Baukindergeld?

Hallo zusammen...
Ich habe eine Frage zum Baukindergeld...
Mein Partner und ich ziehen zusammen, ich bringe eine Tochter (11J.) mit in den Haushalt. Mein Partner hat ein Haus gekauft, in welches wir bald wohnen werden.
Nun Frage ich mich ob wir ein Recht auf Baukindergeld haben wenn wir gar nicht verheiratet sind , meine Tochter zu dem nicht sein leibliches Kind ist und das Haus auch nur auf ihn läuft? Zählt das trotzdem?
Wir zahlen zusammen und immerhin ist ein Kind im Haushalt.
Vlt kennt sich jemand aus...

Liebe Grüße

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Hallo

Nein, bekommt ihr nicht, da es nicht sein Kind ist und du nicht Miteigentümer.
Eine Voraussetzung für Baukindergeld ist unter anderem, das der Eigentümer Kindergeld bezieht.

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Ich denke eher nicht.
Da das Kind nicht das rechtliche Kind Deines Partners ist, hast nur Du (bzw. der Kindsvater) Anspruch auf's Kindergeld und Du erwirbst keine Hauseigentum.
Du schreibst, das ihr zusammen für das Haus zahlt, damit bist Du eher Mieterin, aber auf keinen Fall Miteigentümerin.

Erkundige Dich doch mal der KfW.

Grüsse
BiDi

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https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Voraussetzung ist, dass du zu 50% im Grundbuch stehst. Also nein.

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Woher weißt du das mit den 50%? Hast du dafür eine Grundlage? Auf kfw oder anderen Seiten finde ich zu dieser genauen Angabe auf die Schnelle nichts.

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Steht in den Bedingungen. Einmal googeln Baukindergeld.

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Dass es nicht sein leibliches Kind ist, würde keine Rolle spielen. Aber du müsstest Miteigentümerin des Hauses sein.



LG

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Laut Merkblatt müsste dein Partner Baukindergeld beantragen können.

"Als Antragsteller müssen Sie für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein
oder mit dem Kindergeldberechtigten (Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher
Gemeinschaft) in einem Haushalt leben."

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Hallo.
Und danke erst mal für die Antwort.
So habe ich das auch verstanden als ich das gegoogelt hatte 🤔
Naja werde mich wohl an Ort und Stelle informieren 😁

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Stimmt, ich muss mich korrigieren. Dein Partner kann es beantragen. Es wird zumindest eine eheähnliche Gemeinschaft gefordert. Das wärt ihr ja. Ich würde nur vorsichtig sein, dass ihr da jetzt keinen klassischen Mietvertrag vereinbart. Das würde dem wiedersprechen.

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Er kauft, er steht im Grundbuch, er hat kein Kind.

Du und das Kind seid Mieter.

Baukindergeld macht in der Konstellation gar keinen Sinn.

VG

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Ihr seid nicht verheiratet, zahlt zusammen aber das Haus läuft auf ihn?
Ist das ok für dich?

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Hi,

abgesehen vom Baukindergeld - wovon ich keine Ahnung habe - hoffe ich, dass ihr etwas schriftliches vereinbart, was mit deinem Anteil an Zahlungen für das Haus passiert. Du hilfst ihm nämlich jetzt ohne Gegenleistung sein Haus abzuzahlen. Geht eure Beziehung in die Brüche, ist das komplette Geld weg.

Ihr solltet zumindest beim Notar etwas schriftlich machen, wieviel du im Falle einer Trennung von deinem Anteil ausgezahlt bekommst (nicht alles, ein Teil wird ja abgewohnt). Allerdings würde ich da nicht unter 50% gehen, eher 70% Auszahlung (so haben es Freunde von mir gemacht).

Gruß
Kim

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Warum sollte sie 70 % bekommen????

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50-70% von ihrem gezahlten Anteil, nicht vom gesamten Hauswert - immerhin sorgt sie mit dafür, dass das Haus abbezahlt werden kann, aber steht nicht einmal im Grundbuch. Und will auch noch dafür sorgen, dass ihr LG Baukindergeld bekommt.

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