Elternzeit für Vater ab Geburt.

Guten Tag.

Mein Freund hat vor einer Woche bereits den Elternzeit Antrag abgegeben, da er seinem Chef mehr Zeit verschaffen wollte, um planen zu können (Maurer Geschäft).

Heute kam die Frau von seinem Chef, sie macht scheinbar das Büro und meinte, dass der Antrag an sich korrekt ist, allerdings würde mein Freund den Geburtstag als Sonderurlaub bekommen, die Elternzeit fängt dann erst am nächsten Tag an.

So kann ich das aber nicht lesen, es steht überall "AB Geburt". Gibt es irgendwo eine genaue Formulierung, dass ich diese ausdrucken und ihm mitgeben könnte?

Das Elterngeld verlangt ja auch wahrscheinlich exakt 2 Monate, weiss ja nicht, wie die pingelig sind um einen Arbeitstag #schwitz


Liebe Grüsse!

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PS:

Das Gesetz selbst spricht iwie nur für die Mutter, mit dem Mutterschutzgesetz etc.
Ausser ich habe es überlesen....

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Elternzeit kann man taggenau anmelden. Dann meldet er sie eben ab dem Tag nach der Geburt an.

Elterngeld sollte allerdings entsprechend der Lebensmonate beantragt werden. Dafür muss man aber nicht zwingend i,n Elternzeit sein. Dein Mann beantragt also Elterngeld ab dem Tag der Geburt. Er muss nur den Verdienst für den einen Tag an die Elterngeldstelle melden und der wird angerechnet. Das dürfte jetzt aber kaum Abzüge bringen.

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Was heißt denn bei dir „überall“?

Also erst mal ist hier nicht das Mutterschaftsgeld einschlägig, sondern das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit):
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Dann kann sowohl dein freund als auch du natürlich die Elternzeit taggenau nehmen. Um keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld zu haben, ist es aber sinnvoll, die Elternzeit in Lebensmonaten zu nehmen (z.b. 14.7.-13.8. als den dritten Lebensmonat, wenn der Geburtstag angenommen der 14.5. war), da das Elterngeld in Lebensmonaten ausgezahlt wird. Allerdings sind Elterngeld und Elternzeit zwei verschiedene Paar Schuhe und erst mal unabhängig voneinander.


Hat er das mit dem Sonderurlaub schriftlich (Vertrag oder ähnliches)? Dann würde ich in die ANMELDUNG der Elternzeit (nicht Antrag) reinschreiben „ab ein Tag nach der Geburt, voraussichtlich ab dem xx, da der ET am xy. Ist. Der genaue Termin wird mit der Geburt nachgereicht.“