anteiliger Urlaub bei Teilzeit / Frage

Hallo Leute.
Ich arbeite 20h/Woche. Wichtig: verteilt auf 4 Arbeitstage (Freitags frei).
Nun ist es logischerweise so, dass sich der jährliche Urlaubsanspruch von 28 Tagen auf 22 Tage verkürzt (28/5×4=22,4). Soweit alles ok.

Nun ist es jedoch so, dass ich immer wieder mal Freitags doch arbeiten muss (wg. Krankheits- oder Urlaubsvertretung Kollege). Die Stundenanzahl bleibt jedoch gleich!

Trotzdem stelle ich mir die Frage, bei wievielen Freitagen die ich doch arbeiten gehe, mir ein Tag mehr Urlaub zusteht?!
Die 22 Anspruch wurden ja auf Basis von 4 Arbeitstage berechnet.

Ich hoffe mich versteht jemand.
Antwort der Personalabt.: "Grundsätzlich hast Du Recht, abet das kann hier nicht abgebildet werden. Deshalb bleibt alles beim Alten"

Danke für Eure Antworten.

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Ich bin anderer Meinung als die Personalabteilung. Du hast meiner Meinung nach nicht Recht, bzw. das Ganze ist ziemlich irrelevant.
Da in Deinem Arbeitsvertrag eine 4 Tage Woche festgelegt ist, musst Du z.B. für 2 Wochen Urlaub am Stück 8 Urlaubstage 'verbraten'. Bei einer 5 Tage Woche müsstest Du 10 Urlaubstage in den Topf werfen um auf's gleiche Ergebnis zu kommen.

Wenn Du für diese Freitage zusätzlichen Urlaub haben möchtest, bei der Urlaubsbeantragung aber eine 4 Tage Woche zugrunde legst, hast Du mehr Urlaub als Deine Kollegen und das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Grüsse
BiDi

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Wenn du Freitag arbeitest, sind das Überstunden.
Wenn du Urlaub nimmst, ist der Freitag ja "eh frei".

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Hi,

Ich würde auch sagen: ein Freitag frei bedeutet überstundenfrei an einem anderen Tag aber nicht mehr Urlaub.
VG

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Meiner Meinung nach hast du keinen Tag mehr Anspruch. Mit vier Urlaubstagen kannst du ja dann eine Woche freinehmen - was natürlich nicht geht, dich in deiner Urlaubswoche noch an einem Tag zur Arbeit einsetzen, das sollte dann entsprechend deutlich gemacht werden.

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hi,
dein Anspruch ist richtig berechnet, 4/5 des vollen Anspruchs - denn, wenn du den urlaub nimmst, brauchst du den freitag natürlich nicht als urlaubstag, der ist regulär frei.
lg

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Das ist mir völlig klar (hab ich ja auch geschrieben).
Die Fragestellung war doch auch eine komplett andere.

Aber egal.

Ich bin durch die Vorschreiberinnen schlauer geworden.

Danke trotzdem.