Behörden

Ich bekomme mein erstes Kind im Dezember nun meine Frage zwecks den Anträgen Kindergeld Mutterschaftsgeld wie und wo mach ich das und was kann ich jetzt im Vorfeld beantragen

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Du kannst dir jetzt schon bei deinem Frauenarzt den Zettel fürs Mutterschaftsgeld holen und an die Krankenkasse schicken. Damit bekommst du das Geld für die 6 Wochen vor der Geburt.
Nach der Geburt musst du erstmal die Geburtsurkunde haben, sonst geht gar nix weiter.
Mit der Geburtsurkunde beantragst du den zweiten Teil Mutterschaftsgeld. Wenn du davon die Bescheinigung hast, kannst du Elterngeld beantragen.
Nach ein paar Wochen bekommst du die Steuer id fürs Kind zugeschickt, dann kannst du Kindergeld beantragen

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Wir haben ET im November und habe Mutterschaftsgeld auch schon mit der Bescheinigung von Frauenarzt beantragt und bei der Krankenkasse abgegeben.
Der Rest geht wie ja schon gesagt erst nach der Geburt, aber ich würde die Anträge schon vorher ausfüllen, damit ihr das nicht nach der Geburt machen müsst. Da hat man sicher andere Dinge um die Ohren 😊

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Vielen Dank für die Antwort können sie mir vlt noch sagen was ich mit abgeben muss zwecks Lohnrechnungen

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Und welche Anträge hole ich mir wo?

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Also bei uns bekommt man die Bescheinigung für den Mutterschutz vom FA erst ab der 33. SSW. Da hab ich sie dann auch bekommen und alles beantragt. Bei der tk kann man das online machen und bei mir war am nächsten Tag das Geld auf dem Konto. Also musst du dir damit bei den meisten Kassen auch keinen Stress machen. Kindergeld, Elterngeld etc kann man erst nach der Geburt beantragen, aber ich würde die Anträge soweit es geht schonmal vorbereiten, dann geht das alles schneller. Und nach der Geburt solltest du der KK und dem Arbeitgeber die Geburt melden zwecks zweitem Teil Mutterschaftsgeld. Das kommt nämlich in zwei Teilzahlungen.

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"Also bei uns bekommt man die Bescheinigung für den Mutterschutz vom FA erst ab der 33. SSW"

Das war früher mal so, inzwischen kann man die Bescheinigung auch schon früher bekommen. Das hat allerdings immer noch nicht jeder FA bzw MFA mitbekommen.

VG Isa

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Stimmt kann man, muss man dann halt selbst bezahlen. Ich bekomme Mutterschaftsgeld von der Bundesversicherungsanstalt, da privat versichert, und beim Antrag stand sogar drin, dass die Bescheinigung nicht vorher ausgestellt sein darf.

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