Elterngeld

Hallo,
vllt hat jmd schon Erfahrungen gemacht und kann uns helfen/einen Tipp geben.

Wir wohnen in NRW und ich bekomme derzeit Elterngeld plus (Auszahlung auf zwei Jahre gesplittet)
Nun bin ich schwanger und werde noch während der Auszahlung entbinden.

Wie wird sich das Verhalten??
Wovon berechnen die die Höhe des Elterngeldes vom zweiten Kind?!
Und, die Auszahlung läuft nach der Entbindung noch, bekomm ich dann zuvor den Rest ausgezahlt oder kommt das zum MuSch Geld dazu?

Liebe Grüße

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Ohne Gewähr
Wird das Elterngeld nicht ausgeklammert bei der Berechnung? Und kannst du die Plus Monate nicht in Basis umändern, damit es auch ausgeht?

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Meines Wissens werden max 14 Monate ausgeklammert (habe mich da für Bayern informiert, als wir unser 4. Wunder anfingen zu planen).
An deiner Stelle würde ich in der Elterngeldstelle nachfragen, wie das mit den Zahlungen nach Entbindung des neuen Kindes ist. Aber ich kann mir vorstellen, dass du die letzten Monate vor der Geburt in Basiselterngeldmonate ändern lassen solltest, um das dir zustehende Geld zu erhalten.
LG, Logo

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Also unser zweites kommt wenn das erste 14/15 Monate alt ist. Ich hatte auch ursprünglich Elterngeld Plus beantragt. Habe mich von der Elterngeldstelle kostenpflichtig beraten lassen und die 90€ haben sich gelohnt zu investieren, weil mein Plan nicht aufgegangen wäre und ich viel Geld verloren hätte.
Bis zum Mutterschutz von Kind 2, habe ich die Elterngeld Plus Monate nachträglich in Basis Elterngeld umgewandelt. Jetzt bekomme ich nur noch das Mutterschaftsgeld für Kind 2 und nach der Geburt von Kind 2, Elterngeld für Kind 2 plus Geschwisterbonus. Wenn 2 Kinder unter 3 in Haushalt leben, bekommt man ein Geschwisterbonus von 10%, mindestens aber 75€.
Wie das Elterngeld für Kind 2 bei dir berechnet wird frag lieber nach. Laut Beraterin bekomme ich das selbe Elterngeld wie für Kind 1. Ich denke aber nur 10/12tel von dem, wenn das Kind 2 im 15ten Lebensmonat von Kind 1 kommt. Wenn das Kind 2 im 14ten Lebensmonat von Kind 1 kommt, dann werden es 11/12tel sein. Falls die Beraterin Recht hatte, dann umso besser. Allerdings hatte ich den gesetztes Text so verstanden das sie Monate in denen man Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten hatte ausgeklammert werden bei der Berechnung. Wenn Kind 2 VOR Vollendung des 14ten Lebensmonates von Kind 1 kommt, dann werden die gleichen Monate zur Berechnung vom Elterngeld herangezogen wie bei Kind 1. Für jeden Monat später das Kind 2 zur Welt kommt, wird ein Monat von der Berechnung abgezogen und fließt mit Null Euro in die Berechnung ein.
Alle Angaben ohne Gewähr. Ich empfehle dir dich beraten zu lassen.
Wohne auch in NRW.

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Hallo,
Ich bin zwar nicht in der selben Situation, aber überlege zur Zeit auch, wie ich das Elterngeld für Kind 2 am besten verteile (Geschwisterbonus, Plus usw.)
Wohne auch in NRW und wollte mich demnächst beraten lassen - und bin jetzt ganz geschockt, dass die dafür Geld verlangen? Das ist doch eine Behörde wie Finanzamt oder Jugendamt (wegen Kita-Platz) da musste ich für meine Fragen noch nie was zahlen. Und jetzt ausgerechnet bei sowas, das ist echt frech!
Wonach richtet sich denn die Gebühr, ist das eine Pauschale, geht das nach Zeit?
Alles Gute für die Rest-SS 🍀

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Ich kann kaum glauben, dass eine offizielle Behörde Geld verlangen darf und verlangt für eine Beratung! Das wäre eine Frechheit! Ich würde mich darüber beschweren und wäre ehrlich gesagt garnicht auf die Idee gekommen, dafür Geld auszugeben...

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Also Geld für eine Beratung würde ich mit Sicherheit nicht ausgeben, schon garnicht bei der Elterngeldstelle.

Wann ist dein Kind geboren? Wann endet dein Elterngeld? Wann endet deine Elternzeit?

Im Grunde solltest du deine Elterngeld Plus Monate so umwandeln, dass es vor dem Mutterschutz endet. Denn du bekommst natürlich nicht beides gleichzeitig, sondern bekämst nur das Mutterschaftsgeld. Zusätzlich solltest du deine Elternzeit für den Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann bekommst du zum Mutterschaftsgeld noch den vollen AG-Zuschuss.

Bei der Berechnung des neuen Elterngeldes werden wieder die 12 Monate vorm Mutterschutz genommen, wobei alles zwischen dem 14. Lebensmonat deines ersten Kindes und neuem Mutterschutz mit 0 € in die Berechnung hineinfließt und der Rest um auf 12 Monate zu kommen wird von vorm ersten Mutterschutz genommen.

Zusätzlich bekommst du den Geschwisterbonus bis dein erstes Kind 3 ist.