Frage Testament und Patientenverfügung

Wir beschäftigen uns derzeit mit den genannten Themen und wollen dazu vorformulierte Schreiben nehmen. Ich verstehe da drei Dinge nicht. Könnt ihr es mir erklären?

Testament:
Falls nach dem Ableben des Zuerstversterbenden von uns einer unserer Abkömmlinge oder die Eltern einen Pflichtteilsanspruch gegen den Längstlebenden geltend machen sollte, ist der Längstlebende berechtigt, den den Anspruch stellenden Abkömmling und seine Nachkommen durch Testament von der Schlusserbfolge auszuschließen.

Bekommen diese dann trotzdem zunächst den Pflichtanteil?

Patientenverfügung:
Ich wünsche
- keine künstliche Ernährung
- verminderte Flüssigkeitsabgabe nach ärztlichem Ermessen

Ich wünsche aber lindernde Maßnahmen. Also würde ich ja keinen Hunger verspüren oder? Weshalb verminderte Flüssigkeitsgabe?

Ich danke euch!

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Vorformulierte Schreiben sind Mist, insbesondere wenn man das nicht versteht. Gerade wenn es um ein Testament mit ggf. einigen Werten dahinter geht, würde ich mich hier notariell beraten lassen.

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Morgen.

Wir hatten nach Ende Kinderwunsch und Hauskauf ein Berliner Testament gemacht. Ohne Patientenverfügung. Daher kann ich dir nur zum Testament was sagen.

"Falls nach dem Ableben des Zuerstversterbenden von uns einer unserer Abkömmlinge oder die Eltern einen Pflichtteilsanspruch gegen den Längstlebenden geltend machen sollte, ist der Längstlebende berechtigt, den den Anspruch stellenden Abkömmling und seine Nachkommen durch Testament von der Schlusserbfolge auszuschließen.

Bekommen diese dann trotzdem zunächst den Pflichtanteil?"

Soll heißen, sollte ein Kind so schlecht erzogen sein oder das Verhältnis so zerrüttet, dass es nix Besseres zutun hat, als dem überlebenden Elternteil den Pflichtteil aus den Rippen zu leihern, dass es danach NICHTS mehr bekommt, wenn dann das letzte Elternteil stirbt. Der ganze Rest geht dann auf das andere Kind oder die anderen Kinder über. Wenn es seinen Pflichtteil will okay, dann gibt es danach aber nichts mehr. Niente. Sollte man sich gut überlegen als "Kind".
Meine Eltern haben das Selbe im Testament stehen und ich werde den Teufel tun, einen von beiden ggf finanziell in Schwierigkeiten zu bringen, damit ich sofort was vom Kuchen bekomme. Ich hoffe eher, dass meine Eltern alles verpassen im Alter. Haben sie sich schließlich auch selbst erarbeitet. Bzw dass der jenige der allein zurückbleibt alles verprasst :).
Ich würde das so drin lassen. Damit das Kind, dass unbedingt sofort was erben will, wenn ein Elternteil stirbt, danach nichts mehr bekommt.

Achtet darauf, dass das Testament noch änderbar ist, wenn ein Teil stirbt. Gibt wohl immernoch Testament, wo das dann nicht mehr möglich ist, sobald einer der Testamentsverfasser verstorben ist.

Liebe Grüße

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Meine Eltern haben dazu eine andere Einstellung: Meine Mutter will, dass wir Kinder unseren vollen Anspruch geltend machen, weil: "Wenn euer Vater dann nochmal heiratet und mit einer 20 jährigen alles durchbringt, ist das auch nicht in meinem Sinn."
Allerdings könnte mein Vater uns auch alle auszahlen und müsste nicht das Haus verkaufen oder in Armut leben...

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Da sieht man wie unterschiedlich das ist. Ich will nichts von meinen Eltern erben. Ich kann ohne das Geld gut leben. Es gehört ihnen, also sollen sie es auch VERleben. Zusammen solange beide leben und auch allein, wenn einer dann alleine zurück bleibt. Es ist und bleibt deren Geld, egal ob neuer jüngerer geldgeiler Neupartner. Auch das wäre mir ziemlich wurscht. Ich habe zwar einen Anspruch auf das Vermögen meiner Eltern, aber weder will ich das, noch brauche ich das. Aber ich wiederhole mich :).
Meine Mutter hat noch nie so über meinen Vater gesprochen oder andersrum. Von wegen mit deutlich jüngerem neuen Partner alles durchbringen. Schade, wenn man so von seinem Partner spricht oder denkt.

"Allerdings könnte mein Vater uns auch alle auszahlen und müsste nicht das Haus verkaufen oder in Armut leben..."
Das ist schön für euren Vater. Meine Eltern besitzen lediglich eine Eigentumswohnung. Ich würde nicht wollen, dass diese verkauft werden muss, damit ich sofort erbe. Nie und nimmer. Ansichtssache eben. Oder halt wie vermögend man ist.

Nach dem Tod meines Schwiegervaters im Januar wollte auch keins der 5 Kinder etwas von der Mutter an Erbe haben. Die Kinder nehmen das, was noch über ist, wenn Schwiegermutter stirbt, auch wenn nichts mehr da wäre. Wobei sie dann echt verschwenderisch sein müsste :). Sie sind deutlich vermögend, im Gegensatz zu meinen Eltern.

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Achso natürlich solltet ihr beides bei einem Notar machen lassen! Das ist beides recht kompliziert.

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bzgl. der Vermind. Flüssigkeitsgabe: ganz platt: damit du schneller stirbst. Der Mund wird befeuchtet und wenig zu trinken gegeben, damit man keinen brennenden Durst verspürt - aber nicht soviel, wie wenn das Ziel wäre die Organe möglichst lange stabil zu halten.

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Hi

Eine Patientenverfügung ist sehr komplex. Das Recht hat sich vor wenigen Jahren deutlich geändert. Lass dich hier bitte gut beraten. Wir haben bewusst keine gemacht sonder unsere Wünsche geäussert.

Denk auch mal über eine geralvollmacht nach. Dies finde ich persönlich sehr wichtig.

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„Wünsche äußern“ ist ja eine Patientenverfügung, man muss ja nicht das in den meisten Beispielen vorgeschlagene übernehmen. Man sollte nur unbedingt etwas rechtlich bindend regeln und nicht nur irgendwem sagen was man gerne hätte. Denn derjenige muss dann in dem Moment entscheiden, was in einer ohnehin vermutlich extrem krassen Situation sehr schlimm und überfordernd, traumatisierend sein kann.
Es macht einen Unterschied ob die lebenserhaltenden Maßnahmen bei der eigenen Mutter eingestellt werden, weil sie selbst das explizit so veranlasst hat. Oder ob ich das z.b. nach einem heftigen Autounfall entscheiden muss, weil sie mir das mal irgendwann sagte. Aber eigentlich steht ich noch unter Schock und weiß gar nichts mehr.

Und ja, Vorsorgevollmacht, ggf. Sorgerechtsvollmacht gleich mit machen!
Und alles in Kopie in einem verschlossenem Umschlag auch einem Nahestehenden geben. Denn im Falle des Falls muss auch jemand schnell Zugriff drauf haben. Oder eben beim Nachlassgericht hinterlegen lassen.