Beschäftigungsverbot zfa

Hallo ihr Lieben,
Ich bin neu hier und habe gleich eine dringende Frage. Ich bin in der 11 Woche schwanger, habe mich aber die letzten 5 Wochen krank gemeldet weil mir die ganze Zeit schlecht ist, schwindelig ist, nicht schlafen kann, und ich auch noch Rheuma habe was momentan aktiv ist, trotz Medikamenten. Mein Chef hatte noch nie eine schwangere und er sagt ich soll mir ein Beschäftigungsverbot von der Frauenärtin geben lassen, nur Sie giebt mir keins weil es wohl mein Chef machen mus. Dan habe ich mit der Ärztekammer gesprochen die haben gesagt es könne sogar jeder Arzt aussprechen nur leider habe ich mich schon durch meine Ärzte durchgefragt und die wollen alle keins aussprechen weil es die frauenärztin wohl machen soll. Jetzt weiß ich echt nicht mehr weiter, ich bin so fertig mit den Nerven. :( Ich hoffe es kennt sich jemand aus und hilft mir. Lg Jenet

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Bei mir war es auch so und ich bin zu unserem betriebsarzt gegangen und der hat mir dann eins gegeben...

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Ich kenne ja nicht mal unseren Betriebsarzt wir sind eine kleine Praxis mit 3 Personen inklusive mir

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Hey. Ich bin auch ZFA. Wenn dein Chef für dich keinen Arbeitsplatz an der Anmeldung hat, kann oder muss er dich in BV schicken... Wieso soll das dein Arzt machen ?

Liebe Grüße 🍀🍀

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Wir sind eine winzige Praxis mit 3 Personen inklusive mir. Und ja er sagte ich soll an die Anmeldung aber allein in die Praxis zu gehen da kommt die übelkeit noch viel mehr ich reagiere ja schon beim Kochen:(

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Hey.
Also der AG kann dir nahe legen was er will, gesetzlich ist es klar geregelt aus welchen Gründen er dir auch selber(sonst auch der Betriebsarzt) ein BV aussprechen kann...und zwar:
Wenn dein Arbeitsplatz oder deine Tätigkeit an sich eine Gefahr für dich oder deine Babys darstellen(z.B Arbeit mit Chemikalien).
Und wenn dies auch nicht durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder anderer Tätigkeit zu umgegen ist.

Der Frauenarzt kann dir(auch befristet) nur ein BV ausstellen nur wenn ganz allgemein deine oder die Gesundheit deiner Babys durch das Arbeiten an sich gefährdet ist.

Sonst schau mal i. Mutterschutzgesetz nach, da ist eigentlich alles sehr gut erklärt :)

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Dein AG muss dir einfach ein BV aussprechen.

(„Betriebliches Beschäftigungsverbot gemäß paragraph 13 Mutterschutzgesetz“)

Die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG hat ergeben, dass unverantwortbare Gefährdungen für die Schwangere Mitarbeiterin weder durch Schutzmaßnahmen (paragraph MuSchG) noch durch einem Arbeitsplatzwechsel nach (paragraph MuSchG) ausgeschlossen werden können.

Und hallt hiermit spreche Ich für Frau XY , mit wirkung vom (z.B. gestern 01.10.2019)ein betriebliches BV bis einschließlich zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung aus.

Wenn er das nicht weiss muss er einfach seinen Steuerberater fragen, die wissen das schon. Und dann kann er auch als Umlageverfahren das geld/gehalt von dir von der KK zurück kriegen.

Das ist eigtl nur dieser Satz den Ich oben geschrieben hab, mehr muss er nicht tun für dich. Und dann soll er dass hallt bei der KK melden ect. aber da hast du ja nichts mit zu tun, hauptsache er händigt dir sowas aus, und zahlt dich einfach weiter

Lg 🍀

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Dein Chef muss deine Schwangerschaft melden- er ist dazu verpflichtet. In dem Rahmen muss er einen Gefahrenbeurteilungs-Bögen ausfüllen um zu ermitteln ob deine Tätigkeit dem Mutterschutz Gesetz entspricht. Als ZFA am Patienten und im Steri bist du Sekreten (Aerosole in der Luft durch Speichel) ausgesetzt, hast eine Stichverletzungsgefahr (selbst durch Sonden etc)...
Aus denn Grund hat dein Chef 2 Möglichkeiten a) er schafft Dir einen anderen Arbeitsplatz ohne Gefahren (Rezeption, Administration) oder b) er spricht ein Berufsverbot aus.
Informationen findest du bei der Zahnärztekammer und beim Amt für Arbeitsschutz. Wenn dein Chef sich nicht entsprechend reagiert macht er sich strafbar.
Viel Erfolg!

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Aber er setzt sie doch an die Anmeldung. Übelkeit ist mit Sicherheit kein Grund für ein BV !!

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Hallo,
also erstmal ist dein AG verpflichtet deine Gefährdungsbeurteilung zu deinem Arbeitsplatz zu machen. Das ist seine Pflicht, wenn er dies nicht macht können hohe Geldstrafen verhängt werden. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass dein Arbeitsplatz ungeeignet ist und er kann dir kein Ersatzarbeitsplatz bieten, so muss er dich ins BV schicken, ansonsten kannst du weiter arbeiten. Der AG muss diese Beurteilung auch ans Gewerbeaufsichtsamt schicken und dich als Schwangere melden. Wenn er sich damit nicht auskennt kann, er sich Hilfe beim Gewerbeaufsichtsamt suchen, die helfen da weiter.

Dein Frauenarzt kann dir derweil ein befristetes Beschäftigungsverbot ausstellen (also zB für eine Woche), bis die Gefährdungsbeurteilung durch ist. Ansonsten kann er dir nur eins Ausstellen, wenn es gewisse medizinische Gründe dafür gibt, ansonsten macht er sich strafbar. Deswegen will er dir sicher auch keins Ausstellen, da dein Anliegen arbeitsplatzbezogen sind und dafür ist dein AG zuständig.
Schwangerschaftsübelkeit verschwindet oft nach dem 1.Trimester und ist kein Grund für ein BV, da gibt es nur eine AU.

Ansonsten kannst auch du beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Gute Besserung ☘️

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Dann haben die was missverstanden.
Die FA stellt ein BV aus wenn dein Leben oder das des Kindes gefährdet ist.
Dazu gehört schwangerschaftsbedingte Übelkeit nicht.
Will oder kann dir dein Chef keinen geeigneten Arbeitsplatz geben schickt er dich ins BV. Das hat aber mit der Arbeitsplatzsituation zu tun.
Wenn dir nur übel ist, musst du da durch oder dich eben krankschreiben lassen.

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Hallo.

Lass dich so lange krank schreiben, bis die Übelkeit vorbei ist (dürfte ja nicht mehr lange dauern) und dann setzt du dich an die Anmeldung.
Wo ist das Problem? #gruebel

LG

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Bitte pass gut mit Deinen Krankschreibenden auf, wenn Du nach der Geburt Elterngeld beziehen möchtest! Du hast nun schon 5 Wochen um, nach 6 Wochen fällst Du ins Krankengeld. Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Krankengeldzeiten nur dann bei der Berechnung ausgeklammert, wenn die Erkrankung primär durch die Schwangerschaft verursacht wird. Ansonsten verringert sich Dein Elterngeld gewaltig!
Da würde Dein Rheuma theoretisch schon rausfallen.
Besprich das unbedingt mit dem Arzt, der Dich bisher behandelt hat und die AUs ausstellt!!!