Vertrag läuft 2 Wochen vor Mutterschutz aus.

Guten Morgen meine Lieben,

also das Thema ist mir eigentlich schon lange bekannt und es gab bis jetzt viele verschiedene Aussagen darüber.

Ich bin aktuell in 23+5 und als ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, hat mir mein Arbeitgeber meinen Vertrag nur noch um weiter 6 Monate verlängert. (quasi die Zeit, die ich noch arbeiten kann 🙄)

Naja, sei es wie es eben ist.
Bis dato war ich wohlgemerkt auch krankgeschrieben und nun habe ich auch ein BV von meinem Arzt bekommen.

Jetzt stellt sich mir aber die große Frage: Was passiert nach Ablauf meines Vertrags?
Habe eben nur noch 2 Wochen bis zum Mutterschutz und ALG 1 bekomme ich nur, wenn ich ARBEITSSUCHEND bin.
Die haben mich dann auf das Jobcenter verwiesen.. sorry ich habe bis jetzt ganz normal gearbeitet und sehe es nicht ein, wegen meiner Ss jetzt Hartz4 zu beantragen.
Ich habe ebenfalls ein RECHT auf ALG 1!

Was wäre denn nur am klügsten? Soll ich dem Arbeitsamt verschweigen das ich schwanger bin um das ALG 1 zu bekommen (darf ich das überhaupt? 😳)?

Das Problem ist, die KK zahlt Mutterschutzgeld natürlich nur, wenn ich sozialversichert bin und auf Hartz4 hab ich echt keine Lust!!!


Hat vielleicht jemand einen Tipp oder Erfahrung?

Liebe Grüße 🤗🤰🏻

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Also, mit BV darfst du nicht arbeiten. Wenn du nicht arbeiten darfst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Somit hast du kein Recht auf ALG 1! Wenn du dem Amt was verheimlichst und die bekommen davon Wind (wie willst du deinen Bauch verheimlichen?) Musst du alles zurück zahlen mit Zinsen und bekommst womöglich noch ne Anzeige. Leider kannst du das jetzt nicht mehr ändern!

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Das BV vom Arzt war dumm, denn wenn du ein ärztliches BV hast für den Rest deiner Schwangerschaft, dann hast du selbstverständlich KEINEN Anspruch auf ALG I.

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Was heißt hier dumm? Ich habe ja nicht umsonst ein BV bekommen. Zudem bin ich momentan sowieso nicht arbeitssuchend, sondern wenn mein Vertrag ausläuft.

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Warum war das dumm?? Es gab sicher Gründe für dieses BV!

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Zunächst: Ein subjektives Empfinden darüber worauf du ein Recht hast oder nicht bringt dich hierzulande leider nicht weiter. Wie lange hast du denn dort gearbeitet?Dzu musst für ALG1 die letzten 2 Jahre für mindestens 12 Monate solzialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Bei einer Befristung, die bei dir ja vorliegt fangen meiner Meinung nach die Probleme schon an. Anspruch auf Mutterschutz aus dem Vertrag hast du ja so oder so nicht. Höchstens auch wenn du ALG1 bekommen würdest. Wenn du dafür die Voraussetzungen nicht erfüllst, dann ist es natürlich menschlich betrachtet ungerecht, aber so sind nunmal die Regelungen. (Ich würde da an deiner Stelle zum Arbeitamt/Jobcenter gehen und die das prüfen lassen, erst dann kann kann man sagen was du bekommst.) Und ich würde mal sagen, die meisten die Hartz4 bekommen haben da "Keine Lust drauf". Nur wird man nicht gefragt wo man Lust drauf hat, also setz dich auf dein Hinterteil und schau, dass du alles beantragst, worauf du irgendwie Anspruch haben könntest. Ich bin zum Beispiel Studentin und konnte beim Jobcenter einen Zuschuss zur Erstausstattung bekommen. Außerdem gibt es noch die Mutter-Kind Stiftung. Da kommt es halt aber auch drauf an, wie das mit dem Kindsvater ist und wie die finanzielle Lage allgemein ist.

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Wegen welchen Beschwerden hast du das BV bekommen ?
Wenn diese nach auslaufen deines Vertrags immer noch bestehen, darfst du ja nicht arbeiten und stehst somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Warum solltest du dann ALG1 bekommen?

