In Elternzeit erneut schwanger, Beschäftigungsverbot...

Huhu! Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen :)

Bin mit meinem ersten Kind schwanger und erwarte dieses im Januar. Geplant ist, dass dann auch innerhalb eines Jahres das zweite Kind folgen soll (natürlich wenn wir das dann noch wollen und es klappt). Ich bekomme ab schwangerschaft sofortiges beschäftigungsverbot. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Nun meine Frage. Wenn ich innerhalb der Elternzeit wieder schwanger werde komme ich ja direkt wieder ins Beschäftigungsverbot. Bekomme ich also rein gesetzlich mein im Arbeitsvertrag vereinbartes Gehalt oder gibt es da besondere Gesetze, dass ich erst wieder gearbeitet haben muss? Denn ich würde ja wieder arbeiten gehen wollen, darf ja aber wegen dem Beschäftigungsverbot nicht.

Lieben Gruß :)

Jasmin mit Babylein im Bauch (17 ssw)

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Ich bin mir nicht sicher ob ich die Frage verstehe, wenn du nicht arbeitest und in Elternzeit bist, bekommst du natürlich kein Gehalt bezahlt, wofür denn?

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Hmm ne dann habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt.

Es geht darum dass ich nur ein Jahr elternzeit nehme also bis Januar 2021. Sollte ich jetzt im Dezember 2020 wieder schwanger werden würde ich ja normal ab Januar wieder arbeiten gehen wollen,darf ja aber nicht wegen beschäftigungsverbot. Mir geht es nicht darum den Arbeitgeber zu hintergehen oder das maximale an Geld rauszuholen, mir geht es mir darum, wie es dann im Falle einer erneuten Schwangerschaft mit dem Gehalt wäre. Da ich in einer Krippe arbeite darf ich schwanger halt nicht hin.

Lieben Gruß

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So lange du in Elternzeit bist, würdest du ja nicht wieder arbeiten gehen, also greift da auch ein eventuelles BV nicht.

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Bedenke aber, dass dein AG bis dahin auch einen anderen Platz für dich haben könnte und du dann tatsächlich arbeiten müsstest. Das geht also nur, wenn du auch eine Betreuung für dein Kind hast. Ein generelles BV anzunehmen halte ich für sehr gewagt.

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Hallo,

Ich gehe von einem BV aus weil es aktuell so ist das es ein generelles BV für schwangere gibt. Sollte ich aus irgendeinen Grund kein BV kriegen weil der arbeitgeber was ändert ist es ja OK und die frage hätte sich erübrigt, meine Frage bezieht sich ja aber darauf wenn ich eins kriege. Während der Elternzeit bekomme ich elterngeld klar, aber meine frage ist was danach wäre sollte ich schwanger sein. Mein vertrag wurde ja nach ende der Elternzeit weiter laufen aber ich könnte meinen Dienst nicht antreten. 🤔

Hatte halt gehofft jemand war mal in der Lage und kann mir helfen...

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Wenn du während der elternzeit mit Kind 1 schwanger wirst und dann kein BV bekommst, gehst du halt ganz normal arbeiten bzw an den Arbeitsplatz, den dein AG dir anbietet.

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Eigentlich ganz einfach: Elterngeld bis Dezember, Arbeit ab Januar. Voraussetzung für die Arbeit ist die Betreuung des Kindes. Wenn man sich aber absolut sicher ist, dass man direkt nach Hause geschickt wird, ist diese Voraussetzung theoretisch. Da könnte ein AG ansetzen, wenn er wollte.

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Ich habe dich erst falsch verstanden.
Wenn deine Elternzeit beendet ist und du dann das BV bekommst, kriegst du dein normales Gehalt weitergezahlt. Bei einem Vollzeitvertrag also auch Vollzeitgehalt.

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Alles klar, vielen Dank!