Elternzeit und teilzeitarbeit

Hallo. Ich möchte gern ein jahr EZ beantragen.
Wäre es dann möglich (sollte ich mich umentscheiden) etwas früher anzufangen. Z.b. nach 10 monaten. Ich gehe dann teilzeit arbeiten 19.25 std Woche.

Krieg ich dann die 300 euro elterngeld bis zum 1 geb des kindes oder ist dass einkommensabhängig? Lg

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Hi,

versteht deine Frage leider nicht so ganz... arbeitest du den momentan? hast du die EZ beim AG mit einem Jahr beantragt? Wenn du die Elternzeit verkürzen möchtest kann das der AG ablehnen. Wenn er nix dagegen hat kannst du natürlich wieder früher anfangen. EG ist einkommensabhängig, es kommt drauf an was du in den letzten 12 Monaten verdient hast. 300,00 ist der mindestsatz.

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Ich bin im moment im bv. Baby kommt ende okt.
Möchte dann gern 1 jahr EZ nehmen. Aber viell. Auch schon z.b. nach 10 mon. anfangen teilzeit zu arbeiten.
Krieg ich dann die letzten zwei mon. den mindestsatz von 300 euro?
Achja und der AG hat bestimmt nix dagegen zu verkürzen da ständig Personal mangel herrscht.
Lg

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Du musst deinen Verdienst dann der Elterngeldstelle melden. Dein Gehalt wird auf das Elterngeld angerechnet. Man kann einmal seinen Elterngeldantrag ändern. Du könnstest dann, wenn du wirklich wieder anfängst zu arbeiten, die letzten Monate in Elterngeld plus umwandeln. Das wirkt sich günstiger auf die Anrechnung aus.

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Wenn du nicht direkt nach 1 Jahr wieder Vollzeit arbeiten möchtest würde ich eh 2 Jahre Elternzeit anmelden.

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Es ist grundsätzlich einkommensabhängig.
Am Besten 2 Jahre EZ beantragen.