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Ob du ALG II bekommst, steht ja auch nicht fest. Kommt ja uf das EInkommen deines Mannes an.

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Nein, du hast kein RECHT auf ALG I, da du dem Arbeitsmarkt dank BV nicht zur Verfügung stehst. Verheimlichen brauchst du deine Schwangerschaft auch nicht, fällt ja im Gespräch eh auf.

Den Mutterschutz VOR Geburt muss man übrigens nicht zwingend wahrnehmen. Wenn du also fit genug bist und ein BV in einem Übergangsjob nicht greift, kannst du den antreten und hast dann auch das RECHT auf ALG I.

Ansonsten bleibt dir nur ALG II. Und wenn du verheiratet bist, meist nicht einmal das.

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Nein das stimmt nicht. Es hängt davon ab was der Grund für das BV ist. Bei mir war es kein Problem, da ich nur auf meiner Arbeitsstelle aufgrund der Arbeit mit U3 Kindern nicht arbeiten durfte. Ich hätte aber durchaus mit Erwachsenen oder älteren Kindern arbeiten können.

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Genau das steht ja auch in meiner Antwort drin. 🤷🏻‍♀️ Wenn ihr BV allerdings bestehen bleibt, bekommt sie kein ALG I.

Zitat:

Den Mutterschutz VOR Geburt muss man übrigens nicht zwingend wahrnehmen. Wenn du also fit genug bist und ein BV in einem Übergangsjob nicht greift, kannst du den antreten und hast dann auch das RECHT auf ALG I. 

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Ich hatte einen ähnlichen Fall in meiner ersten Schwangerschaft. Jedoch lief mein Vertrag 4 Wochen vor Muschu aus. Es war wie folgt. Ich hab ganz normal Alg 1 beantragt doof war, das ich es erst spät bekommen habe, da mir 18 Urlaubstage ausgezahlt wurden. Somit hatte ich nur 5 Tage Alg 1 Anspruch und da zählt 1 Tag. Also wenn du einen Tag alg 1 bekommst bekommst du Mutterschutz Geld von der Krankenkasse in gleicher Höhe wie das alg 1. Ich würde versuchen den resturlaub definitiv zu nehmen!!! Denn somit hast du im Anschluss an die Elternzeit auch noch Anspruch. Ich habe nicht verheimlicht das ich Schwanger bin und mich 3 Monate vorher gemeldet. Für die 2 Wochen könnten sie dich vermitteln, aber welcher Arbeitgeber macht das😂. Also war es total entspannt ich hab halt gesagt, das ich arbeitswillig bin meine Sachbearbeiterin meinte aber schon ich muss mich nicht bewerben. Was schwierig sein wird ggf. Ist das du dich nicht arbeitssuchend gemeldet hast als du wusstest das dein vertrag nicht verlängert wird. Somit hast du vielleicht eine Sperrzeit. Bei mir hat sie sich aber verguckt und meinte ich wäre zuspät dran und ich sollte eine Begründung abgeben. Ich denke also es wird da noch Möglichkeiten geben. Das musst du mit deiner Sachbearbeiterin klären. Drück die Daumen

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Hallo,
Ich hatte ebenfalls ein bv vom Arzt und mein Vertrag ist damals im dez ausgelaufen und in feb ist der Mutterschutz angefangen
Mein bv endete an dem Tag, wo mein Vertrag auslief, d.h. Dass ich dann alg 1 Beklmmen habe bis ich in den Mutterschutz gegangen bin, vllt kann Arzt das noch umändern, das kann ich dir leider nicht sagen. Ansonsten steht dir das Geld vom Amt leider nicht zu.

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Und warum kannst du dich nicht arbeitsuchend melden? Mit Ablauf des Vertrages (und wenn das BV dann auch wegfällt) bist du doch arbeitsuchend. Zumindest in der Theorie und das hilft dir doch über die 2 Wochen.

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Das BV fällt aber nicht plötzlich weg nur weil der Vertrag endet. Das bv ist nicht an dem Arbeitgeber gebunden. Und es kann und sollte auch nicht geändert werden!
Sie bekommt durch das bv ganz normal ihr Mutterschaftsgeld, allerdings ohne den Anteil vom Arbeitgeber. Sprich in Höhe des krankengeldes. Versichert bleibt sie durch das bv ebenfalls. Sie gilt als beitragsfrei durch das bv.