Erben: wenn der Vater stirbt, aber die Mutter noch lebt

Hallo, ich wollte mal für unsere Nachbarin was fragen bevor, sie sich eine Rechtsmeinung einholt. eventuell hat ja jemand Erfahrung.
Ihre beiden leiblichen Eltern haben zusammen ein Haus. Der Vater ist vor ca 6 Wochen gestorben und die Mutter möchte nun das riesige Haus verkaufen und in eine kleine Wohnung ziehen. Vermutlich, sofern sie sich davon trennen kann.
Unsere Nachbarin hat neu gebaut, ist schwanger, und der Mann hat jetzt leider aufgrund von Werksschließung seinen Job verloren. Es klingt zwar sehr unangemessen, darüber nachzudenk, welches Erbe man durch den Tod erwarten kann. Allerdings wäre jetzt die Frage, sie auch schon etwas erbt, wenn das Haus verkauft werden sollte oder nicht.
Ich hatte mal etwas davon gelesen, dass die Frau dann 50% erbt, und der Rest unter den Geschwistern aufgeteilt werden muss, sofern kein Testament oder etwas anderes vorliegt. vielen Dank.

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Hallo,

Meinungen zur rechtlichen Aufteilung des Erbes hast du ja bereits bekommen.

ABER niemand in unserem Umfeld hat jemals seinen Erb-Anteil eingefordert, wenn der andere Elternteil noch da war.

Das gehört sich einfach nicht, Geldprobleme hin oder her.

LG
Tanja

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"Das gehört sich einfach nicht, Geldprobleme hin oder her."
Danke :) Ganz genauso sehe ich es auch (siehe Thread weiter unten).
Grüße

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Hallo

Sofern kein Testament vorliegt, erbt das Kind seinen normalen gesetzlichen Anspruch. Wennz.B beide Eltern im Grundbuch stehen, erbt die Mutter die Hälfte von dem Anteil vom Vater. Somit gehören ihr 75%, die anderen 25% den Kindern.
So ist es auch mit Bargeld. Der Hausrat( dazu zählt auch z.B ein Auto) fällt nicht in die Erbmasse.

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Guten Morgen,

deine Nachbarin sollte sich von Anfang rechtlich beraten lassen.

Vermutlich gehören der Mutter jetzt 75% des Hauses (vor dem Tod 50% und jetzt noch die Hälfte von den 50% des Vaters). Gesetzlicher Güterstand vorausgesetzt.

Mit solchen Aussagen sollte man aber sehr vorsichtig sein.

Die Mutter wird doch wissen, wie es ihrer Tochter geht. In der Regel benötigt das Grundbuchamt einen Erbschein (nicht immer). Also ein Verkauf ist nicht so einfach möglich, wenn beide Erben sind.

Wenn sich Mutter und Tochter nicht einig sind, kann das Haus nicht verkauft werden.

Sollte die Tochter, gegen den Willen ihrer Mutter, ihr Erbe einfordern, kann sich alles sehr lange hinziehen.

Daher gut überlegen, wie man mit der Mutter umgeht. Wenn man sich schon überlegt, ob sich der Schritt zum Anwalt lohnt, scheint es bereits heikel zu sein.

Viele Grüße

rabe0510

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Die Eltern waren verheiratet und lebten in einer Zugewinngemeinschaft (der Normalfall) und haben kein Testament, dann gilt folgendes:
Die Mutter erbt 50% und deren Kinder zusammen 50%. Bei zwei Kindern würde die Tochter 25% erben, bei drei Kindern 16,67%.

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50% vom Anteil des Vaters.

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Davon erbt die Ehefrau aber auch noch mal die Hälfte. Also steht den Kinder(n) 25 % zu.

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Hallo.

Ja, es ist in der Tat unangemessen. #schwitz

Du hast ja die rechtliche Sicht schon beantwortet bekommen.

Zum Persönlichen möchte ich anmerken:
Wenn die beiden (Mutter und Tochter) sich gut verstehen, dann wird die Mutter wohl der Tochter von sich aus finanziell unter die Arme greifen, sofern sie das kann und möchte.

Wenn sie allerdings so kuz nach dem Tod des Vaters ans Erbe denkt, dann klingt das für mich, als ob die Beziehung zu den Eltern nicht sooo rosig war.

Dann würde ich mir eher nen rostigen Nagel ins Knie schlagen, bevor ich um Kohle bitten würde....#schwitz

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Ja, ich finde es unangemessen. Wenn der Vater noch leben würde, könnte sie auch nicht auf ein Erbe hoffen.

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Der Vater lebt aber nicht mehr.

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Na dann ist ja alles super. Der Vater ist zwar noch nicht ganz kalt, da hält man schon mal die Hand auf. Anstand wird eh überbewertet.

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wer hat denn den Vater beerbt? Gibt es ein Testament das die Mutter als Alleinerbe ausweist? Oder war es die gesetzliche ERbfolge? Vielleicht hat die Tochter ja dann schon was geerbt? Dann kann die Mutter nicht alleine verkaufen. Dann bestünde jetzt schon ein Anspruch auf einen Anteil. Eventuell.

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Hallo,

Vielleicht sollte deine Nachbarin direkt mit ihrer Mutter sprechen. Eine richtige Antwort kann dir niemand geben, denn dazu wissen wir zu wenig.

Vielleicht ist die Mutter deiner Nachbarin alleinige Besitzerin der Immobilie - schon seit Jahren. Vielleicht hatte ihr Vater in dem Sinne kein Vermögen, dass verteilt wird. Vielleicht bilden Nachbarin und Mutter nun eine Erbengemeinschaft. Und auch da gibt es unzählige Besonderheiten.

Viele Grüße
lilavogel

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Wir haben unser Haus so versichert dass wenn nur ein Elternteil stirbt, der Partner das Haus komplett erbt. Da man nie weiß wie das Verhältnis zu Kindern ist und ich nicht möchte dass das elternteil dann die Kinder auszahlen müsste - was sich ja kaum wer leisten kann.

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Hallo,

aber die Kinder haben doch einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Den kann man kaum umgehen. Wie habt ihr das gemacht?

Viele Grüße
lilavogel

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Genauso sieht unser Testament auch aus. Wir sind gegeseitige Alleinerben als überlebender Teil. Sollte dann ein Kind trotzdem seinen Pflichtteil einklagen wollen bei dem Überlebenden, wird es danach von der Erbfolge ausgeschlossen. Ich hoffe aber später auch auf den Anstand unserer Kinder, egal wer zuerst gehen muss...

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