Kinderfreibetrag

Hallo,
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Ich bin mir nicht sicher, was ich im Personalfragebogen für meinen neuen Arbeitgeber beim Kinderfreibetrag angeben soll.
Mein Mann und ich sind verheiratet, haben zwei Kinder und haben beantragt, die Steuerklasse in 4/4 zu wechseln (was ich auch so im Bogen angeben sollte) Wir bekommen natürlich auch Kindergeld für beide Kinder. Ich blicke da nicht durch.
Was trage ich da beim Kinderfreibetrag ein?

Vielen Dank im Voraus!

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>>Was trage ich da beim Kinderfreibetrag ein?<<
Eine '2'.

§ 32 Absatz 6 Satz 2, EStG
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 2.490 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1.320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. (5) 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.

Die Logik dahinter verbirgt sich wohl in den Tiefen der Steuerberechnung bei Zusammenveranlagung, aber da bin ich 'raus...

Grüsse
BiDi

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Normalerweise hat jeder von euch den halben Kinderfreibetrag auf seiner Karte stehen, also 2x0,5 =1.
Außer ihr habt den Freibetrag auf einen von euch komplett übertragen lassen.

Was steht den bisher drauf? Das müsste auf euren Lohnsteuerjahresbescheinigungen stehen.
Ansonsten habt ihr die Möglichkeit eure Lohnsteuermerkmale beim FA abzufragen.

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Nein, bei verheirateten Eltern die Steuerklasse IV haben, bekommt jeder einen vollen Kinderfreibetrag eingetragen.

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Den halben KFB gibt es nur bei unverheirateten Eltern.

Bei SK 3/5 hat derjenige mit der 3 den KFB voll.

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"Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt sondern ist ein Freibetrag, der vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen wird und sich bei der Berechnung der Einkommensteuer steuermindernd auswirkt – es handelt sich also um eine fiktive Rechengröße."


"Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt und von staatlicher Seite aus eine Unterstützung für Familien, um den Grundbedarf der Kinder zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich."


Da ihr Kindergeld erhält, habt ihr keinen Kinderfreibetrag.
Daher würde ich eigentlich reinschreiben, dass ihr dies nicht beansprucht.
Genau kenne ich mich aber nicht aus!


LG

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PS: Ihr hättet dies nämlich beantragen müssen, daher gehe ich stark davon aus, dass ihr dies nicht erhält :) Weil du eben schreibst, ihr bekommt KiGe

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Wenn man schon schreibt, dass man sich nicht auskennt, dann sollte man keine falschen Infos verbreiten.

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