Beitragsservice/GEZ ehemals

Hallo,

Darf der Beitragsservice rückwirkend einen Befreiungsbescheid aufheben?

Nachweislich nicht erschlichen oder sonstiges, sondern wurde vom Beitragsservice selbst ausgestellt und übermittelt.

Vielen Dank im Voraus

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Du meinst grundlos? Die Befreiung wurde unrechtmäßig rückwirkend aufgehoben? Klingt nicht so, als ob das richtig wäre, aber da werden sie sich wohl nicht auf eine Diskussion einlassen.

Leg erst einmal sofort per Einschreiben Widerspruch ein!

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Danke für die Antwort.
Ja, tatsächlich grundlos. Kurzer Anruf wegen ganz anderer Frage dort und nun wird die vom Befreiungsservice selbst ausgestellte Befreiung zurückgenommen und geprüft.
Sprich alle Unterlagen einreichen etc. - ärgere mich nur tierisch, da mir einfach wieder grundlos Aufwand/Arbeit aufgehalst wurde.

Was mich richtig ärgert, man nimmt in Gesprächen so einen Verein immer in Schutz, debattiert über die Sinnhaftigkeit der Gebühren und dann wurde ich heute dermaßen überfahren von einer Dame am Telefon. Ein Ton und Gebaren, unglaublich.

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Rechne auch mal damit, dass die, wenn Du jetzt nicht innerhalb der Widerspruchsfrist schriftlich handelst, von Deinem heutigen Anruf nichts mehr wissen und das Geld dann weiterhin stur verlangen.