Vertrag rückwirkend gekündigt, Kündigung bestätigt aber Beitrag nicht erstattet.

Hallo,
ich habe einen Vertrag versucht rückwirkend zum 31.10.19 zu kündigen.

Dafür gibt es außerordetliche Gründe auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.

Ich habe in dieser Kündigung um eine schriftliche Bestätigung und die Rückzahlung des zuviel abgebuchten Beitrags gebeten.

Die Gegenpatei hat mir heute eine Kopie meiner Kündigung mit dem Zusatz :
Kündigung bestätigt + Unterschrift zugesendet.
Sonst nix, keine weitern Auflagen oder Zusätze. Garnichts....

Soweit so gut.

Nun wurde mir aber durch eine Dritte Person zugetragen das eine Rückzahlung nicht erfolgen wird.

Der Beitrag für November wurde aber bereits am 04.11. von meinem Konto abgebucht.

Kann ich diese Lastschrift jetzt einfach zurückholen?

Danke

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Welches Datum hat dir die Partei den bestätigt? Oder haben die das nur handschriftlich auf deine Kündigung geschrieben? Würde in jedem Fall etwas schriftliches verlangen.

Ansonsten: da wir hier keine Ahnung haben um welchen Vertrag es geht, kann man dir zu irgendwelchen Fristen keine Antwort geben.

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Es geht um eine Mitgliedschaft in einem Verein.

Ich habe um eine rückwirkende Kündigung auf Grund außergewöhnlicher Umstande zum 31.10.19 gebeten. Das Schreiben habe ich am 07.11.19 dort persönlich abegeben.

Die Gegenpartei hat nur "Kündigung bestätigt " und eine Unterschrift auf eine Kopie meiner Kündigung geschrieben und mir das so zurück gesand. Kein Datum und nichts.....

Hört sich zwar blöd an aber ich habe keine Möglichkeit mit der Person persönlich in Kontakt zu treten. Ich kann immer alles nur "weiterleiten lassen".

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Ich würde davon ausgehen, dass die normale Frist läuft (welche auch immer das ist). Klar kannst du auf Kulanz hoffen, mehr aber auch nicht. Hast du nicht um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Datums der Wirksamkeit gebeten oder haben sie die Bitte ignoriert?

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Das sind zu wenig Infos, um überhaupt etwas zu Deiner Frage sagen zu können aber grundsätzlich ist eine Einseitige rückwirkende Kündigung nicht möglich. Der Vertragspartner hat sicher den Erhalt der Kündigung bestätigt und sie zum nächstmöglichen Termin akzeptiert.

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Es steht dort aber nicht "erhalt bestätigt" sondern "Kündigung bestätigt" ! Macht das keinen Unterschied ?
Und als Kündigungsdatum habe ich ja den 31.10.2019 angegeben dem ja auch nicht wiedersprochen wurde.

Leider komme ich an den Vorstand von dem Verein nicht ran. Es geht immer nur über die Leitung die angeblich nichts zu sagen hat und alles weiterleiten muss.

Von der Leitung wurde mir jetzt gesagt das die Kündigung zum 31.10.19 anerkannt wird aber der Beitrag für November nicht zurück gezahlt werden könne.

Das ist doch alles humbug.

Normal wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, aber ich habe ja Gründe für diese rückwirkende Kündigung.

Wurde das jetzt akzeptiert aus kullanz oder nicht ???

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Naja, entscheidend ist doch, ob die Gründe, die Du für die Kündigung hast, vom Verein auch so anerkannt und am besten in der Satzung verankert sind.

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Es gibt keine rückwirkende Kündigung. Nur eine fristgemäße (§ 39 BGB) und eine fristlose (§ 314 BGB).
Fristlos kündigen geht nur mit wichtigem Grund. Und da wird $314 genauer:
>>
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
<<
Du hast aber nicht fristlos gekündigt, also gibt es auch keinen wichtigen Grund, um den man sich notfalls vor Gericht streiten müsste. Das bedeutet, daß Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Beiträge weiter zahlen musst.

Es sei denn, in der Satzung ist etwas anderes geregelt. Und wie meine Vorschreiberin schrieb: Es muss eine Satzung geben, sonst wäre der Verein kein eingetragener Verein.
Schau auf der Homepage nach, frage den Vorstand oder erkundige Dich beim Vereinsregister des Amtsgerichts.

Grüsse
BiDi