Schlechtere Steuerklasse Elterngeldberechnung

Hallo. Ich habe eine Frage und hoffe, dass irgendwer meinen Gedankengang nachvollziehen kann 😂

Ich bin ab 02.01.20 im Mutterschutz. Mein Partner und ich möchten Ende September heiraten. Hier steht ja dann ein Steuerklassenwechsel von der 1/1 in 4/4 oder 3/5 an. Für eine Erhöhung des Elterngeldes ist ein Wechsel in die für mich günstigere Steuerklasse ja eh zu spät (da ich ja 9 von den 12 Monaten der Bemessungsgrundlage in der Stkl. 1 bin). Die Elterngeldstelle wird dann die Steuerklasse 1 für die Berechnung heranziehen. So konnte ich das jetzt herauslesen.

Wenn ich nun für die Monate 10-12/2019 die schlechtere Steuerklasse wähle, gilt das dann ebenfalls? D.h. Ich verdiene zwar 3 Monate weniger (der Zuwachs beim Netto meines Partners wäre aber höher als mein Verlust), das Elterngeld bleibt aber gleich hoch, weil durchgängig mit Steuerklasse 1 gerechnet wird???? Kann das sein???

Klar hätte das dann Auswirkungen auf Mutterschutzgeld und auch die Verteilung der Steuerklassen ab Januar müsste ich mir mal noch durch den Kopf gehen lassen... 🤔 Mir qualmt der Kopf 😂

1

Am besten ist es, als Frau die "bessere" Klasse 3 zu nehmen. Das Elterngeld ist durch, aber für die Mutterschutzzahlungen ist ein hohes Netto auch so spät noch sinnvoll. Alles andere führt in Summe zu weniger Geld.

5

In den meisten Fällen stimmt das, aber nur bis zu einem bestimmten Einkommen. ich hatte z.B. mehrheitlich die Steuerklasse IV und habe trotzdem das volle Elterngeld bekommen.

8

Was meinst du denn mit "als Frau?"
Mein Mann verdient 4800€ brutto und ich 4700. Wir würden bei Mutterschutz keine Steuerklasse wechseln. Und wenn mein Mann dann in Elternzeit geht auch nicht.
Wir blieben 4/4.

Ende des Jahres gibt es dann ca 2500€ Steuerrückzahlung.

weitere Kommentare laden
2

Für die Elterngeldberechnung wird immer die Steuerklasse genommen, die du in den 12 Monaten vorher mehrheitlich hattest. So wurde mir das erklärt. Es müsste also stimmen, dass die Berechnung dann auf Grundlage von Klasse 1 für alle Monate erfolgt. In der Regel gibt es doch in jeder Stadt eine Elterngeldstelle von der Stadt. Da kannst du ja nochmal anrufen und dich beraten lassen.
Alles andere was du geschrieben hast, stimmt glaub ich auch so. Du könntest dein Mutterschaftsgeld noch optimieren, wenn du SK 3 nimmst. Ob sich das mehr lohnt oder das höhere Gehalt deines Partners, wenn er dann die 3 hätte, müsst ihr wissen.

3

Nachtrag, gerade nochmal nachgedacht: Da man durch die Steuerklassenkombination nie Geld verliert (Ausgleich durch Steuererklärung), würde ich an deiner Stelle die 3 bis Ende des Jahres nehmen. Dann hast du mehr Mutterschaftsgeld und, da ihr insgesamt nix verliert, habt ihr dann insgesamt optimiert.

6

Ja. Das ist mir dann gestern Abend auch so durch den Kopf geschossen.
Werde mich auf jeden Fall noch mal an die Elterngeldstelle wenden, um das genau zu klären. Vielen Dank 😉

4

Hallo!

Ich gehe auch am 02.01.2020 in Mutterschutz :-)

Mein Mann und ich haben seit der Hochzeit 2016 jeweils SK 4.
Ich ärgere mich immer noch so dermaßen darüber, dass ich vor ein paar Monaten nicht in die SK 3 gewechselt bin. Jetzt ist es natürlich schon zu spät, aber das wusste ich damals nicht. Das macht bei 12 Monaten Elterngeld knapp 2000 Euro aus, die ich jetzt einfach so "verschenke"...

Im Endeffekt ist es übrigens egal, in welche SK ihr nach der Heirat wechselt. Ob 3/5 oder 4/4 - durch die Steuererklärung bleibt das Netto immer gleich.
Wenn dein Mann in SK 3 geht, müsst ihr euch auf eine ordentliche Nachzahlung beim Finanzamt gefasst machen.

LG und eine schöne Schwangerschaft!

7

Das ist wirklich ärgerlich. Zu verschenken haben wir natürlich nichts. 😂

Naja, also ein weiterer Weg zur Elterngeldstelle und dann nochmal genau rechnen, mit welcher Kombination wir über die nächsten 1.5 Jahre am besten fahren.

Auch dir noch eine schöne Schwangerschaft 🙋🏼‍♀️

11

Aber mit der Steuererklärung bekommt ihr das doch wieder.
Ihr gewinnt doch bei 3/5 kein Geld.
Nur im laufenden Monat ist es mehr... Aber man muss was zurück legen zwecks Nachzahlung

weiteren Kommentar laden