendwelche Aussagen verlassen!

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Wenn Deine Elternzeit Ende Januar 2020 endet, weil Du sie bis dahin angemeldet hast, lebt danach Dein Arbeitsvertrag wieder auf. Von Ende Januar bis Beginn Mutterschutz wirst Du dann also vermutlich wieder im BV sein. Vorher Elternzeit beenden, damit man ins BV geschickt werden kann, geht nicht.