Unterhaltsvorschuss / Unterhalt

Hallo zusammen,

folgendes Fallbeispiel:
Ich, weiblich, Mutter einer 7-jährigen Tochter getrennt lebend vom leiblichen Vater.
Er, Student, kann/möchte keinen Unterhalt zahlen.
Ich erhalte Unterhaltsvorschuss.

Hierzu nun 2 Fragen:

1) Wie berechnet sich der Unterhalt, den er zahlen müsste und gibt es einen Unterschied in der Höhe zwischen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss?

2) Wir gehen davon aus, dass ich heirate - wie verändert sich dann mein Recht auf Unterhalt bzw. den Unterhaltsvorschuss?

Vielen Dank vorab für eure aussagekräftigen Antworten!

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Hallo

Sein Selbstbehalt gegenüber deiner Tochter sind 1080 Euro.

Der Mindesunterhalt für dein Kind in dem Alter bis 11 sind 309 Euro. Da er aber Student ist, wird er denke ich nicht über genug Einkommen verfügen.
Du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen, dieser beträgt 202 Euro.
Wenn du heiratest fällt dieser weg.
Der Kv bleibt aber weiter unterhaltspflichtig, das ändert sich nicht durch die Heirat.
Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die kümmern such darum.

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Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Wie kommt es denn zu der Differenz zwischen Unterhalt durch den KV (in deinem Beispiel 309€) und dem Unterhaltsvorschuss (bspw. 202€) und gibt es eine Möglichkeit diese Lücke bei Unterhaltsvorschuss zu schließen?

Sollte ich nun heiraten, verstehe ich es so, dass der KV unterhaltspflichtig bleibt - dies aber nicht mehr durch den Unterhaltsvorschuss für ihn vorgeschossen wird und er "verpflichtet" ist den Unterhalt zu zahlen!?!
Wie ist es da, wenn er als Student keinen Unterhalt zahlen kann/will?
Kann man dies dennoch einklagen und ihn dazu verpflichten?

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Warum das so ist, weiß ich nicht. Die Lücke könnte nur der Kv schließen, in dem er etwas zahlen würde.
Du kannst versuchen von ihm Unterhalt zu bekommen. Wenn er aber kein ausreichendes Einkommen hat, kannst du nicht viel machen. Wo nichts ist, kann man nichts einklagen.
Wie alt ist der Kv?
Der Unterhaltsvorschuss fällt bei Heirat weg, ja. Aber wie gesagt, hat der Kv nichts, bekommst du nur noch das Kindergeld

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Unterhalt wird nach dem bereinigten Netto berechnet.

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Hat er schon eine Ausbildung?

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Soweit ich weiß hat er noch keine Ausbildung.

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Dann wirst du kaum Chancen haben.
Aber wieso weißt du vom Vater deines Kindes nicht, oder eine Ausbildung hat?
Wovon habt ihr gelebt?

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Noch eine letzte abschließende Frage:

Ich habe ja bisher Unterhaltsvorschuss erhalten, sodass ich davon ausgehe, dass das Amt das Einkommen des KV regelmäßig "automatisch" überprüft (da das Amt das Geld von ihm ja so schnell wie möglich zurück haben möchte).

Sollte ich nun heiraten und dadurch der Unterhaltsvorschuss für mich entfallen, prüft das Jugendamt dann dennoch nochmals "automatisch" die aktuellen Möglichkeiten des KV den Unterhalt an mich zu zahlen, oder muss ich diese Prüfung dann nochmals beim Jugendamt einfordern?

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Das weiß ich jetzt nicht genau.
Hast du eine Beistandschaft?

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Zur Zeit aktuell (noch) nicht.

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