Elterngeld/-zeit ab Geburt oder nach Mutterschutz?

Hallo ihr Lieben,

durchforste schon das ganze Internet heute morgen und finde immer was anderes, vielleicht habt ihr ja Erfahrungen damit, habe zwei Fragen bezüglich Elterngeld und Elternzeit:

mein Kind soll voraussichtlich 07.01 zur Welt kommen. Möchte gerne ein Jahr Elterngeld beziehen. 8 Wochen nach der Entbindung bekomme ich doch allerdings noch aufgrund des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und Arbeitgeber.

1.) Ab wann wird denn nun das Elterngeld für die 12 Monate verrechnet:
gilt es im Anschluss an den Mutterschutz (also ab 8 Wochen nach der Entbindung ) oder gilt es ab der Geburt und man kriegt quasi für die ersten zwei Monate Elterngeld+Mutterschaftsgeld?

2.) Wie schaut es mit Elternzeit aus? (z.B wenn ich beabsichtige 2 Jahre Elternzeit zu nehmen)
Beginnt diese ebenfalls nach dem Mutterschutz und somit vom 07.03.20-07.03.22?
Oder wird der Mutterschutz von 8 Wochen nach der Entbindung der Elternzeit verrechnet und es gilt ab der Geburt des Babys?

lieben Dank <3

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Also, Elterngeld musst du ab Geburt beantragen, du bekommst dann die ersten 8 Wochen kein EG, weil du ja das Mutterschaftsgeld bekommst, ist gemein, aber leider so, aber die 2 Monate zählen schon zu den 12 Monaten EG.
Elternzeit beginnt bei dir nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach Geburt.

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Hay, danke für deine Antwort, also kriegt man dann ca. 10 Wochen Elterngeld, verstehe das jetzt:)

Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit nehme, nehme ich diese dann ab dem 07.03.2020 bis 07.03.2022?
Habe nämlich auch hier gelesen dass 8 Wochen Mutterschutzzeit auch verrechnet werden und ich rechtlich gesehen am 2 oder 3 je nach länge Geburtstag meines Kindes arbeiten muss?

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2 Jahre wären bei ET am 7.1.2020 zu Ende am 6.1.2022 Am 7.1.2022 müsstest du arbeiten.
Melde es eine Woche nach der Entbindung an. Dann hast du den genauen Termin. Vorher kannst du natürlich deinen AG informieren wie es aussieht.

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Also erstmal hast du nur bis zum 3.3. Mutterschutz, da es ja 8 Wochen nach der Geburt sind und keine 2 Monate.

Die Elternzeit beginnt immer nach dem Mutterschutz und endet bei ganzen Jahren immer 1 Tag vor dem Geburtstag des Kindes.

Elterngeld wird ab Geburt beantragt, Basiselterngeld gibt es bis zum 12 Lebensmonat.

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Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, jedoch zählt der Mutterschutz schon mit zur Elternzeit. Das heißt, du beantragst Elternzeit (bei 2 Jahren) vom 07.01.20 bis 06.01.22.
Dein erster Arbeitstag wäre somit am 2. Geburtstag deines Kindes.
Verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege 😅. Aber bei mir war es so, halt nur mit einem Jahr Elternzeit.